Wie lange kann rückwirkend verordnet werden?

pinto

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13.02.2007
Beiträge
46
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
stellv. PDL
Sachverhalt: Auf der 1. Verordnung über häusliche Krankenpflege nach§ 37 Abs. 2 SGB V wurde vom Hausarzt vergessen, eine notwendige Leistung aufzuschreiben, die seit langem regelmäßig erbracht wird. 2 Wochen später wurde dies auf einer zusätzlichen Verordnung nachgeholt, bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht, die Kasse übernimmt die Kosten aber nicht rückwirkend, sondern erst ab Ausstellungstag der zusätzlichen Verordnung mit der Begründung, daß keine Genehmigung für rückwirkend ausgestellte Verordnungen lt. Richtlinien möglich sei.

Wer kennt die Richtlinien genau und kann das bestätigen?

Mfg pinto
 
Hallo pinto, ich bin's schon wieder...
Sachverhalt: Auf der 1. Verordnung über häusliche Krankenpflege nach§ 37 Abs. 2 SGB V wurde vom Hausarzt vergessen, eine notwendige Leistung aufzuschreiben, die seit langem regelmäßig erbracht wird. 2 Wochen später...
Vergessen gibt's nicht: Zwei Wochen sind eine sehr lange Zeit! Wir haben schon Probleme wenn wir wegen Praxisurlaubes oder einer vom Notarzt angeordneten Leistung an einem Wochenende beginnen...
Als Leistungserbringer musst du für den Arzt und die Sprechstundenhilfe mitdenken und selbst schauen, dass alle erbrachten (abrechenbaren) Leistungen auch auf der Verordnung stehen.
Ich glaube kaum, dass du Aussicht auf Erfolg hast, hier aber trotzdem ein Link (unter Verordnung und Vorlagefrist):
Pflegerecht- Verhinderungspflege
Gruß
Valentina
 
Danke für den Link.
Da lese ich doch das die KK bei Unklarheiten sich vergewissern muss beim Vertragsarzt oder beim Pflegedienst, dass könnte ich doch erwarten schließlich ist die Patientin schon seit einigen Jahren in unserer Betreuung und immer wieder die selbe VO. Die KK ist auch erst so "Zickig" seitdem sie vor einem Jahr Fusioniert hat. Seither wird alles hinterfragt und angezweifelt, echt ätzend!
Aber da erzähle ich dir bestimmt nix neues.

Mfg pinto
 
BKK??
schließlich ist die Patientin schon seit einigen Jahren in unserer Betreuung und immer wieder die selbe VO
Aber die Krankenkasse muss nicht für dich oder den Versicherten mitdenken! 8) Die freut sich doch, wenn endlich eine Leistung wegfällt, auch wenn sie monatelang notwendig war.
Wir haben ein umfangreiches Verordnungsmanagement und hoffen immer, dass uns nichts "untergeht". Aber ich kann dich trösten, manche Fehler passieren einem nur einmal - wir sind ja alle noch lernfähig!
Grüße
Valentina
 
Ja ja die lieben Verordnungen

Fakt ist eine Vo muß spätestens am 3 Werktag nach Ausstellungsdatum bei der kk sein...ebenso muß eine Folge VO 3 Tage vor ablauf der alten auf der
KK sein....

Über das korrekt ausstellen von VO´s wollen wir mal gar nicht reden:evil1:

Oft muß man :beten:das man sie 1 Tag nach der Bestellung hat

ZZt zicken die KK´s sehr viel rum,aber die müssen ja sparen,sparen,sparen
aber leider oft am falschen Ende..

Ich finde es eh unverständlich das man eine VO nicht via mail an KK
weiterleiten kann in unserem modernen Zeitalter...und das nur wegen der Unterschrift des Pat???Denen ist es oft eh egal was sie unterschreiben

Gruß scheetz
 
@ Valentine-a

Danke für dem Link,sehr hilfreich,aber leider ist es oft so das die KK trotz ablehnung nach längerer Zeit nicht für die Zeit bis zu Ablehnung nicht
bezahlen,
 
Hallo scheetz,
Ich finde es eh unverständlich das man eine VO nicht via mail an KK
weiterleiten kann
man kann sie doch vorab per Fax senden.
aber leider ist es oft so das die KK trotz ablehnung nach längerer Zeit nicht für die Zeit bis zu Ablehnung nicht
bezahlen,
Die Krankenkasse muss bis zur Entscheidung die Kosten tragen (Richtlinie häuslicher Krankenpflege Nr.24). Dauert es dann mal wieder etwas länger bis eine Entscheidung getroffen wurde: umso besser für den Versicherten. Unsere Rechnungen werden - auch ohne, dass wir extra darauf hinweisen - anstandslos bezahlt. Wir markieren das Entscheidungsdatum lediglich mit Textmarker, dann wird die Vergütung gezahlt. Ansonsten erstmal mit Anwalt drohen, das hilft meistens schon. Hilft es nicht, Anwalt einschalten.
Grüße
Valentina
 
Ja danke für eure schnelle und tolle Hilfe.
Also wir Faxen die VO gleich nachdem sie bei uns eingetroffen sind, nur bei 195 Kunden geht mal was quer manchmal, wollte nur mal wissen ob wir noch irgendwie eine Chance haben doch noch die Leistungen abrechnen zu können.
Vielen Dank nochmal!

Mfg pinto
 

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