Versetzung innerhalb der Dienststelle?

punkie

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hallo ich habe mal folgende frage:

ein mitarbeiter mit einer pädagogischen ausbildung arbeitet in einer Christlich diakonischen einrichtung.
er arbeitet dort zur zeit in einem Team mit ca. 10 kollegen, die alle unterschiedliche qualifikationen haben (pflegerisch und pädagogisch).
sein einsatzort ist eine wohngruppe mit körperlich und geistig behinderten menschen im wechselschicht verfahren (früh und spätschicht).
jetzt wurde dem mitarbeiter gesagt das er versetzt wird in eine tagesgruppe zur betreuung von behinderten menschen (nur noch eine tagesschicht). die begründung des vorgesetzten ist das dieses tätigkeitsfeld besser auf seine qualifikation passt.

neben dem mitarbeiter gibt es auch noch 2-3 andere kollegen die genausogut dort eingesetzt werden können.

das problem ist das der mitarbeiter erstens einen längeren anfahrtsweg hat (45min) und zweitens er in seinem privaten gefüge stark eingeflochten ist (familie mit kindern)

diese problematik ist bei den 2-3 anderen kollegen nicht vorhanden.

1. darf der chef das einfach so machen?
2. oder muss er das nicht sozialverträglich gestalten?
desweiteren soll die versetzung schon in 10 tagen in kraft tretten.
3. gibt es da bestimmte fristen?

danke punkie
 
Hi. Bei mir im Arbeitsvertrag steht das ich beim Haus angestellt bin und die Leitung entscheiden kann wo ich hin muss (Dafür hab ich unterschrieben).

Ich weiß ja nicht ob sowas bei euch am im Arbeitsvertrag steht. Ich denke mal rechtlich darf der Chef das schon.
 
Hallo,

in der Regel muss bei Versetzungen die MAV eingebunden evtl. sogar durch diese genehmigt werden. Wenns um Gehalt und um einen anderen Einsatzort geht z.B.

Gruß renje
 
Versetzungen sind durch die MAV mitbestimmungspflichtig. Da geht es aber nur darum, sicherzustellen, dass es sich um eine gleichwertige Tätigkeit handelt. Der Mitarbeiter darf durch eine Versetzung von Arbeitgeberseite nicht etwa eine Tarifgruppe nach unten rutschen o. ä.
 
Hallo Claudia,

ich habe immer Probleme mit solchen Aussagen die einen Absolutheitsanspruch implizieren.

Es ist nämlich nicht so wie es vielleicht klingt.

1. muss klar sein was steht im Arbeitsvertrag
2. wie ist die persönliche Arbeitssituation
3. Gibt es einen Personalrat oder Betriebsrat, da unterscheiden sich schon mal die Einflussmöglichkeiten.

z.B. BetrVG §95:
(1)...über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen,
Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.
(3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen
Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Es gibt die drei Abstufungen:
Informationspflicht
Mitspracherecht
Mitbestimmungspflicht

Da unterscheiden sich PVG und BetrVG. Daher müssten erst einige Punkte geklärt werden, bevor Aussagen getroffen werden können.

@punkie: Am Besten du wendest dich an die MAV, denn die kennen die gesetzlichen Grundlagen für das Arbeitsverhältnis, welche MAV und Arbvertrag am Besten und können beraten.

Gruß renje
 

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