Vertragsänderung rückgängig machen?

Sany

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22.02.2010
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Hallo!

Ich hab eine Frage. Und zwar arbeite ich seit Juli in der Altenpflege.
Nun bin ich in der 11.SSW und habe ein BV von meinem FA bekommen. Erstmal bis Ende des Monats. Mein Vertrag läuft am 31.12. aus.

Heut hat meine Chefin mich "belabert", das ich ab November nur noch jedes zweite WE arbeite. Weniger Stunden, weniger Geld. Dafür würde sie mich aber noch länger anstellen, als nur Dezember.

Ich hab völlig blauäugig unterschrieben :eek1:

Und hab leider erst hinterher drüber nachgedacht. Denn eigentlich will ich das garnicht. Ich werde sowieso weiter ins BV gehen und somit spart SIE Geld und ich hab die A**** Karte...

Kann ich das noch rückgängig machen? Also meine Unterschrift?
Kann mir das jemand sagen?
 
Nein!

Unterschrieben ist Unterschrieben und verbindlich.

Darüber muss man sich in allen Lebenslagen im Klaren sein.

Stell dir vor das ginge so einfach. Dann wäre jeder Vertrag sinnlos und auch du als AN könntest dich auf nix mehr verlassen, denn der AG könnte dann auch kommen und sagen - ach nöö, möcht ich jetzt doch nicht.

Änderung nur in gegenseitigem Einvernehmen oder Kündigung des Vertrags, egal um welchen es sich auch immer handelt.
 
Ja, eigentlich ist mir das schon klar. Aber es gibt doch oft mal Gesetzeslücken, vielleicht ja auch hier, hätte ja sein können.

Naja, da bleibt mir wohl nix, als nochmal mit der Chefin zu sprechen...
 
Ich überlege gerade, ob das wirklich eine Finte des AGs ist, sich die Arbeitskraft möglichst lange zu erhalten- denn nix anderes steckt ja dahinter: geringere Belastung = sicherere Schwangerschaft und ev. kein Beschäftigungsverbot.

Schwangere dürfen ja net gekündigt werden. Wie verhält sich das eigentlich bei befristeten Arbeitsverträgen?

Elisabeth
 
Dann würde ich mit an Sanys Stelle nochmal genau überlegen, was ich wirklich will. In dem Falle wäre der AG wirklich mehr als entgegen kommend, wenn er eine Beschäftigung auch über den 31.12. anbietet- selbst auf die Gefahr hin, dass das BV bis zum Ende der Schwangerschaft gewährt wird.

Elisabeth
 
naja, die Frage ist ja auch, ob sie das nun nur sagt, oder dann auch wirklich tut.

Sagen kann sie viel, aber dann ist es soweit und sie verlängert den Vertrag doch nicht.

Ich glaub nämlich bei längerem Nachdenken eher nicht, das sie mir dann für die kurze Zeit noch den Vertrag verlängert :|
 
naja, die Frage ist ja auch, ob sie das nun nur sagt, oder dann auch wirklich tut.

Sagen kann sie viel, aber dann ist es soweit und sie verlängert den Vertrag doch nicht.


Ich denke du hast das schon unterschrieben ??? SIE dann ja wohl auch....
 
Bei allem sollte man aber auch mal bedenken: es wurde bereist ein befristetes BV ausgesprochen. Das bedeutet in meinen Augen, dass hier nicht unbedingt alles optimal für eine normale Schwangerschaft ist. Einer der Probleme scheint eben auch zu sein, dass man mit den ArbeitsWE am Limit liegt. Viele Kollegen würden sich freuen, wenn sie nur 2 WEn arbeiten müssten.

Es geht ja eigentlich primär um den Schutz des ungeborenen Lebens und erst sekundär um den Verdienst.

Elisabeth
 

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