Vertrag rechtswidrig?

burgaz

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13
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Hamburg
Beruf
Krankenpfleger
Hallo Kollegen,

folgender Fall:

ein ambulanter Pflegedienst stellt eine stellv. PDL ein, der sich gerade in der Weiterbildung zur PDL befindet. Die Weiterbildung bezahlt nicht der Arbeitgeber. Die Tage, an denen der neue Mitarbeiter zur Weiterbildung geht, wird ihm aber vom Arbeitgeber als Arbeitszeit angerechnet. Allerdings besteht ein Arbeitsvertrag darüber, dass der neue Mitarbeiter nach Abschluss der Weiterbildung, eine Mindestzeit im Betrieb zu bleiben hat, um dem Arbeitgeber die gewährte Fehlzeit durch die Weiterbildung abzuarbeiten.
Ist so ein Vertrag rechtswidrig?
Wenn seitens des Arbeitnehmers sofort nach der Weiterbildung doch gekündigt wird, ist das rechtswidrig?
 
ich würde sagen teils teils. Erstens hat er nicht das Recht dich zu verpflichten weil der AG ja die Weiterbildung nicht direkt finanziert. Er hätte dann aber sicher das Recht den gezahlten Lohn zurück zu verlangen von den tagen wo du auf Weiterbildung warst.
 
Jede Stunde arbeit kostet dem Arbeitgeber richtig Geld (Bruttolohen plus Arbeitgeberanteile zu den Versicherungen sind locker 20 Euro).
Den Vertrag den du unterschrieben hast ist eindeutig. wenn ich es richtig verstanden habe, gibt dein Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitszeit in der Zukunft nachzuholn. Find ich relativ eindeutig und vor dem Arbeitsgericht wird dein Arbeitgeber recht bekommen. Denke ich
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Letztendlich muss man dem AG auch zugestehen, dass er das Gehalt voll bezahlt hat, während man bei der Weiterbildung war und nicht im Betrieb. Nur kommt die WB auch dem Arbeitgeber zu Gute!
Wie lange kann/sollte so eine Weiterbeschäftigung nach der Weiterbildung gehen??
Grüße Burgaz
 
Hallo,

ich kenne es so, daß man sich für 3 Jahre verpflichtet- wenn man innert dieser Zeit kündigt, muß man je 1/36 der Kosten zurückzahlen ( meines Wissens sind das aber nicht nur die reinen Lehrgangskosten, sondern auch, was der AG ggf. für Fahrtkosten, Übernachtungskosten und der Arbeitszeit, die ihm entgangen ist- will heißen, das, was einem als Gehalt gezahlt wird, kann er auch in diese Kosten mit reinrechnen)

Und dann wirds recht schnell sehr teuer...

Wenn man allerdings aus wichtigem Grund wie Schwangerschaft, Niederkunft in den letzten 3 Monaten, Berufsunfähigkeit oder anderen persönlichen wichtigen Gründen kündigt, kommt die Rückzahlungsklausel nicht zum Tragen...

Schönen Tag noch,

Fast1engel
 

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