Guten Tag,
ich werde September 2017 meine Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger antreten, da ich momentan noch ein FSJ im Ausland ableiste.
Ab 2018 soll ja (theoretisch) die neue "generalisierte Ausbildung" in Kraft treten.
In meinem Vertrag ist aber noch von der Ausbildung zum "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" die Rede.
Ich gehe davon aus, dass Ausbildungen, die vor 2018 angetreten wurden auch noch nach dem alten Gesetz zu Ende geführt werden können, ist das richtig?
Schon einmal vielen Dank!
Viele Grüße!
Jan
ich werde September 2017 meine Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger antreten, da ich momentan noch ein FSJ im Ausland ableiste.
Ab 2018 soll ja (theoretisch) die neue "generalisierte Ausbildung" in Kraft treten.
In meinem Vertrag ist aber noch von der Ausbildung zum "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" die Rede.
Ich gehe davon aus, dass Ausbildungen, die vor 2018 angetreten wurden auch noch nach dem alten Gesetz zu Ende geführt werden können, ist das richtig?
Schon einmal vielen Dank!
Viele Grüße!
Jan