Urlaubsplanung und Feiertage

sanilii

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31.07.2011
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Oberfranken
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GuKP
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung Pädiatrie
Hallo,

ich hab da mal eine ganz blöde Frage.
Bei uns im Haus ist es so, dass man für ein Wochenende "Urlaub" Freitag und Montag Urlaub nehmen muss, dann gibts das Wochenende dazu frei (bzw man hält es so auch wirklich frei), genauso bei Feiertagen.
Momentan bin ich im Praxiseinsatz in einem anderen Haus (bis Ende des Jahres), habe jetzt aber noch 2 Tage Urlaub zu verplanen, die wir auch nicht mitnehmen dürfen. Für mich am sinnvollsten wären diese einzusetzen am 27./28.12. Da ich jedoch aus der Vorplanung schon Urlaub vom 17.12.-21.12. eingetragen habe (und der 24. als Feiertag gilt, zumindest als nicht-Urlaubstag), sowie den 2.1. ebenfalls eingetragenen und genehmigten Urlaub habe, ergäbe sich dann damit ja meiner Meinung nach automatisch ein Gesamturlaub vom 17.12. bis zum 2.1.
Liege ich da jez richtig? Natürlich sollte ich das Ganze mit der Praxisstation absprechen (obwohl unser Urlaub in Fremdeinsätzen komplett vom Schulleiter genehmigt wird), aber können die jez ersthaft darauf bestehen, dass ich meine geplanten Wochenende/Feiertage in dem Zeitraum (22. bis 24.12., 29./30.12.) arbeiten gehe?
Bin etwas verwirrt deshalb.

LG sani
 
Das wäre theoretisch möglich. Wie ist die Regelung der Schule bezüglich der Feiertage?
Weihnachten und Jahreswende komplett frei?
 
Also ich kenn des so, dass man entweder Weihnachten oder Silvester arbeitet. Außer es ist von der Schule vorgegeben das ihr frei bekommt.
Ich würde mal mit der Schule sprechen und sich dann mit der Stationsleitung der Station Rücksprache halten. Mann kann ja immer miteinander reden.
 
Du sagst geplanten Tage.

Das heißt du musst Weihnachten arbeiten, möchtest aber den 27.28 Urlaub nehmen und hoffst, dass dann dein geplanter Dienst automatisch mit frei sein "muss" ?


Dann, glaube ich nicht, dass man dir das so gewähren wird ;)
 
geplant wären bei mir der 22./23./24. sowie 27./28./29./30. Die einzigen beiden Tage, die als Urlaubstage zählen (und die ich demzufolge nehmen muss wenn ich nicht will das meine Urlaubstage verfallen sind der 27./28.
Da ich aber vor den geplanten Tagen (17 bis 21.) und dann eben zwischendrin und danach auch (genehmigt 31.12. bis 2.1.) Urlaub habe, war das für mich ne Art Schlussfolgerung, die sich aus dem Urlaub ergibt (und der oben genannten Tatsache mit dem "Einrahmen" von Feiertagen, Wochenende etc)

Von der Schule hieß es anfangs im Wechsel Weihnachten und Silvester frei. Letztes Jahr hatten wir über Weihnachten Urlaub. Silvester hätte ich aber dieses Jahr (Stationswechsel) regulär arbeiten müssen, die Feiertage zu Weihnachten nur laut Dienstplan der Fremdstation ohne irgendwelche Absprachen und Anordnungen frei.

Nicht falsch verstehen, die 5 Tage dann noch arbeiten zu gehen macht mir nichts aus und ich möchte es auch nicht auf Teufel komm raus umgehen. Ich versuche nur die Urlabsplanung etwas transparenter zu gestalten (zumal das das Fremdhaus auch irgendwie anders zu regeln scheint, ich da aber auch noch nicht ganz dahinter gestiegen bin.

Einfachste Essenz aus dem obigen: Kann ich an einem geplanten Dienstwochenende Urlaub bekommen? Wenn ja, wie?
 
Wie willst Du sieben geplante Dienste mit zwei Urlaubstage abdecken? Das geht nicht, da rutschtst Du ins Minus.

Bei meinem AG kannst Du auch am Dienstwochenende Urlaub eintragen.
 
Wie gesagt, das Ganze verwirrt mich etwas, da Wochenende egal ob geplant oder nicht ja nicht als Urlaubstag zählt. Oder hab ich jez nen wirklich groben Denkfehler?
 
Du hast im Dezember 19 Arbeitstage bei einer 5 Tagewoche, das sind bei einer 38.5 Stundenwoche 146,3 Stunden zu arbeiten.
Mit deinen beiden Urlaubstagen musst du immer noch 17 Tage arbeiten bzw. 130,9 Stunden.
Nun kannst dir ganz einfach ausrechnen was geht und was nicht, damit du mit deinen Stunden hinkommst.
 
Hallo,

einen Anspruch auf den Urlaub sehe ich, wenn der Zeitraum 17.12.12 bis 2.1.13 als Urlaubsblock beantragt wird und auch genehmigt ist.
In diesem Jahr sind dies im Geltungsbereich des TVöDs bei einer 5-Tage-Woche (Rahmenplan immer MO-FR) in diesem Jahr 2 Tage Urlaub. Und damit hat man dann auch alles frei. Die Sollarbeitszeit für den Monat Dezember verringert sich pro Feiertag (sowie 24.12. und 31.12) um 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit. Durch den Urlaub macht man keine Minus-Std., sondern dann durch das Frei, daß ggf. vorher im Monat eingetragen wurde. Und davon ist auszugehen, wenn Du bisher an den Feiertagen und dazwischen eingeplant warst.

Zudem sehe ich den Anspruch auf die freien Tage am Wochenende / Feiertage nicht gegeben, da der Dienstplan geschrieben ist. Völlig egal kann Dir das natürlich sein, wenn Dir der Urlaubsblock von der Schule so genehmigt wird. Es werden sich aber gewiß Deine freien Tage am Anfang im Dezember verringern und das Klima auf Station stark verbessern. Irgendeiner wird ja dafür arbeiten müssen, der nicht geplant war.
Du hast im Dezember 19 Arbeitstage bei einer 5 Tagewoche
Ich komme nur auf 17. TAge oder 130,9 Std. (TvöD)
 
Zuerst mal danke für die Antworten. Ich HATTE nen groben Denkfehler drin (zumindest wenn man jetzt meiner Kursleitung glaubt). Geplantes Wochenende mit im Nachhinein genehmigtem Urlaub = 2 Urlaubstage.
Wir arbeiten im Übrigen in einer 5,5 (denke ich) Tage Woche - zumindest sinds keine 5 - mit 40 Stunden pro Woche.

Der Irrsinn ist sowieso, dass wir nur 3 Wochen auf der Station geplant sind, durch Weihnachten so schon bissl was wegfällt bei den meisten und durch den Urlaub den wir ja uuuunbedingt noch nehmen müssen (und die meisten sowieso hier verplant haben) eh einiges an realer Zeit verloren Zeit. Mit meinem vorher geplanten Urlaub und dem regulären Dienstplan wäre ich schon auf nur 9 Tage Gesamteinsatz gekommen, mit dem regulären Urlaub 27./28. sinds jetzt noch 7. Da hab ich mich grad mal "eingelebt", zumal die ersten beiden Tage am 11./12. Dezember sind.
 

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