Verpflichtungsklausel Weiterbildung - Verzicht auf Schwangerschaft

berchen_1_2002

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14.06.2008
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46
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Duisburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Hallo zusammen,

ich hoffe das ich hier in diesem Bereich richtig bin.

Ich würde gerne die Weiterbildung zur Qualitätsmanagerin machen.
Meine Chefin meinte als erstes das es ok sei wenn ich ihr versichern könnte das ich innerhalb des nächsten halben Jahres nicht schwanger werde.

Nun habe ich ihr gesagt das ich es machen werde und sie meinte das sie es mitfinanziert wenn ich innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht schwanger werde.

Darf sie das so?? :gruebel:

Bin ziemlich sauer gerade
Indra:motzen:
 
Sollst du das unterschreiben?! ;-)

Sag ihr doch einfach das du das nicht vorhast und gut ist.
 
Unterschreiben sollte ich "noch" nichts. Erst soll jetzt ein Gespräch mit Chefin und stellvertretung laufen.
 
Dass man sich für ein paar Jährchen Verpflichten muss wenn man so eine Weiterbildung bezahlt bekommt ist nichts Ungewöhnliches.... Nicht schwanger werden dürfen....gar nicht so dumm von deiner Chefin.... :gruebel: Sie hätte schliesslich nichts davon wenn sie dir das bezahlt und nach nem Jahr gehst du in den Erziehungsurlaub. Ob das Bestand hätte ist ne andere Geschichte...
 
Ich fände es ja ok wenn sie gesagt hätte das ich mindestens so und so viele Jahre da arbeiten muss. Aber Schwangerschaft quasi deswegen untersagen... :gruebel:

Ich bin nunmal frisch verheiratet und da ist es doch klar das auch mal die Kinder kommen, oder?
 
Natürlich kann sie dir die Schwangerschaft nicht untersagen, nur liegt deine Priorität dann nicht beim Unternehmen sondern bei der Familienplanung. Und dann könnte deine Chefin ihr Geld besser in jemanden investieren der das Qualitätsmanagement anschliessend auch durchführt. Das wird wohl ihr Hintergrund für diese Forderung sein.
 
Irgendwie versteh ich das ja schon da sie an ihr Unternehmen denkt aber ich finde das sie es falsch angeht.. das ist zumindest keine Mitarbeitermotivation.
 
Am Ende geht es in kleinen Unternehmen leider immer nur um Kosten-Nutzen....
 
Natürlich kann sie dir die Schwangerschaft nicht untersagen, nur liegt deine Priorität dann nicht beim Unternehmen sondern bei der Familienplanung. Und dann könnte deine Chefin ihr Geld besser in jemanden investieren der das Qualitätsmanagement anschliessend auch durchführt. Das wird wohl ihr Hintergrund für diese Forderung sein.

Prima, dann fallen alle Frauen bis Mitte/Ende 30 also raus und bekommen keine teuren Fortbildungen mehr!? Zu sowas würden dann auch Stationsleitungslehrgänge gehören! Wow, Du solltes ins Arbeitgeberlager wechseln! :eek1:
 
Nun habe ich ihr gesagt das ich es machen werde und sie meinte das sie es mitfinanziert wenn ich innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht schwanger werde.

Arbeitsrechtlich gesehen kannst du sowas wohl ohne Bedenken unterschreiben. Ein solcher Passus wird wohl nicht haltbar sein.
die Auswirkungen auf das Betriebsklima sind aber eine andere Sache...

finde es aber schon eine Frechheit eine solche Forderung zu stellen!
 
Also, rein rechtlich gesehen: Solche Klauseln sind mit Sicherheit unwirksam, da dies ja einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellt und eine eindeutige Geschlechterdiskriminierung bedeutet. Also sowas würde ich lächelnd unterschreiben.:lol:
AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Wenn Du doch schwanger wirst, wird kein Gericht der Welt Deinem AG eine Rückzahlung der Weiterbildungsgebühren zugestehen.
Und außerdem: Man kann doch auch gar nicht garantieren, dass man nicht schwanger wird... Wenn die Pille versagt, weil ich Durchfall hatte, oder das Kondom ist geplatzt...:mrgreen:
 
Hallo berchen_1_2002,

eine solche Forderung ist nicht grundgesetzkonform und ausgesprochen sittenwidrig.
Verlangt deine Cheffin auch einen Keuschheitsgürtel?

Oh, was sind wir doch in einer kinder und auch familienfeindlichen Arbeitswelt angekommen...:wut:

Fordert er auch bei evtl. Schwangerschaft eine Abtreibung und bezahlt diese???

Mit wütenden:angryfire: Grüssen

flexi
 
Hi flexi,

also das mit der Abtreibung würde ich ihr glatt noch zutrauen. Keuschheitsgürtel *lach* weiss nicht ob sie soweit denken kann. :gruebel:

Sie hatte mir vorher (schon was her) in einem Gespräch schon einmal gesagt das ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen soll wenn ich vor habe schwanger zu werden. Sie würde das finanziell nicht schaffen. Und wenn ich dann nach der Schwangerschaft wieder arbeiten könnte würde sie mich auch wohl wieder einstellen.

Meine Wut ist jetzt gerade zum Glück einigermassen weg, sonst würde ich nun Bäume ausreissen. (So kleine gerade eingepflanzte Bonsais)

Gruß
Indra
 
Hallo berchen_1_2002!

Also ich an Deiner Stelle würde mir darüber gar keine Gedanken machen, denn schließlich kannst Du Dir zwar Kinder wünschen, aber wann es dann wirklich soweit ist weiss keiner. Sollst Du etwa jedes Jahr Dein berufliches Weiterkommen verschieben, nur weil Du gern Kinder willst?
Und von der rechtlichen Seite kann Dir Deine Chefin gar nichts, denn schließlich brauchst Du nicht mal bei einem Vorstellungsgespräch Deine Familienplanung preisgeben.
Ich wünsch Dir viel Erfolg für Deine Qualifikation und auch schwanger ist muss man noch ne ganze Zeit arbeiten!:emba:

Liebe Grüsse onkonurse!
 
Ich wünsch Dir viel Erfolg für Deine Qualifikation und auch schwanger ist muss man noch ne ganze Zeit arbeiten!:emba:

Liebe Grüsse onkonurse!


:knockin: Meine Chefin meint das ich nicht mehr arbeiten darf wenn ich schwanger bin. :gruebel: Angeblich darf ich nicht mehr als 5 oder 10 (:gruebel:) Stufen steigen. Irgendsowas hat sie mal erzählt.

Lachende Grüße
Indra
 
Hallo also solche "Verträge" mehrjährig auf eine schwangerschaft zu verzichten sind nichtig. Sie bedeuten einen unzulässigen eingriff in dein privatleben und dies ist absolut unzulässig. Und was soll geschehen wen du dann doch schwanger wirst abtreibung?
gruss waldbruder
 
:knockin: Meine Chefin meint das ich nicht mehr arbeiten darf wenn ich schwanger bin. :gruebel: Angeblich darf ich nicht mehr als 5 oder 10 (:gruebel:) Stufen steigen. Irgendsowas hat sie mal erzählt.
Hallo Indra,

da hat deine Cheffin nicht unrecht, zwar nicht mit den Treppenstufen, aber du darfst kein Firmenfahrzeug mehr steuern.

Dennoch halte ich die Klausel für unzulässig.

Allerdings kann ich die Überlegungen deiner Cheffin auch nachvollziehen - hätte ich 2 Bewerber für die Weiterbildung, würde ich auch die unterstützen die ihre Familienplanung abgeschlossen hat.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,
naja, schwanger könntest Du Dich dann doch am Schreibtisch ganz Deiner neuen Aufgabe als QM widmen :anmachen:...dafür wirst Du doch schließlich ausgebildet!
Du stehst Deiner Firma also mit der neuen Qualifikation zur Verfügung.
Eine Schwangerschaft tangiert doch schließlich eher die Tätigkeiten, welche mit der Funktion der Pflegekraft verbunden sind, oder??!!
 

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