Wie lang darf die Probezeit höchstens gehen?

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Ich dachte es wäre immer gesetzlich festgeschrieben das die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate gehen darf. Heute habe ich meinen Ausbildungsvertrag bekommen und darin steht das die Probezeit 6 Monate gehen wird. Ist das normal, erlaubt? Oder habe ich flasch recherchiert? Was stand/steht bei euch?

Würde mich bei hilfreichen Antworten sehr freuen.

Danke im Vorraus.
 
Wahrscheinlich falsch recherchiert....
Für deine Ausbildung gilt das Krankenpflegegesetz 2004:
Deine genannten Zeiten stammen aus dem Berufsbildungsgesetz, welches jedoch auf die Krankenpflege keine Anwendung findet.
§ 22 Krankenpflegegesetz:
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung
§ 13 Krankenpflegegesetz:
Probezeit
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern sechs Monate.
 
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