- Registriert
- 17.05.2017
- Beiträge
- 2
Hallo zusammen,
leider habe ich nicht die Informationen im Forum gefunden die ich benötige. Daher dachte ich mir, ich frage einfach mal in die Runde.
Und zwar möchte meine Freundin sich gerne im Gesundheitswesen weiterbilden und dabei möchte ich Sie unterstützen.
(Dafür habe ich mich auch hier im Forum angemeldet. Ich komme eigentlich aus der Industrie und musste feststellen, dass im Gesundheitswesen einiges anders läuft. [nicht im negativen])
Sie hat 2014 erfolgreich die Ausbildung zur staatlich geprüften Gesundheits- und Krankenpflegerin abgeschlossen. Seitdem arbeitet Sie in einem kommunalen Krankenhaus in der Abteilung Viszeralchirurgie und Transplantationschirurgie.
Nun möchte Sie sich weiterentwickeln. Sie hat die Eigeninitiative ergriffen und an einem Beratungsgespräch teilgenommen, dort wurde Ihr die Weiterbildung im Bereich des Case Management nahegelegt.
Leider konnte man Ihr nicht mitteilen, wie man die Zugangsvoraussetzungen erreichen kann.
Bei der Uni Klinik Köln wird folgendes Angegeben:
„AbsolventInnen einer Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen mit
einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und
dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher
Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz
und 40 UE Sozialrecht.“
Jetzt stellt sich die Frage ob sie die Kompetenzen, durch Ihre tägliche Tätigkeit erworben hat. Denn in Ihrer Abteilung werden die Pfleger vielseitig eingesetzt.
Würde eine Bestätigung ihrer Direktion, der genannten Kompetenzen, für die Weiterbildung ausreichen oder gibt es einen anderen Weg diese Kompetenzen zu erlangen (bzw. zu belegen)?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr uns bei den Fragen weiterhelfen könnt.
Liebe Grüße
Ibero
leider habe ich nicht die Informationen im Forum gefunden die ich benötige. Daher dachte ich mir, ich frage einfach mal in die Runde.
Und zwar möchte meine Freundin sich gerne im Gesundheitswesen weiterbilden und dabei möchte ich Sie unterstützen.
(Dafür habe ich mich auch hier im Forum angemeldet. Ich komme eigentlich aus der Industrie und musste feststellen, dass im Gesundheitswesen einiges anders läuft. [nicht im negativen])
Sie hat 2014 erfolgreich die Ausbildung zur staatlich geprüften Gesundheits- und Krankenpflegerin abgeschlossen. Seitdem arbeitet Sie in einem kommunalen Krankenhaus in der Abteilung Viszeralchirurgie und Transplantationschirurgie.
Nun möchte Sie sich weiterentwickeln. Sie hat die Eigeninitiative ergriffen und an einem Beratungsgespräch teilgenommen, dort wurde Ihr die Weiterbildung im Bereich des Case Management nahegelegt.
Leider konnte man Ihr nicht mitteilen, wie man die Zugangsvoraussetzungen erreichen kann.
Bei der Uni Klinik Köln wird folgendes Angegeben:
„AbsolventInnen einer Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen mit
einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und
dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher
Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz
und 40 UE Sozialrecht.“
Jetzt stellt sich die Frage ob sie die Kompetenzen, durch Ihre tägliche Tätigkeit erworben hat. Denn in Ihrer Abteilung werden die Pfleger vielseitig eingesetzt.
Würde eine Bestätigung ihrer Direktion, der genannten Kompetenzen, für die Weiterbildung ausreichen oder gibt es einen anderen Weg diese Kompetenzen zu erlangen (bzw. zu belegen)?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr uns bei den Fragen weiterhelfen könnt.
Liebe Grüße
Ibero