Vertrag ausreichend?

brillexxx

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29.10.2008
Beiträge
68
Ort
Hannover
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Gastroenterologie, Onkologie
Funktion
Praxisanleiterin
Hallo!!!
Hoffe doch Ihr könnt mir mit Eurem Wissen weiterhelfen....
Ich habe gestern meinen neuen Arbeitsvertrag erhalten wo es für mich eine Unklarheit gibt. Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir meine Frage auf einfachem Wege beantworten.
Laut mündlicher Aussage und auch der Stellenausschreibung handelt es sich um ein unbefristetes Stellenangebot und im Vertrag steht ausschließlich, "Fr. S. wird ab dem 01.02.2009 als GuK im ...-Krankenhaus eingestellt." Geht daraus hervor das es sich um ein unbefristetes Arbetsverh. handelt oder muss so etwas deutlich niedergeschrieben werden, immerhin steht ja kein Beendigungsdatum bei.... wenn ich doch nur mehr Ahnung hätte :)
und dann noch ein Satz "Fr. S. wird als Vollzeitkraft beschäftigt" Stundenanzahl richtet sich nach dem Tarifvertrag, das weis ich, aber beinhaltet eine Vollzeitstelle automatisch alle drei Schichten? Es gibt dort viele Dauernachtwachen und mir wäre es schon wichtig auch ein Anrecht auf ND zu haben...
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich danke bereits jetzt für Eure Antworten.

Gute Nacht und allen einen schönen 4. Advent!!! :nurse:
 
Frage 1.: Ja, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältniss. Natürlich... Probezeit und so... aber da kein "Bis zum" Datum eingetragen wurde, ist es unbefristet.
Frage 2.: Ich stelle meine Arbeitskraft meinem Arbeitgeber, in einer bis zu 6 Tagewoche (Arbeitsschutzgesetz) für eine bestimmte Arbeitswochenstundenzahl zur verfügung. (Tarifvertrag) Das bedeutet NICHT ein Anrecht auf bestimmte Schichten zu haben. Also ergibt sich auch kein Recht auf Nachtwachen. Es sei denn es währe genau im Arbeitsvertrag vereinbart oder in einer "Hausvereinbarung" geregelt worden. Eine solche Regelung währe aber eher untypisch.
 
hallo,
also bei mir im vertrag ist es explizit geregelt, dass ich verpflichtet bin, in einem drei-schicht-system zu arbeiten.
einige kolleginnen bei mir machen keinen nd (wegen kindern und so). diese sind dann aber vertraglich davon befreit.
frag doch einfach bei deiner pdl mal nach. ist doch keine schande, wenn einem was unklar ist!
liebe grüße
 
Hallo,

zu deinen Fragen:

1.) du bist grundsätzlich unbefristet eingestellt! Nur bei einem befristeten Vertrag muß dies schriftlich vorher vereinbart werden.

2.) Inwieweit du in Schichten arbeiten mußt oder nicht, wird in der Regel nicht im Arbeitsvertrag geregelt, sondern in Betriebsvereinbarungen auf Basis des jeweiligen Tarifvertrages.

Gruß

medsonet.1
 
Ein Anrecht auf Nachtwachen kann es meines Erachtens nach nicht geben!
Nachtwachen können aufgrund gesetzlicher Verbote (Jugendliche, Schwangere etc.) oder vertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen sein.
Ansonsten werden Nachtwachen doch durch Schicht- oder Dienstpläne geregelt!?
Müßte aber nicht bei der Verteilung der Nachtwachen auch der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden? Also alle Beschäftigten (die es wollen) müßten einigermaßen gleichmäßig bei den Nachtwachen berücksichtigt werden.
Könnte das nicht auch ein Fall für das AGG - Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz sein?
 

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