Versetzung aus gesundheitlichen Gründen: Erfahrungen gesucht

RiSaHe

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Innere Medizin
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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo,

zZt bin ich als Gesundheits- & Krankenpflegerin auf einer Gastroenterologie beschäftigt. Bin unbefristet bei einem Haus der Maximalversorgung angestellt.

schon lange habe ich Probleme mit dem Knie. Bin 26 und habe Arthrose Grad 4 im Knie aufgrund eines damaligen Unfalls. im Oktober 2019 wurde ich nun am Knie operiert und bin seitdem krank. Ich hatte eine Elmslie Plastik und der weitere Heilungsverlauf wird sich wohl noch 5 bis 6 Monate hinziehen. Also bis ich wieder gut laufen/ Treppen steigen und rennen kann und somit wieder arbeiten kann.

Ich stehe kurz vor dem totalen Kniegelenksersatz mit 26! Mein Orthopäde rät mir, mich beruflich unzuorientieren.

ich möchte mich gerne innerhalb des Hauses versetzen lassen. In eine Ambulanz/Sprechstunde und würde gerne die Tätigkeiten einer MFA nachgehen. Auch, wenn ich dann weniger verdiene. Aber dieses viele Betten schieben, rum rennen viel laufen etc geht einfach nicht mehr auf Dauer. Ich habe bereits vor der OP seit einem Jahr nur mit starken Schmerzmitteln arbeiten können...

kann ich einen Versetzungsantrag aus gesundheitlichen Gründen stellen? Sollte ich darin meine gesundheitlichen Gründe genau detailliert schildern?

hat jemand bereits Erfahrungen?
 
Hallo, wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann wende dich doch an den. Vielleicht hat sich schon mal jemand in deinem Haus aus gesundheitlichen Gründen versetzen lassen. Auf jeden Fall können die dich beraten. Hast du schon Punkte/Prozente für eine Schwerbehinderung? Wenn ja , dann könntest du einen Gleichstellungsantrag stellen. Eure Schwerbehindertenvertretung kann dich da beraten. Mit Behinderung ist es oft einfacher sich versetzen zu lassen. Bei uns im Haus gibt es einige GKP ,die sich aus gesundheitlichen Gründen versetzen ließen. Manche als Stationsassistentinnen,da gab es dann Gehaltseinbußen. Andere gingen ins Qualitätmanagement, oder wurden freigestellte Praxisanleiter, oder Endoskopie, freigestellte PKMS Beauftragte, freigestellte Hygienefachkraft. Für so manches braucht es eine Zusatzausbildung, wenn dein Haus Bedarf hat, übernimmt es evtl.die Ausbildung.
Gute Besserung und ein gesundes neues Jahr.
Alesig
 
Moin Alesig,

Du solltest in das betriebliche Eingliederungsmanagement rutschen. Da dein Haus ja nicht so klein ist, wird es solche Situationen ja öfter geben.

Ich wurde mal direkt vom Betriebsarzt in seiner Funktion als BEM Verantwortlicher eingeladen. Bei mir hat dann aber eine Wiedereingliederung auf meiner Station über 6 Wochen gereicht.

Gute Besserung und
 
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Genau bei uns gibt es auch das BEM Team. Ich habe bereits in der letzten Woche einen Brief erhalten und habe diesen nun zurückgeschickt um eben ein Gespräch mit dem BEM Team zu führen. Allerdings weiß ich, dass bei mir eine 6 wöchige Eingliederung nicht reicht, mein Knie hält dieser Belastung einfach nicht mehr stand. Aber ich werde jetzt mal auf das Gespräch demnächst warten und dann sehen.

Danke für die Antworten
 
Dann gibt es eben andere Möglichkeiten. BEM heisst ja nicht, dass man wieder die gleiche Arbeit macht wie zuvor, sondern dass der AN die Chance hat, den für ihn bestmöglichen Arbeitsbereich zu finden.
 
Genau bei uns gibt es auch das BEM Team. Ich habe bereits in der letzten Woche einen Brief erhalten und habe diesen nun zurückgeschickt um eben ein Gespräch mit dem BEM Team zu führen. Allerdings weiß ich, dass bei mir eine 6 wöchige Eingliederung nicht reicht, mein Knie hält dieser Belastung einfach nicht mehr stand. Aber ich werde jetzt mal auf das Gespräch demnächst warten und dann sehen.
Es geht darum, für Dich einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden. Wenn der AG eine sitzende Tätigkeit hat oder einen freie MFA Stelle muss er Dich umsetzen. Wenn er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz hat, darf er als ultima Ration auch personenbedingt kündigen ….
 
darf er als ultima Ration auch personenbedingt kündigen ….
...außer wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast. Denn dann darf der AG dir nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Trotzdem ist eine Kündigung möglich (entgegen der landläufigen Meinung, dass Mitarbeitern mit Schwerbehindertenausweis gar nicht gekündigt werden kann), aber eben schwieriger für den AG, weil er nachweisen muss, dass er wirklich keinen Arbeitsplatz hat, der passt oder passend gemacht werden kann.
 
...außer wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast. Denn dann darf der AG dir nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Trotzdem ist eine Kündigung möglich (entgegen der landläufigen Meinung, dass Mitarbeitern mit Schwerbehindertenausweis gar nicht gekündigt werden kann), aber eben schwieriger für den AG, weil er nachweisen muss, dass er wirklich keinen Arbeitsplatz hat, der passt oder passend gemacht werden kann.

Der Kündigungschutz liegt im Verfahren und ist ein Papiertiger ;-)
Es gibt keinen absoluten Schutz und das Integrationsamt stimmt in knapp 75 % aller Fälle zu! Als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter Mitarbeiter hat man Anspruch auf ein Präventionsverfahren, bei dem dann neben dem BEM Team auch die SBV und das IA mit am Tisch sitzen.
Sollte aber hier eben rauskommen, dass es keine Beschäftigungsmöglichkeit gibt, dann stimmt auch das IA zu....
 
Als ehemaliges BR Mitglied kann ich dazu sagen:
Ja, theoretisch kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Praktisch lacht sich aber jeder Arbeitsrichter kaputt, wenn in einem Haus der Maximalversorgung angeblich kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein soll. Das ist ja kein Fünf-Personen-Handwerksbetrieb...

Wie wäre denn zB eine Stelle als Study Nurse?
Oder eine Case Management Weiterbildung?

Viele Grüße
 
Als ehemaliges BR Mitglied kann ich dazu sagen:
Ja, theoretisch kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Praktisch lacht sich aber jeder Arbeitsrichter kaputt, wenn in einem Haus der Maximalversorgung angeblich kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein soll. Das ist ja kein Fünf-Personen-Handwerksbetrieb...
Das ist korrekt und bei einem Maximalversorger sieht es wohl diesbezüglich auch relativ gut aus, so dass bei einer Umsetzung von einer GuKP Stelle auf eine MFA Stelle wenig zu befürchten ist.
Mir ging es eher darum aufzuzeigen, dass sowas auch immer mit einem Restrisiko behaftet ist und man auch mit GdB 50 nicht grundsätzlich "safe" ist ( aber natürlich deutlich bessere Karten hat).
 
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Mir ging es eher darum aufzuzeigen, dass sowas auch immer mit einem Restrisiko behaftet ist und man auch mit GdB 50 nicht grundsätzlich "safe" ist
Hab ich doch auch geschrieben. (Falls sich das jetzt auf meinen Beitrag bezog). Hier:
Trotzdem ist eine Kündigung möglich (entgegen der landläufigen Meinung, dass Mitarbeitern mit Schwerbehindertenausweis gar nicht gekündigt werden kann),
 
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