EL-Weiterbildung

c_baden

Newbie
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07.08.2023
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1
Beruf
Pflegedienstleiter
Akt. Einsatzbereich
Zentrales Qualitätsmanagement
Guten Abend zusammen,

da ich mich in Richtung Einrichtungsleitung/Heimleiter orientieren möchte, hat mir eine gute Bekannte heute erzählt, dass man die Weiterbildung zur EL/HL nicht mehr benötigen würde, bzw. diese keine Muss ist, um den Job auszuführen (Erfahrung mal außen vor gelassen). Ich finde dazu im Internet überhaupt nichts, weder im WTG noch sonst wo, welches ja bekanntermaßen die Grundlagen für die Heime festlegt.

Gefunden habe ich jedoch folgendes (allerdings stammt dieser Absatz vom 22.06.1998 - ich bezweifle stark, dass das 2023 noch aktuell gilt):

§ 2 Eignung des Heimleiters

(1) Wer ein Heim leitet, muss hierzu persönlich und fachlich geeignet sein. Er muss nach seiner Persönlichkeit, seiner Ausbildung und seinem beruflicher Werdegang die Gewähr dafür bieten, dass das jeweilige Heim entsprechend den Interessen und Bedürfnissen seiner Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird.

(2) Als Heimleiter ist fachlich geeignet, wer

  1. eine Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss nachweisen kann und
  2. durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung die weiteren für die Leitung des Heims erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat. Die Wahrnehmung geeigneter Weiterbildungsangebote ist zu berücksichtigen.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, EL zu sein, ohne dafür eine halbwegs vernünftige Weiterbildung als Grundstock absolviert zu haben.
Würde mich über euren Input freuen.


VG
Chris
 
SGB XI, §71 (3):

Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist ferner Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll, erfolgreich durchgeführt wurde. Anerkennungen als verantwortliche Fachkraft, die im Rahmen der Durchführung des Modellvorhabens zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste erfolgt sind, gelten fort. Für die Anerkennung einer verantwortlichen Fachkraft ist ferner ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls Voraussetzung, dass eine Weiterbildungsmaßnahme im Sinne von Satz 5 durchgeführt wurde.


Die Pflegedienstleitung einen Pflegeheimes muss also (neben einer dreijährigen pflegerischen Ausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung darin) mindestens 460h Weiterbildung zur Leitung absolviert haben.
 
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Wenn die Verordnung nicht abgelaufen ist, sollte sie gültig sein.

Dass die Qualifizierung heruntergeschraubt wird, kann ich mir aber auch nicht vorstellen.

Es gibt auf jeden Fall in den Ländern spezifische Regelungen dazu.
Niedersachsen:
Fachliche Eignung der Heimleitung und der Pflegedienstleitung(1) 1 Als Heimleitung in Heimen nach § 2 Abs. 2 NuWG und in unterstützenden Einrichtungennach § 2 Abs. 3 und 4 ist fachlich geeignet, wer2 von 51.2.3.1.eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf imBereich Gesundheits- oder Sozialwesen oder im kaufmännischen Bereich erfolgreichabgeschlossen hat,ein Hochschulstudium mit überwiegend gesundheits-, pflege-, sozial-, wirtschafts- oderverwaltungswissenschaftlichen Inhalten mit einem Bachelorgrad, einem Mastergrad odereinem vergleichbaren Abschluss abgeschlossen hat oderberechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte hauswirtschaftlicheBetriebsleiterin“ oder „Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter“ oder eineentsprechende Berufsbezeichnung eines anderen Bundeslandes zu führen, oder „Meisterinder Hauswirtschaft“ oder „Meister der Hauswirtschaft“ istund durch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einer unterstützendenEinrichtung nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 NuWG, einer vergleichbaren Einrichtung oder einerambulanten Pflegeeinrichtung die für die Tätigkeit als Heimleitung erforderlichen Kenntnisseund Fähigkeiten erworben hat. 2 Eine abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahme zurHeimleitung mit einer Dauer von mindestens 460 Stunden und ein Studium nach Satz 1 Nr. 2können mit bis zu einem Jahr auf die Tätigkeit angerechnet werden, wenn für die Tätigkeit alsHeimleitung erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere in den BereichenGerontologie, Geriatrie, Förderung, Pflege, soziale Betreuung, Management, Leitung, Betriebund Organisation sowie Recht und Ethik, erworben worden sind. 3 Die Anrechnung darfinsgesamt ein Jahr nicht überschreiten.(2) 1 Auf Antrag der Betreiberin oder des Betreibers kann die Heimaufsichtsbehörde feststellen,dass eine Person, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 nicht erfüllt,fachlich geeignet ist. 2 Die Feststellung setzt voraus, dass die Person eine gleichwertigeAusbildung oder ein gleichwertiges Studium abgeschlossen hat, eine mindestens zweijährigehauptberufliche Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ausgeübt hat und durch ihreBeschäftigung als Heimleitung die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner nichtgefährdet werden. 3 Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.(3) Als Pflegedienstleitung einer stationären Pflegeeinrichtung nach § 71 Abs. 2 SGB XI istfachlich geeignet, wer als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 Abs. 3 Sätze 1, 3 und 4SGB XI anerkannt ist.
„Verordnung über personelle Anforderungen für unterstützende Einrichtungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen"
 
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Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, EL zu sein, ohne dafür eine halbwegs vernünftige Weiterbildung als Grundstock absolviert zu haben.
Würde mich über euren Input freuen.
Wie @Maniac schon schreibt, gelten hier auch zusätzlich länderspezifische Regelungen; bei uns in Bayern z. B. das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz:


Wäre also wichtig, in welchem Bundesland Du tätig bist.
 
Als jemand, der eine Pflegedienstleitungsausbildung durchlaufen hat, kann ich aus erster Hand bestätigen, dass eine PDL-Ausbildung zwar Pflegetheorien und Mitarbeiterführung behandelt, jedoch oft nur einen begrenzten Einblick in das breite Spektrum der tatsächlichen Aufgaben eines Leiters bietet. Aktuell arbeite ich selbst als Pflegedienstleitung in einem ambulanten Pflegedienst und bin auch als freiberuflicher Berater für ambulante Pflegedienste tätig, sowohl mit als auch ohne speziellen Schwerpunkt. In meiner beratenden Tätigkeit stoße ich immer wieder auf Situationen, in denen es der Pflegedienstleitung vor Ort an grundlegendem Wissen mangelt, z.B. beim Ausfüllen von Verordnungen für häusliche Krankenpflege oder anderen alltäglichen Aufgaben.
Dies verdeutlicht, dass die praktische Erfahrung und das Verständnis für die Details des Pflegedienstleiter-Jobs oft erst im realen Arbeitsumfeld erworben werden.
 
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Hallo,

Ich habe diese Weiterbildung gerade hinter mich gebracht.
Tatsächlich ist es bei uns in Hessen nicht erforderlich eine Weiterbildung zu absolvieren egal ob im Pflegeheim oder im Klinik Bereich.

Lediglich die Neo/Pädiatrie ITS hat eine eigene Voraussetzung durch den Gba. Diese erfordert eine Weiterbildung von 720h.

Unser Haus und viele andere lassen dennoch die kleine Weiterbildung von 460h absolvieren um eine gewisse Qualität zu erreichen.
Das heißt, dass es im Prinzip nicht erforderlich wäre, aber oft muss man für eine Weiterbildung offen sein.

Außerdem würde mit Sicherheit jemand bevorzugt werden der schon eine solche Weiterbildung vorweisen kann. Qualitativer und finanzieller Vorteil.

Ps: wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich leider nicht.
Aber ich dachte, dass Hessen als einzigstes Land wäre, die keine Voraussetzung braucht

LG vom neuen Mitglied.
 
Tatsächlich ist es bei uns in Hessen nicht erforderlich eine Weiterbildung zu absolvieren egal ob im Pflegeheim oder im Klinik Bereich.

.
Im Klinikbereich wird in dem Bereich wohl niemand mehr ein Bein auf den Boden bringen ohne abgeschlossenes Studium. Da langt Dir auch keine Weiterbildung.
(Bestandsschutz natürlich außen vor gelassen.)
 
Es gibt aber große und kleine Häuser. Schwierige Stationen und welche die leichter zu leiten sind.

Je nach dem wird es unterschiedlich gehandhabt. Wir sind ein kleines Haus und haben fast ausschließlich keine Akademiker als Führungspersonen.


Auch in Zukunft ist es fraglich, wie viele Personen man überhaupt bekommt in dem Beruf.
 
Es gibt aber große und kleine Häuser. Schwierige Stationen und welche die leichter zu leiten sind.

Je nach dem wird es unterschiedlich gehandhabt. Wir sind ein kleines Haus und haben fast ausschließlich keine Akademiker als Führungspersonen.
Das höre ich jetzt zum ersten Mal.
Also bei uns (Bayern) ist es schon seit Jahren so, dass man ohne Studium keine Stelle als Klinik-PDL mehr kriegt.
Und das war ein kleines Haus, an dem ich damals gearbeitet habe.
Auch in Zukunft ist es fraglich, wie viele Personen man überhaupt bekommt in dem Beruf.
Angebot und Nachfrage hätte ich jetzt gedacht… das Gehalt ist ja nicht schlecht.
 
Hallo,

Ich habe diese Weiterbildung gerade hinter mich gebracht.
Tatsächlich ist es bei uns in Hessen nicht erforderlich eine Weiterbildung zu absolvieren egal ob im Pflegeheim oder im Klinik Bereich.

Lediglich die Neo/Pädiatrie ITS hat eine eigene Voraussetzung durch den Gba. Diese erfordert eine Weiterbildung von 720h.

Unser Haus und viele andere lassen dennoch die kleine Weiterbildung von 460h absolvieren um eine gewisse Qualität zu erreichen.
Das heißt, dass es im Prinzip nicht erforderlich wäre, aber oft muss man für eine Weiterbildung offen sein.

Außerdem würde mit Sicherheit jemand bevorzugt werden der schon eine solche Weiterbildung vorweisen kann. Qualitativer und finanzieller Vorteil.

Ps: wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich leider nicht.
Aber ich dachte, dass Hessen als einzigstes Land wäre, die keine Voraussetzung braucht

LG vom neuen Mitglied.
Hallo
Darf ich fragen, wo Du diese Weiterbildung gemacht hast?
Komme aus SAN und möchte in Richtung Rheinland Pfalz - Hessen und finde weder eine Einrichtung noch eine Akademie, in welchen ich arbeiten und die WB absolvieren kann. Bin schon völlig am verzweifeln
Wenn es hier nicht her passt, ignoriere es bitte einfach

Beste Grüße
 
Hey, du scheinst eher offen zu sein wo du dies absolvieren kannst.

Dann schau dich eher um in den Stellenangeboten nach einer freien Leitungsstelle.

Die Einrichtung wird dich dann dort hinschicken mit denen sie kooperieren.

Selbst bezahlen wäre echt unsinnig bei der Nachfrage.

LG
 
Hey, du scheinst eher offen zu sein wo du dies absolvieren kannst.

Dann schau dich eher um in den Stellenangeboten nach einer freien Leitungsstelle.

Die Einrichtung wird dich dann dort hinschicken mit denen sie kooperieren.

Selbst bezahlen wäre echt unsinnig bei der Nachfrage.

LG
Guten Abend
Danke für deine Antwort.
Ich habe mich bereits in zahlreichen Einrichtungen zwischen Mainz und KH beworben. Entweder keine Antworten oder Absagen. Leider… Es ist sehr schwierig, denn es sollte diese Umgebung sein und ich kann erst umziehen, wenn ich eine Einrichtung gefunden habe.
Heute ärgere ich mich natürlich, dass ich viele Jahre die PDL abgelehnt hab.
LG
 

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