Welche Pflichten wenn man wiederholt?

EdeBER

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01.09.2018
Beiträge
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Hallo,

ich wiederhole im Moment, weil ich die Prüfung nicht bestanden habe.
Bin ich verpflichtet Klausuren in der Schule mitzuschreiben, besonders bei Teilen, die ich bestanden habe? Kann man mich dafür abmahnen, wenn ich die Klausur nicht mitschreibe?

Gruß
 
Du hast einen Ausbildungsvertrag, Du möchtest wahrscheinlich auch die Ausbildungsvergütung erhalten. Ergo bist Du zur Teilnahme an der Ausbildung mit allem drum und dran verpflichtet. Unentschuldigte Nichtteilnahme am Unterricht inklusive der Klausuren kann meines Erachtens auch eine Abmahnung zur Folge haben - Du bist unerlaubt Deiner Arbeitsstelle ferngeblieben.

Du bist ja sicher in den Jahrgang unter Dir gerutscht und nimmst am normalen Unterricht teil. Damit werden Wiederholungen nicht zu vermeiden sein; ich sehe aber nicht, inwiefern sie Dir schaden könnten (außer gelegentlicher Langeweile im Unterricht).

Hättest Du nur den praktischen Teil der Prüfung versemmelt, könntest Du mit der Schule darüber verhandeln, ob eine Teilnahme am theoretischen Unterricht noch sinnvoll ist oder Du nicht lieber in der Praxis tätig sein solltest. Eine solche Regelung wäre jedoch ein Goodwill der Schule, es gibt keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Sonderregelungen in Deinem Fall.
 
Kann man mich dafür abmahnen, wenn ich die Klausur nicht mitschreibe?
Nein kann man nicht, da in der Schule das Schulrecht und nicht das Arbeitsrecht greift.
Man könnte dir einen Verweis erteilen.

Praktisch nicht bestanden - weitere Ausbildung
Schriftlich, mündlich nicht Bestanden - Prüfungswiederholung innerhalb von einem Jahr - weitere Ausbldung nicht erforderlich - Entgegenkommen der Ausbildungsstätte. Sollte das so sein, kannst du zu jeder Zeit die Schule verlassen und die Ausb. beenden.
Hast du mündlich oder/und schriftliche nicht Bestanden sollte es DIR ein besonderes Anliegen sein, die Klausuren mitzuschreiben um dich selbst zu überprüfen.

Bedenke bitte eins - wir sind hier in der ERWACHSENENBILDUNG - es ZWINGT dich niemand zu irgend was, du kannst zu jederzeit Gehen.
Du machst es für DICH und für sonst niemanden!
Deinen Lehrern und deinem AG ist es letztlich völlig egal ob du nun Bestehst oder nicht, die haben nichts davon!
 

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