Hallo Kollegen,
folgender Fall:
ein ambulanter Pflegedienst stellt eine stellv. PDL ein, der sich gerade in der Weiterbildung zur PDL befindet. Die Weiterbildung bezahlt nicht der Arbeitgeber. Die Tage, an denen der neue Mitarbeiter zur Weiterbildung geht, wird ihm aber vom Arbeitgeber als Arbeitszeit angerechnet. Allerdings besteht ein Arbeitsvertrag darüber, dass der neue Mitarbeiter nach Abschluss der Weiterbildung, eine Mindestzeit im Betrieb zu bleiben hat, um dem Arbeitgeber die gewährte Fehlzeit durch die Weiterbildung abzuarbeiten.
Ist so ein Vertrag rechtswidrig?
Wenn seitens des Arbeitnehmers sofort nach der Weiterbildung doch gekündigt wird, ist das rechtswidrig?
folgender Fall:
ein ambulanter Pflegedienst stellt eine stellv. PDL ein, der sich gerade in der Weiterbildung zur PDL befindet. Die Weiterbildung bezahlt nicht der Arbeitgeber. Die Tage, an denen der neue Mitarbeiter zur Weiterbildung geht, wird ihm aber vom Arbeitgeber als Arbeitszeit angerechnet. Allerdings besteht ein Arbeitsvertrag darüber, dass der neue Mitarbeiter nach Abschluss der Weiterbildung, eine Mindestzeit im Betrieb zu bleiben hat, um dem Arbeitgeber die gewährte Fehlzeit durch die Weiterbildung abzuarbeiten.
Ist so ein Vertrag rechtswidrig?
Wenn seitens des Arbeitnehmers sofort nach der Weiterbildung doch gekündigt wird, ist das rechtswidrig?