Wer darf was machen?

Waldelfe60

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:cry: Hallo, habe da mal grundsätzlich eine Frage zur Aufgabenverteilung von Altenpflegern ex. und Altenpflegehelferin und Arzthelferin. Ist es richtig das Arzthelferinnen einer examinierten Altenpflegerin gleich gestellt wird?
Das diese auch Behandlungspflege machen darf?? Bin total verwirrt, muss ich sagen. Und was darf eine Altenpflegehelferin denn machen?? Hoffe, ich bekomme hier antworten.
Danke schonmal:)
 
Nanana, gleichgestellt wohl dann doch nicht.
Der AH fehlt ja komplett die pflegerische Komponente. Und psycho-sozial wohl nur ansatzweise.

Aber dennoch in Sachen Behandlungspflege vergleichbar. Denke, das kommt dann auch noch darauf an, in welcher Fachrichtung die AH gearbeitet hat.
Käme sie aus der Gynäkologie, würde ich mich erstmal vergewissern, das sie einen VW nach aktuellem Stand machen kann (chronische Wunden).
Wie das aber rechtlich aussieht....
 
Hallo,

eine Altenpflegehelferin darf lediglich nur Aufgaben der Grundpflege durchführen. Behandlungspflegen nicht. Wie die Regelung bei Arzthelferin nach aktueller Rechtslage ist, kann ich nicht genau sagen. Aber ich glaube zu wissen das es deutliche Einschränkungen zur Exam. Fachkraft gibt. Onkel Google kennt aber bestimmt die entsprechenden Seiten.

Grüße Lotta123
 

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