1.200 Euro Höchstbetrag?

Bucks

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:gruebel:Ich habe bei meinem Arbeitgeber um Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit angefragt. Die hat er mir auch erteilt mit den üblichen Bedingungen, nur bei einem Punkt Frage ich nach dem Sinn. Ich soll unaufgefordert am Ende jedes Kalenderjahres eine Aufstellung über die aus der Nebentätigkeit erzielten Einnahmen vorlegen, wenn ein Höchstbetrag von 1200 Euro jährlich überschritten wurde.
Hat jemand schon mal was davon gehört. Das hieße ja, das ich ihm meinen Einkommensteuerjahresausgleich zukommen lassen müsste.
Warum ist das so??
LG Bucks
 
Hallo,

es geht um die Sozialversicherungen...so habe ich mir das damals in meiner letzten Organisation erklären lassen.
Verdienst Du nebenbei eben sehr viel, so wird geprüft, was nun Dein Haupt - und was Dein Nebenjob ist.

Dein AG muss wohl wissen, ob Du durch etwas anderes noch Versicherunsgpflichtig wirst....:gruebel:

Ich denke, dass Dir das Deine Personalabteilung besser erklären kann.
 
Hallo,

bei Ausübung einer "normalen" Hauptbeschäftigung geht es den Arbeitgeber grundsätzlich überhaupt nichts an, wie hoch meine Vergütung bei einer genehmigten Nebentätigkeit ist!

Die Vorlage des Einkommensteuerbescheides wäre sogar ein gravierender Verstoß gegen das Steuergeheimnis, deshalb gibt es keinen Grund, warum der Arbeitgeber diesen sehen sollte.

"Wenn man es schon nicht schafft, dass unsere gewählten Politiker ordentlich ihre Nebentätigkeiten und sonstigen Bezüge offenlegen, kann man dieses auch nicht von einem kleinen Arbeitnehmer verlangen!"

Gruß

medsonet.1
 
Du darfst jährlich 4800 Euro steuerfrei (monatlich 400,- Euro)zu deinem Hauptjob hinzuverdienen. der AG des Nebenjobs muss für dich pauschal Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, wenn du nicht darüber hinaus verdienst musst du weder deinem AG noch dem Finanzamt Mitteilung machen.


Bei nur einem Euro darüberhinaus wird das Zusatzeinkommen besteuert, aber auch dann hat dein AG nichts damit zutun, du musst dann dein Zusatzeinkommen bei der Steuererklärung angeben.

Ich weiß das genau, weil mein Mann seit vielen Jahren einen genehmigten Zusatzjob auf 400 Euro- Basis hat. Das Zusatzeinkommen interessiert weder das Finanzamt noch den Hauptarbeitgeber, solange dei 400 Euro- Grenze nicht überschritten wird.
Den Einkommensbeleg des Nebenjobs reichen wir dennoch immer beim Finanzamt mit ein, in der Steuererklärung taucht der Betrag jedoch nie auf.

Isabel
 
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es eine Nebentätigkeit als Selbstständige ist.
Wir haben einen neuen Personalchef, der hat das mit aufgenommen, war sonst auch nicht so. Meine Sachbearbeiterin will sich erkundigen, sie weiß das auch nicht.
LG Bucks
 
Auch eine selbstständige Nebentätigkeit ändert nichts an den Tatsachen.

Wenn du über 400 Euro verdienst musst du es eh dem Finanzamt melden, egal ob selbstständig oder Arbeitnehmer.:troesten:
 
Hallo,

ich denke schon das es einen Unterschied macht, ob man noch als 2. Job irgendwo angestellt ist, oder Selbstständig!
Zumindest das Finanzamt interssiert das, und das weiß ich hundert pro - da mein Mann auch eine selbstständige Nebentätigkeit hat.
Aber sein AG hat damit nichts zu tun, jedenfalls hat ihn nicht zu interessieren wieviel er damit verdient. Warum auch? Das einzige wäre wirklich wegen den Sozialleistungen. Aber da kann wahrscheinlich wirlich nur ein Buchhalter weiterhelfen!

LG
 
Hallo,

da hier der "Buchhalter" gewünscht wird, werde ich mich also mal diesbezüglich äußern:

1.) steuer- und sozialversicherungsrechtlich darf jeder einer geringfügigen Beschäftigung (400 EUR Job) nachgehen als unselbstständige Tätigkeit. Die Grenze liegt bei 400,- EUR monatlich, also 4.800,- jährlich. Der Arbeitgeber muß bei einer solchen Beschäftigung pauschal 30% Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung bezahlen.
Wird dieser Betrag überschritten, entfällt diese Sonderregelung und der gesammte Betrag muß individuell über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden und natürlich auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge müssen erhoben werden.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten, die Variante, daß man diese Beträge über seine Steuererklärung selbst anmeldet, ist bei unselbstständigen Tätigkeiten unzulässig!
Arbeitsrechtlich muß jede unselbstständige Nebentätigkeit, unabhängig von der Höhe der Bezüge, beim Hauptarbeitgeber gemeldet, nach tariflichen Bestimmungen teilweise sogar genehmigt werden.

2.) bei Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit muß man selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung im Rahmen seiner Steuererklärung sorgen.

Arbeitsrechtlich ist es umstritten, ob man diese als "Nebentätigkeit" beim Hauptarbeitgeber überhaupt melden muß, denn man ist ja als Selbstständiger "kein Arbeitnehmer" im Sinne des Gesetzes und unterliegt deshalb auch nicht den entsprechenden Schutzgesetzen (Arbeitszeitgesetz, ...). In vielen Tarifverträgen ist aber auch hier eine Melde-/Genehmigungspflicht vorgesehen.

3.) Oft vergessen wird eine weitere Variante, die ehrenamtliche Tätigkeit, die inzwischen oft mit Aufwandsentschädigungen oder Ausbildervergütungen honoriert wird.
Hier gibt es entsprechende Freibeträge, sofern man diese überschreitet, ist es in der Regel so vereinbart, daß jeder den überschreitenden Betrag selbst bei seiner Steuererklärung anmeldet.
Auch diese Variante gilt als "Nebentätigkeit", die nach den Bestimmungen einiger Tarifwerke dem Hauptarbeitgeber gemeldet, bzw. genehmigt werden muß.

Gruß

medsonet.1

P.S. bevor eine Rückfrage auftaucht, ein 400,- EUR Job kann auch auf mehrere Minijobs aufgeteilt werden, solange die Grenzen nicht überschritten werden (also 2 Jobs mit 200,- EUR monatlich sind erlaubt!)
 
@medsonet.1
Aber warum ich den Verdienst melden muss wenn er 1200 € pro Jahr überschreitet, ist damit auch nicht beantwortet. Gibt es dafür eine Erklärung?
LG Bucks
 
Hallo,

mir fällt, ehrlich gesagt, keine vernünftige Erklärung ein, warum der Arbeitgeber es wissen will, wenn man mehr als 1.200,- EUR jährlich im Nebenjob verdient.
Wenn ihr eine Personalvertretung habt, frag doch da mal nach, denn für mich sieht es so aus, als ob dies irgendeinen "internen" Hintergrund hat, einen gesetzlichen oder steuerlichen Grund sehr ich momentan nicht.

Gruß

medsonet.1
 
@medsonet.1
Mir und auch unserer Personalvertretung fällt auch keine vernünftige Erklärung ein.
Unser Personalchef besteht dadrauf. Das heißt für mich, ich muss ihm am Ende des Jahres einen Durchschlag von meinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit zukommen lassen, sonst droht er mit Konsequenzen.
Da bin ich so nicht mit einverstanden, aber zur Zeit gibt es noch keine weitere Info.
Aber vielen Dank für die Hilfe
LG Bucks
 
Welche Konsequenzen droht er an?
Hat der Personalchef dir das auch schriftlich gegeben?
 
@medsonet.1
Mir und auch unserer Personalvertretung fällt auch keine vernünftige Erklärung ein.
Unser Personalchef besteht dadrauf. Das heißt für mich, ich muss ihm am Ende des Jahres einen Durchschlag von meinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit zukommen lassen, sonst droht er mit Konsequenzen.
Da bin ich so nicht mit einverstanden, aber zur Zeit gibt es noch keine weitere Info.
Aber vielen Dank für die Hilfe
LG Bucks

Hallo,

in diesem Fall, da es ja wohl auch die anderen Kollegen/innen betrifft, sollte doch mal die Personalvertretung eine offizielle Stellungnahme beim Personalchef, bzw. bei der Geschäftsleitung anfordern!

Gruß

medsonet.1
 
Die Konsequenzen wären arbeitsrechtliche Abmahnung bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Habe ich schriftlich!
Sonst könnte ich es auch kaum glauben.
Unsere Personalvertretung scheint überfordert und verhält sich leider sehr defensiv.
Bei uns hat zur Zeit jeder Angst um seinen Job und möchte, glaube ich, nicht groß negativ auffallen.
Aber vielen Dank für die viele Info
LG Bucks
 
Die Konsequenzen wären arbeitsrechtliche Abmahnung bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Habe ich schriftlich!
Sonst könnte ich es auch kaum glauben.
Unsere Personalvertretung scheint überfordert und verhält sich leider sehr defensiv.
Bei uns hat zur Zeit jeder Angst um seinen Job und möchte, glaube ich, nicht groß negativ auffallen.
Aber vielen Dank für die viele Info
LG Bucks

Hallo,

solange du keine schriftliche Zustimmung hierzu abgegeben hast, solltest du keinerlei Angst vor solchen "Drohungen" haben. Denn sowohl eine Abmahnung wie auch weitere Schritte kann man rechtlich angehen und spätestens dann muß er entsprechende "Beweise" auf den Tisch legen.
Viel schlimmer ist bei euch wohl die Tatsache, daß eure Personalvertretung "die Hosen voll hat"! Wenn die noch nicht einmal eine einfache Frage gegenüber dem Arbeitgeber stellen können, dann habt ihr wohl kaum die richtigen Vertreter in diesem Gremium.
Sofern du Mitglied einer Gewerkschaft bist, oder eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dieses Schreiben sicherheitshalber den entsprechenden Fachleuten zur Begutachtung vorlegen, aber es ansonsten einfach ignorieren und mal abwarten, was passiert, wenn ich diese "Bescheinigung" nicht vorlege.
Als Buchhalter kann ich dir nur sagen, daß wir ca. 100 Mitarbeiter mit einem 400,- EUR Job beschäftigen; ich hatte bisher noch nie eine Anfrage von diesen Kolleginnen/Kollegen, daß sie eine Bescheinigung von uns ausgestellt haben wollen für solche Zwecke.

Gruß

medsonet.1
 

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