Nanana, gleichgestellt wohl dann doch nicht.
Der AH fehlt ja komplett die pflegerische Komponente. Und psycho-sozial wohl nur ansatzweise.
Aber dennoch in Sachen Behandlungspflege vergleichbar. Denke, das kommt dann auch noch darauf an, in welcher Fachrichtung die AH gearbeitet hat.
Käme sie aus der Gynäkologie, würde ich mich erstmal vergewissern, das sie einen VW nach aktuellem Stand machen kann (chronische Wunden).
Wie das aber rechtlich aussieht....