Weihnachtsgeld erst nach Probezeit?

Wieland

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01.03.2005
Beiträge
233
Ort
Jena
Beruf
Gesundheits und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Innere Medizin (Infektologie / Gastroenterologie)
Funktion
Datenschutzbeauftragter / Sicherheitsbeauftragter
Hallo,
bei uns hat ein neuer Kurs angefangen. Wie so viele andere Jahrgänge die 2005 angefangen haben bekommen sie locker mal 1/3 weniger Lohn als die bisherigen (zu denen ich gottseidank gehöre). Was nebenbei nur eine Umlagerung der Ausbildungskosten vom Krankenhaus auf die Eltern ist. Wir hatten letztes Jahr Weihnachtsgeld bekommen. Berechnet anhand der 3 Monate die wir dort gearbeitet haben. (1. September bis Dezember).

Die "neuen" bekommen nun kein Weihnachtsgeld. Eben hat mir mein Mitbewohner mitgeteilt, dass sie erst Weihnachtsgeld bekommen wenn sie die Probezeit bestanden haben.

Meine Frage: Geht das so? Kann ja sein, dass es jetzt heißt, dass man die Probezeit bestanden haben muss, um Weihnachtsgeld zu bekommen. Ich finde es trotzdem unverschämt.
Was sagt ihr dazu?
 
Hallo Wieland!

Wie die rechtliche Situation genau aussieht weiß ich leider auch nicht.
Aber ich bin auch noch im Probehalbjahr und wir haben schon Weihnachtsgeld bekommen.:klatschspring: Also kann es nicht generell sein, dass man die Probezeit bestanden haben muss, um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben.
Es ist doch auch ungerecht, wenn manche es bekommen und andere nicht!:(

Liebe Grüße Julia
 
Hallo Wieland,
leider kann ich nicht ersehen, an welchen Tarifvertrag dein Arbeitgeber gebunden ist. MAV spricht für ein freigemeinnütziges/kirchliches Haus und damit einen anderen Tarif als den TVAöD (Tarifvertrag Auszubildende im öffentlichen Dienst siehe DOWNLOAD-Bereich)
Ich kann mir allerdings vorstellen, das die Regelungen analog vereinbart sind.
Im TVAöD § 14 steht dazu auszugsweise:
Auszubildende, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen,
haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. ... Der Anspruch ermäßigt sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Auszubildende keinen Anspruch auf Ausbildungsentgelt haben.
Danach hätte deine Kollegen einen Anspruch, anteilig für 3 Monate, wie früher auch.
Noch nicht gefunden hab ich die Rückzahlungsklauseln, wer nämlich vor dem 1.4. des Folgejahres ausscheidet, musste bis dato das "Weihnachtsgeld" zurückzahlen. Hattest du nicht mal was geschrieben von Reduzierung der Schülerzahl nach der Probezeit um 50 %, mir schwant da was....
Die Koppelung der Auszahlung mit dem Bestehen der Probezeit erscheint mir jedenfalls sehr fragwürdig. Vielleicht kannst du nach Recherche noch mal berichten.
Setzt Euch dazu mal am besten mit der MAV/Schülervertretung zusammen und studiert Eure Tarifverträge! Es gibt überall noch viele Ungereimtheiten.
 
danke flexi.
hab vergessen zu erwähnen das wir im BAT sind.
Ich werd nochmal nen bissel nachbohren und erkundigungen einholen.

Mit dem Weinachtsgeld zurückzahlen ist natürlich auch ein interessanter Punkt. Wenn das wirklich so wäre dann ist es eigentlich besser wenn sie keins bekommen da es sich bei uns von anfang an schon abgezeichnet hat, dass aus diesem Kurs wieder(!) 50% fliegen sollen. Wenn die dann zurückzahlen sollen kann das bei ihnen ja auch für knappe Kasse sorgen.
Ich werd mal mit unserer MAV reden.
 
Von Wegen Weihnachtsgeld zurückzahlen

Im neuen TVöD (gültig seit 01.10.2005 - hat den BAT abgelöst) gibt es die Regelung dass man das Weihnachtsgeld nur zurückzahlen muss, wenn man noch im selben Jahr, also bis 31.12.2005 den AG verlässt. Wird das Ausbildungs - oder Beschäftigungsverhältnis im neuen Jahr 2006 fortgeführt, entfällt die Rückzahlungspflicht der Weihnachtszuwendung. Die alte Regelung bis zum 01. April den nächsten Jahres, gilt seit dem 01.10.2005 nicht mehr (gilt für alle die den TVöD anwenden - bei BAT in der Nachwirkung = Länderbereich die den TVöD nicht annehmen wollen, gilt aber noch die Regelung, dass man am 01.April des Folgejahres im Arbeitsverhältnis stehen muss um das Geld nicht rückzahlen zu müssen).

Also auch mal eine schöne Verbesserung einer alten überholten Regelung im TVöD "danke verdi"

Ciao
 

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