Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Pflegekräften mit besseren Arbeitsbedingungen zu Mehrarbeit motivieren.
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Hat er nicht gesagt. Punkt.Stimmt... endlich sagt mal einer, dass die mit ihrem 38,5 Stunden pro Woche Tarifvertrag, die nur 45 Stunden pro Woche arbeiten, auch in der Lage sind die 50 Stunden voll zu machen.


@hyperion87
Genau.
Er will nicht, daß Vollkräfte noch mehr arbeiten, sondern daß Teilzeitkräfte wieder aufstocken.
Ja, sicherlich, mag sein... aber zumindest wäre es mal ein Anfang.Mein Fazit: nicht zu Ende gedacht.

Da hast Du recht.Und hier mein immer wiederkehrendes Mantra:
Alle Massnahmen die jetzt ergriffen werden sollten, sollten in erster Linie dazu dienen das vorhandene Personal zu halten, indem die Bedingungen drastisch verbessert werden. Das schliesst Leistungseinschränkungen selbstverständlich mit ein, ebenso wie deutlich bessere Bezahlung in vielen Bereichen der Pflege. Hat man einen Zustand erreicht, dass das Personal nicht mehr viel zu früh ganz aus dem Beruf ausscheidet, wird auch die Rekrutierung von neuem Personal einfacher...
Also ich arbeite 35 anstelle von 40 Stunden die Woche und fuck yeah, einfach nur weil ich nicht so viel arbeiten will! Das ist ne individuelle Entscheidung und sie ist gut so.

Genau das ist der Knackpunkt.Ich brauche kein Ausfallmanagement, denn die Teilzeitkraft hat viel frei und kann für umsonst einspringen.

Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist, aber bei uns sind die Stellenanteile je Einheit vereinbart und werden nicht nach Lust und Laune vergeben. Will eine Teilzeitkraft also aufstocken, könnte sie nicht unbedingt auf der gleichen Station bleiben.Ich kenne durchaus Teilzeitkräfte die gerne aufstocken würden. Wird aber nicht bewilligt. Warum? Ich bin jetzt mal destruktiv und phantasiere einen Grund: Eine Teilzeitkraft muss ich nur Teilzeit bezahlen, bei ihr gibt es keine Überstunden, die Kosten verursachen,sondern nur Mehrarbeitsstunden, die ich in Freizeit ausgleichen kann. Ich brauche kein Ausfallmanagement, denn die Teilzeitkraft hat viel frei und kann für umsonst einspringen. Ich kann die Teilzeitkraft jeden Monat überplanen, ohne ihr mehr bezahlen zu müssen. Teilzeitkräfte haben mher Tage am Stück frei und sind deshalb nicht so schnell ausgebrannt.
Dass für einzelne Bereiche definierte Vollzeit-Stellen vorgegeben sind, mag ja sein, aber ich kenne in meinem Haus keine Station, wo es nicht sowieso offene Stellen geben würde. Teilzeit erhöhen wird geradezu gewünscht (aber kaum wahrgenommen).Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist, aber bei uns sind die Stellenanteile je Einheit vereinbart und werden nicht nach Lust und Laune vergeben. Will eine Teilzeitkraft also aufstocken, könnte sie nicht unbedingt auf der gleichen Station bleiben.
Genehmigt werden muss laut Teilzeit- und Befristungsgesetz nach drei Monaten Vorlaufzeit, die ich auch für völlig verständlich halte. Davon unbenommen kann eine PDL natürlich versuchen, über einen passenderen Zeitpunkt zu verhandeln (z.B. wenn bekannt ist, dass in sechs Monaten die Azubis Abschlussprüfung haben oder so).Genehmigt wird eine Reduzierung aber oftmals erst nach langem Kampf, bzw. erst dann, wenn auch neues Personal gefunden wurde (was aus Arbeitgebersicht ja durchaus nachzuvollziehen ist).
Der Trend zumindest in meinem Haus ist also nach wie vor der, dass die Pflegekräfte versuchen, durch individuelle Teilzeitmodelle die hohe Arbeitsbelastung abzufedern.
Genehmigt werden muss laut Teilzeit- und Befristungsgesetz nach drei Monaten Vorlaufzeit, die ich auch für völlig verständlich halte. Davon unbenommen kann eine PDL natürlich versuchen, über einen passenderen Zeitpunkt zu verhandeln (z.B. wenn bekannt ist, dass in sechs Monaten die Azubis Abschlussprüfung haben oder so).
Man findet als Arbeitgeber in unserer Branche leicht gute Gründe, warum es aus betrieblichen Gründen zu einer Verzögerung kommen muss. Ich habe es aber oben ja auch schon erwähnt, dass ich durchaus Verständnis für die Arbeitgebersicht habe.Teilzeit- und Befristungsgesetz
4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. (Quelle)
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