Zusätzliche Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege

Patmuc

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München
Hallo

Ich hätte da mal eine Frage ins Forum. Habe leider bisher noch keinen passenden Artikel gefunden.

Wie ist das eigentlich mit den zusätzlichen Betreuungskräften nach § 45 b in der ambulanten Pflege. Werden diese schon flächendeckend eingesetzt ?
Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht und was machen diese zusätzlichen Betreuuer ?

Freue mich auf reichliche Antworten.

Gruß
 
Hmm, die Frage ist ein Rundumschlag, den ich so ausführlich, wie man müsste und könnte, jetzt nicht beantworten will. Die Kurzversion:

Wenn ein ambulanter PD diese Leistungen erbringen möchte, muss er i.d.R. den entsprechenden Stellen ein Konzept vorlegen (wo und wer darüber entscheidet, ist auf Landesebene geregelt).

In diesem Konzept sollte dann z.B. stehen, wie, wann und von wem die Leistung erbracht wird, wie man die Qualität sicherstellen möchte, wie, wo und was dokumentiert wird, usw.
Wenn man Nicht-Fachkräfte einsetzt, muss man auch Aussagen dazu machen, wie man diese aus/fortbildet; z.B. das hauseigene Schulungskonzept beilegen. Für Fachkräfte ist das natürlich etwas einfacher - prospektive fortbildungsplanung, Fallbesprechungen o.ä. sollte reichen. Wichtig ist die Abgrenzung von der Grundpflege; auch hierzu sollte man Aussagen machen. Zuguterletzt gehört dann noch ein Leistungskatalog nebst Preisen dazu.

Ich kenne Pflegedienste mit Gruppenangeboten, mit Einzelangeboten oder auch mit beidem.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es Jahre dauert, ehe man einen festen Stamm an Leistungsnehmern hat - die zusätzlichen Betreuungsleistungen gibt es ja schon seit 2002 (meine ich, bin jetzt nicht 100% sicher) und werden wahrlich nicht von jedem, dem sie zustehen, in Anspruch genommen (auch nicht in der Tagespflege o.ä.).
 

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