Wird man vorbestraft zum Examen zugelassen?

anelie

Newbie
Registriert
04.08.2005
Beiträge
7
:weissnix: Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem. Ich habe einen Prozeß am Hals wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, weil ich einem Freund geholfen hab, indem ich in seinem Namen mit seiner Einverständniserklärung Ansprüche in einer E_Bay-Auktion einzuklagen. Laufe ich jetzt Gefahr nicht zum Examen zugelassen zu werden oder ist das abhängig davon, was für eine Vorstrafe hat? Ach Hilfe!

Hoffe ihr wisst mehr als ich.
Danke im Voraus
 
Hallo anelie, hast du schon einen Eintrag im Führungszeugnis?

Die Frage wird sein, ob Du durch diese Sache einen Eintrag bekommen würdest. Dann könnte es schwierig werden.
 
Hallo anelie,
zunächst mal ist die Zulassung zur Prüfung unabhängig vom Führungszeugnis, wo ggf. eine Strafe genannt ist. Du brauchst es, um deine Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung zu beantragen!
solange du nicht rechtskräftig verurteilt bist, passiert dir garnichts.
Achte allerdins darauf und lass dich von deinem Anwalt entsprechend beraten, daß du im Falle einer Strafe unterhalb von 90 Tagessätzen bleibt, dann findet es im vorzulegenden Führungszeugnis keine Erwähnung. siehe auch hier.
 
Hallo Flexie,

vielen dank für die schnelle Antwort. Das tut gut in so einer zermürbenden Situation.
anelie
 
Nochmal kurz was informatives dazu. Es gibt 2 Führungszeugnisse. Eins, was du kriegst wenn du es bestellst und was du auch vorzeigen musst, und eines, wo wirklich alles rein kommt undauich drin bleibt (auch wenn du mal n Kaugummi geklut hast) - das bekommt zB die Polizei zur Einsicht wenn du dich bei denen bewirbst...
 
Ja, da geht es um das sogenannte Führungszeugniss, aber es gibt doch noch so ein Wisch, wo dann alles drin ist, oder wurd das abgeschafft?

Ich such mal im netz, obwohl das schwierig ist wenn man das Wort nicht weiß :)

Also soweit ich rausgefunden habe nennt sich das andere "behördliches Führungszeugniss". Finde dazu aber kein offizielles statement. Nur infos auf paar seiten usw. ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, supi, Danke :-)

Sry hatte das vorhin nicht gefunden da...

Noja, wieder was gelernt und ein Gerücht aus der Welt gschafft ;)
 

Ähnliche Threads