Hallo,
da hier der "Buchhalter" gewünscht wird, werde ich mich also mal diesbezüglich äußern:
1.) steuer- und sozialversicherungsrechtlich darf jeder einer geringfügigen Beschäftigung (400 EUR Job) nachgehen als unselbstständige Tätigkeit. Die Grenze liegt bei 400,- EUR monatlich, also 4.800,- jährlich. Der Arbeitgeber muß bei einer solchen Beschäftigung pauschal 30% Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen.
Wird dieser Betrag überschritten, entfällt diese Sonderregelung und der gesammte Betrag muß individuell über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden und natürlich auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge müssen erhoben werden.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten, die Variante, daß man diese Beträge über seine Steuererklärung selbst anmeldet, ist bei unselbstständigen Tätigkeiten unzulässig!
Arbeitsrechtlich muß jede unselbstständige Nebentätigkeit, unabhängig von der Höhe der Bezüge, beim Hauptarbeitgeber gemeldet, nach tariflichen Bestimmungen teilweise sogar genehmigt werden.
2.) bei Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit muß man selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung im Rahmen seiner Steuererklärung sorgen.
Arbeitsrechtlich ist es umstritten, ob man diese als "Nebentätigkeit" beim Hauptarbeitgeber überhaupt melden muß, denn man ist ja als Selbstständiger "kein Arbeitnehmer" im Sinne des Gesetzes und unterliegt deshalb auch nicht den entsprechenden Schutzgesetzen (Arbeitszeitgesetz, ...). In vielen Tarifverträgen ist aber auch hier eine Melde-/Genehmigungspflicht vorgesehen.
3.) Oft vergessen wird eine weitere Variante, die ehrenamtliche Tätigkeit, die inzwischen oft mit Aufwandsentschädigungen oder Ausbildervergütungen honoriert wird.
Hier gibt es entsprechende Freibeträge, sofern man diese überschreitet, ist es in der Regel so vereinbart, daß jeder den überschreitenden Betrag selbst bei seiner Steuererklärung anmeldet.
Auch diese Variante gilt als "Nebentätigkeit", die nach den Bestimmungen einiger Tarifwerke dem Hauptarbeitgeber gemeldet, bzw. genehmigt werden muß.
Gruß
medsonet.1
P.S. bevor eine Rückfrage auftaucht, ein 400,- EUR Job kann auch auf mehrere Minijobs aufgeteilt werden, solange die Grenzen nicht überschritten werden (also 2 Jobs mit 200,- EUR monatlich sind erlaubt!)