Aufgaben des Referates Pflege/ Häusliche Krankenpflege
Gutachterliche Aufgaben
Einzelfallbegutachtung im ambulanten, stationären, teilstationären und Behindertenbereich in schwierigen Fällen (§ 18 SGB XI).
Einzelfallbegutachtungen im Bereich Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (§ 40 SGB XI)
Einzelfallbegutachtungen im Bereich Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Einzelfallbegutachtungen für zusätzliche Betreuungsleistungen
(Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 45b SGB XI)
Qualitätsprüfung von ambulanten und vollstationären Pflegeeinrichtungen
(§ 114 SGB XI).
Einzelfallbegutachtung von häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V) in schwierigen Fällen.
Einzelfallbegutachtung zu Fragen des zuständigen Leistungsträgers im Zusammenhang mit erforderlichen Pflegeleistungen.
Grundsatzgutachten zu Fragen der Pflege- und Krankenversicherung.
Einzelfallbegutachtungen — "MedJur":
Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige (§ 116 SGB X)
Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
(§ 66 SGB V)
Koordinationsaufgaben
Koordination des Fachverbundes Pflege und häusliche Krankenpflege.
Fortbildung und Schulung im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung und Begutachtung häusliche Krankenpflege.
Für Gutachter
Für Sachbearbeiter der Pflege- und Krankenkasse
Multiplikatoraufgaben im Zusammenhang mit der Pflegebegutachtung und Begutachtung häusliche Krankenpflege.
Beratung der Pflege- und Krankenkassen auf Landesebene.
Beteiligung an Bundes- und Landesarbeitsgruppen zur Pflegebegutachtung und zur häuslichen Krankenpflege.
Erstellung von Pflegestatistiken und Pflegeberichterstattung.
Auswertung von Daten im Zusammenhang mit der Pflegebegutachtung.
Qualitätssicherung zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Zusammenhang mit der Pflegebegutachtung.
PR-Arbeit im Zusammenhang mit der Pflegebegutachtung.
Aufgaben der Grundsatzreferate