Verleihen von Schülern

Pythia

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17.08.2009
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Glücksstadt
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Auszubildene zur Gesundheits-und Krankenpflege
Ist es bei euch üblich dass Schüler an andere Stationen ausgeliehen werden? So für Kaffee oder Mahlzeiten austeilen, für putzen oder waschen, wenn die Schicht keine Schüler hat? Unsere Schule hat das jetzt verboten und mit Abmahnungen gedroht, sollte irgendwie rauskommen, dass wir auf einer anderen Station gearbeitet haben und sei dass noch so wenig. Aber bei den Examinierten kann man sich den Mund fusselig reden, dass man das nicht darf, die setzen einen voll unter Druck. Und ich muß sagen ich komm mir schon ziemlich doof vor. Besonders, weil ich die Patienten da nicht kenne und keine Ahnung habe, was sie können oder dürfen. Oder wenn ich einen nach dem anderen Waschen soll oder Essen austeilen soll und die vier Examinierten, die ich meist nicht kenne, sitzen dann im Dienstzimmer und schnattern oder gehen eine rauchen. Was ich besonders doof finde, wenn ich dann die Klingeln bedienen soll und absolut einen Plan von nichts habe.
 
Fang keine Diskussionen auf den Stationen an. Wende dich umgehend an deine Schule. sie muss sich kümmern und die Schule ist auch die einzigste Instanz, die den Mißstand abstellen kann.
Du kannst nicht abgemahnt werden, da du nicht für den Einsatzort zuständig bist. Die Schule hat dich dort eingeteilt. Sie hat aiuch dafpür zu sorgen, dass dies eingehalten wird.

Gibts eigentlich eine Azubivertretung... mir fällt gerade der richtige Name nicht ein.

Elisabeth
 
Hallo Pythia,

sag doch wenn du das nächstes Mal auf einer anderen Station aushelfen sollst, dass dies durch eure Schule nicht genehmigt ist und die Schule mit Abmahnungen droht.
Sollte dies nichts helfen, musst du wohl die Schule informieren, nachdem du "ausgeliehen" wurdest.
Inwiefern wirst du unter Druck gesetzt?
Ich wurde also Schüler auch manchmal an andere Stationen "verliehen" auf denen es personelle Engpässe gab.
Jedoch für eine komplette Schicht und dies wirklich nur in Ausnahmefällen.

Gruß Mary
 
Bei uns war das als Schüler auch Gang und Gebe. Manchmal berechtigt (wenn auf einer anderen Station Landunter war und es auf der, wo man eingesetzt war, echt ruhig war), manchmal leider auch unberechtigt. So war es z.B. schon fast "Brauch", die Schüler während ihres Intensiveinsatzes fast prinzipiell dort wochenends für andere Stationen abzuordern obwohl auf Intensiv selbst die Hütte am brennen war. Gerechtfertigt wurde dies damit, dass der Intensiveinsatz eh nur ein "Leckerchen" für die Schüler ist. Zu meiner Zeit war das leider fast Regel, aber es heißt, dass es mittlerweile von seitens der Schule so geregelt ist, dass das nur noch in echten Notsituationen UND wenn es auf Intensiv auch ruhig ist. Prinzipiell finde ich das "Ausleihen" auf andere Stationen in personellen Engpässen ok (halt bei echter Berechtigung), zumal in dem Haus wo ich lernte auch Examinierte untereinader ausgeholfen haben.

Lieben Gruß
 
Moment- muss in der Ausbildung nicht eine bestimmte Stundenanzahl in den verschiedenen Berecihen nachgewisen werden? Dies würde bei den beschriebenen Praktiken wohl schwierig werden.
Ich dachte übrigens immer, dass ein Azubi Azubi heißt weil er sich in der Ausbildung befindet. Vielleicht sollte man sonst den Begriff ändern in Hiwi (Hilfswilliger).

Elisabeth
 
Oha, das übliche Problem.

Letztendlich seid ihr da als Schüler in der schwächeren Position, denn ihr habt ja einen Vertrag mit der Schule, die vertragliche Regelungen mit den Krankenhäusern hat. Dass die Schule Abmahnung aussprechen soll - für wen denn?

Für die examinierten Kollegen, die euch verleihen? Wohl kaum. :mrgreen:
Für euch? Auf welcher Grundlage! Die Schule hat mit der Dienstplangestaltung der Stationen und der Personalplanung des Krankenhauses nix zu tun und kann euch nicht für die Willkür der Stationen bestrafen. Sollte das doch passieren, freut sich darüber jeder Anwalt.

Eure Ausbildungsvergütung dürfte ja vom Krankenhaus bezahlt werden, also können die mit euch machen "was sie wollen" (im Rahmen des gesetzlich zulässigen natürlich). Ich erinnere mich da an meine eigene Ausbildungszeit, wo ich andauernd zu den geriatrischen Stationen abkommandiert wurde. Der Ausbildungsvertrag machte dieses "flexible Einsetzen" möglich.

Letztendlich bleibt euch erstmal nur übrig, den Weg über die Auszubildendenvertretung bzw. MAV zu gehen, und euch auf Station den Mund fusselig zu reden.
Denn dass die Personalknappheit in den Häusern mit Schülern kompensiert wird, ist zwar nicht gut, aber auch nichts weltbewegend neues an dem sich so schnell etwas ändern wird.
 
Die Schule da doch keine Abmahnung aussprechen, wie soll das denn gehen??

Hätte ja sein können dass es eine Vereinbarung/Anweisung gibt die durch die PDL abgesegnet wurde.
Bei Zuwiderhandlung spricht dann die PDL diese Abmahnung aus.

Aber ich habs vermutlich eh ganz falsch verstanden.
 
Hallo,

na da ist aber einiges Durcheinander.

Der Ausb.vertrag gäbe her, dass man mit Schülern machen könne etc. etc.

Eine Ausb. muss zielgerichtet und geplant etc. etc. ablaufen. Dauernd aushelfen ist weder zielgerichtet noch geplant, entspricht auch keiner APrV.

Abmahnung an Schüler weil er aushelfen gehen muss - quatsch.
Abmahnung durch PDL - wenigsten in der Krpflg. - quatsch - PDL ist nicht Disziplinarvorgesetzte.

Natürlich kann die Schule Disziplinarmaßnahmen aussprechen, steht in jeder Schulordnung welche. BFS Krpflg auch Abmahnungen, da der Schüler sowohl für die prakt. wie auch theoret. Ausbildung dem Schulleiter untersteht und der damit für die gesamte Ausb. Disziplinarvorges. ist.

Gruß renje
 
Hallo,

es ist ziemlich schwierig, da die Schule keine Arbeitgeberfunktion hat.

Die Schule ist eine Abteilung des Krankenhauses bzw. ein Unternehmen desselben. Als dieses ist sie verpflichtet für die Planung und Überwachung der Theorie- und Praxiseinsätze zu sorgen....

Handelt die Praxiseinrichtung zuwider, so muss sich die Schule an den Arbeitgeber der Schüler (und damit die Praxiseinrichtung) wenden.
Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass sich sowas nicht wiederholt.

Die Schule alleine kann keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aussprechen, diese müssen vom Arbeitgeber kommen.
 
Bei uns ist die Schule der AG, der Arbeitsvertrag wird zwischen Schüler und Schule geschlossen. Daher ist die Schule in der Lage Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, das Krhs jedoch nicht. I.d.R. geschieht sowas aber immer in Absprache zwischen Schule und Krhs, d.h., wenn das Krhs anregt tätig zu werden geschieht dies durch die Schule auch meist.
 
Guten Abend zusammen,

ich habe es in der Ausbildung so kennengelernt, dass man nur "fachbereich-intern" ausgeliehen werden durfte. Also wenn ich Einsatz in der Orthopädie hatte durfte ich z.B. problemlos auf einer anderen Station mit Ortho / plast. Chirurgie aushelfen.
Kam bei mir persönlich nicht so oft vor, ich glaube knappe 2 Wochen in 3 Jahren, aber meist habe ich mit der "fremden" Station mehr Glück gehabt als mit meiner eigenen.
Es gibt also auch positive Erfahrungen zu diesem Thema...:up:


Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Ich kenne das Problem ebenfalls aus meiner Ausbildungszeit. Als Schüler würde man meistens nur dann an eine andere Station "ausgeliehn", wenn es auf der eigenen Station ruhig war und wenn genung Personal im Dienst da war. Das ganze ging bei uns über die PDL und über die Schülervertretung.
Allerdings gab es die ein oder andere Station, die diese Reglung ausgenutz hat. Unsere PDL hat da nach einigen Hinweisen seiten der Schule und Schüler sowie den Ausbildungsvertretungsrat promp reagiert. Sie hat mit der Schule eine Regelung getroffen, das diese speziellen Station erstmal keine Schüler mehr bekommen hat, das Pflegepersonal auf besagten Stationen würde intern umgesetz und siehe da es ging.

Hm ich würde mich auf jedenfall erstmal an die Schule wende und das ständige "verleihen" mitteilen. Vielleicht gibt es ja bereits intern eine Absprache mit der PDL und der Schule. Außerdem würde ich auf jedenfall den Ausbildungsvertretungsrat darauf ansprechen.
Wir Schüler hatten auch in der PDL eine Bezugsperson, die sich ausschließlich um die Schülerangelegenheiten gekümmert haben (wir hatten Glück, ein sehr fähiger Mitarbeiter), vielleicht habt ihr das auch bei euch am Haus. Wenn ja, einfach mal dieses Problem ansprechen!

Und wie Elisabeth bereits angemerkt hat, bloß keine Diskussion auf Station anfangen, du ziehst auf jedenfall den kürzeren. Ich weiß das aus persönlicher Erfahrungen mit anderer Problematik.
Ich weiß nicht, wie es um eure PDL bestellt ist, wir konnten auch bei Problem immer bei der PDL vorsprechen, die hatten immer ein offenes Ohr für Probleme und andere Dinge.

lg anne
 
Wie bitte ????

" Keine Diskussion anfangen ! " ????

Was, in Gottes Namen, wäre denn so falsch, wenn Schüler/in einfach klar und deutlich zu verstehen gäbe, dass hier eine explizite Forderung der Schule vorliegt, an die man sich zu halten habe ???????
Sollte noch keine, zur Klärung notwendige Kommunikation zwischen Schule, PdL, Stationen und JAV/PR stattgefunden haben, muss sich bis dahin eben der Schüler an die Anweisung seiner Schule halten !!! FERTIG !!!!!!!

Soviel Charakterstärke sollte sich wohl jeder Schüler zutrauen ( müssen )

Wenn nicht, braucht man gar nicht erst bei anderen Bereichen um das pflegetypische " Duckmäusertum " diskutieren.

Mit solchen Ratschlägen legt man nämlich den Grundstein dafür !!!!
 
Kleiner Einwurf: wer hat den längeren Arm und wr ist weisungsberechtigt im normalen Stationsalltag. Ich glaube kaum der Azubi.
Er kann intervenieren. Eine Diskussion oder gar eine Verweigerung wird wohl kaum von Erfolg gekrönt sein. Widerspruch dulden die wenigsten von uns und einlenken werden noch weniger. Schließlich verborgt man ja nicht aus Jux und Dollerei, sondern kommt in der Regel auch nur Anweisungen nach.

Deshalb: Schule einschalten und zwar umgehend. Die sind zuständig für die korrekte Ausbildung.

Elisabeth
 
Wie bitte ????

" Keine Diskussion anfangen ! " ????

Was, in Gottes Namen, wäre denn so falsch, wenn Schüler/in einfach klar und deutlich zu verstehen gäbe, dass hier eine explizite Forderung der Schule vorliegt, an die man sich zu halten habe ???????
Sollte noch keine, zur Klärung notwendige Kommunikation zwischen Schule, PdL, Stationen und JAV/PR stattgefunden haben, muss sich bis dahin eben der Schüler an die Anweisung seiner Schule halten !!! FERTIG !!!!!!!

Soviel Charakterstärke sollte sich wohl jeder Schüler zutrauen ( müssen )

Wenn nicht, braucht man gar nicht erst bei anderen Bereichen um das pflegetypische " Duckmäusertum " diskutieren.

Mit solchen Ratschlägen legt man nämlich den Grundstein dafür !!!!


Glaub mir, es ist wirklich keine gute Idee, wenn man als Schüler versucht, den Schwestern zuerklären, das man als Schüler das nicht darf bzw bestimme Dinge mit Schülern nicht tun darf.
Ich habe das ganz persönlich am eigenen Leib erfahren. Da hatte ich die Frechheit besessen, einer Pflegekraft darauf hin zuweisen, das dies für Schüler nicht erlaubt ist. Anschließend bin ich bei besagter Schwester Spießrunden gelaufen für den rest meines Einsatzes. Darauf hätte ich gerne verzichtet!!! Und als wenn das nicht reicht, habe ich in meiner Abschlußbeurteilung dank dieser Schwester unter der Rubik: Umgang mit Mitarbeitern/Schwestern ein nettes ungenügend stehn gehabt. Trotz Gespräch mit dieses Schwester hat sich das am Ende dort nicht geändert. Selbst den Satz: Schüler ist frech und aufmüfig gegenüber den Personal, ist am Ende stehn geblieben.
Mein Vertrauenslehrer hat mir nach dieser Sache geraten, halt den Mund, schluck es erstmal runter und sprich erst mit mir, ehe wir etwas unternehmen.
Und genau das habe ich die restliche Ausbildungszeit getan und siehe da, es gab kein Anlass mehr für solche netten Erlebnisse.

Als Schüler ist vieles nicht so einfach......
 
Wir kassieren die Abmahnung von der Schule, wenn wir auf anderen Stationen arbeitend erwischt werden, oder es irgendwie rauskommt. Bei uns ist das so, dass wir bei einer größeren Organisation angestellt sind und die einen Stellungsvertrag mit den Häusern hat, in denen wir eingesetzt sind. So ist die Schule unserer nächster Vorgesetzter. Die Schule hat mit der PDL in den jeweiligen Häusern abgemacht, dass wir nicht auf andere Stationen ausgeliehen werden dürfen. Nur intressiert das auf Station niemand. Nachdem das mehrfach rausgekommen ist, hat unsere Direktorin jetzt gesagt, dass jeder eine abmahnung bekommt der erwischt wird, denn gegen die Stationen könnte man nichts machen, als sich bei der PDL zu beschweren, aber gegenüber uns seien sie Weisungsbefugt und uns können sie es verbieten.

Ich muß sagen, dass ich mir die Lehre irgendwie anders vorgestellt habe.
 
Hallo Pythia,

das Verhalten deiner Schule ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Wieso der Schüler stellvertretend für das Fehlverhalten der Stationen bestraft wird ist mir ein Rätsel.
Die Schule hat doch die Aufgabe sich um die Belange ihrer Auszubildenden zu kümmern.
Ich kann mir gut vorstellen dass du frustriert bist.
Das Problem betrifft ja wahrscheinlich nicht nur dich sondern auch andere Schüler. Sammelt doch noch mal die Probleme die ihr habt und macht einen Termin mit der Schulleitung. Der Schülersprecher kann dann mit diesem gesammelten Problemen vielleicht Gehöhr finden bei der Schulleitung.

Gruß Mary
 
Hallo Pythia,

wenn das so abläuft, bist als Schüler, egal, was du tust, immer die jenige, die die A****karte zieht.
Der Vorschlag von mary_jane ist eine gute Idee. Da es dir nicht allein so ergeht, müsst ihr euch als Schüler zusammenschließen und unbedingt dieses Problem klären mit der Schulleitung.
Vielleicht ist den Lehrausbilder nicht klar, in welchen Dilemma ihr steckt.

Ich finde es schon sehr pradox, das ihr als Schüler die Schuld tragt, wenn ihr an andere Stationen verleiht werdet:schraube:

lg anne
 

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