Hallo zusammen,
ich hätte da mal zwei Fragen...
1 Wenn man sich in einer Weiterbildung befindet, die in einer anderen Stadt stattfindet, werden ja die Kosten für Maßnahme,Übernachtung und auch Benzingeld (anteilig) vom Arbeitgeber bezahlt.
Es ist auch möglich sich vom Arbeitgeber sogenanntes Tagegeld für die Verpflegung am Weiterbildungsort auszahlen zu lassen. In meinem Bundesland ist dies gesetzlich festgelegt und von möglichen Ausnahmen steht nichts drin.
Meine Frage ist nun: Kann ein Arbeitgeber die Zahlung dieses Tagegeldes verweigern mit dem Argument, dass der Weitergebildete mit der Unterzeichnung des Weiterbildungsvertrages auf dieses Geld verzichtet, bzw es bei allen Weiterbildungsverträgen so wäre, dass die Unterzeichner kein Tagegeld erhalten?
In meinem Vertrag steht nichts von Verzicht, es sind lediglich die Kosten aufgeführt, die übernommen werden ( Unterkunft, Fahrtkosten, Entgeltfortzahlung usw.) und da steht das Tagegeld nicht dabei. Weigert sich der Arbeitgeber nun, verstößt er ja gegen das Gesetz.... übersehe ich da irgendwas, oder habe ich einfach Pech gehabt, weil ich darauf hätte drängen müssen, dass diese Kosten mit aufgeführt sind?
2 Wird die voraussichtliche Lohnfortzahlung immer für eine Vollzeitstelle angegeben, oder individuell an den Stellenumfang des Teilnehmers angepasst?
Da geht es ja im Fall der Fälle auch um mögliche Rückzahlungen, die zu leisten wären.
VG lusche
ich hätte da mal zwei Fragen...
1 Wenn man sich in einer Weiterbildung befindet, die in einer anderen Stadt stattfindet, werden ja die Kosten für Maßnahme,Übernachtung und auch Benzingeld (anteilig) vom Arbeitgeber bezahlt.
Es ist auch möglich sich vom Arbeitgeber sogenanntes Tagegeld für die Verpflegung am Weiterbildungsort auszahlen zu lassen. In meinem Bundesland ist dies gesetzlich festgelegt und von möglichen Ausnahmen steht nichts drin.
Meine Frage ist nun: Kann ein Arbeitgeber die Zahlung dieses Tagegeldes verweigern mit dem Argument, dass der Weitergebildete mit der Unterzeichnung des Weiterbildungsvertrages auf dieses Geld verzichtet, bzw es bei allen Weiterbildungsverträgen so wäre, dass die Unterzeichner kein Tagegeld erhalten?
In meinem Vertrag steht nichts von Verzicht, es sind lediglich die Kosten aufgeführt, die übernommen werden ( Unterkunft, Fahrtkosten, Entgeltfortzahlung usw.) und da steht das Tagegeld nicht dabei. Weigert sich der Arbeitgeber nun, verstößt er ja gegen das Gesetz.... übersehe ich da irgendwas, oder habe ich einfach Pech gehabt, weil ich darauf hätte drängen müssen, dass diese Kosten mit aufgeführt sind?
2 Wird die voraussichtliche Lohnfortzahlung immer für eine Vollzeitstelle angegeben, oder individuell an den Stellenumfang des Teilnehmers angepasst?
Da geht es ja im Fall der Fälle auch um mögliche Rückzahlungen, die zu leisten wären.
VG lusche