- Registriert
- 31.07.2011
- Beiträge
- 13
- Ort
- Oberfranken
- Beruf
- GuKP
- Akt. Einsatzbereich
- Heimbeatmung Pädiatrie
Hallo,
ich hab da mal eine ganz blöde Frage.
Bei uns im Haus ist es so, dass man für ein Wochenende "Urlaub" Freitag und Montag Urlaub nehmen muss, dann gibts das Wochenende dazu frei (bzw man hält es so auch wirklich frei), genauso bei Feiertagen.
Momentan bin ich im Praxiseinsatz in einem anderen Haus (bis Ende des Jahres), habe jetzt aber noch 2 Tage Urlaub zu verplanen, die wir auch nicht mitnehmen dürfen. Für mich am sinnvollsten wären diese einzusetzen am 27./28.12. Da ich jedoch aus der Vorplanung schon Urlaub vom 17.12.-21.12. eingetragen habe (und der 24. als Feiertag gilt, zumindest als nicht-Urlaubstag), sowie den 2.1. ebenfalls eingetragenen und genehmigten Urlaub habe, ergäbe sich dann damit ja meiner Meinung nach automatisch ein Gesamturlaub vom 17.12. bis zum 2.1.
Liege ich da jez richtig? Natürlich sollte ich das Ganze mit der Praxisstation absprechen (obwohl unser Urlaub in Fremdeinsätzen komplett vom Schulleiter genehmigt wird), aber können die jez ersthaft darauf bestehen, dass ich meine geplanten Wochenende/Feiertage in dem Zeitraum (22. bis 24.12., 29./30.12.) arbeiten gehe?
Bin etwas verwirrt deshalb.
LG sani
ich hab da mal eine ganz blöde Frage.
Bei uns im Haus ist es so, dass man für ein Wochenende "Urlaub" Freitag und Montag Urlaub nehmen muss, dann gibts das Wochenende dazu frei (bzw man hält es so auch wirklich frei), genauso bei Feiertagen.
Momentan bin ich im Praxiseinsatz in einem anderen Haus (bis Ende des Jahres), habe jetzt aber noch 2 Tage Urlaub zu verplanen, die wir auch nicht mitnehmen dürfen. Für mich am sinnvollsten wären diese einzusetzen am 27./28.12. Da ich jedoch aus der Vorplanung schon Urlaub vom 17.12.-21.12. eingetragen habe (und der 24. als Feiertag gilt, zumindest als nicht-Urlaubstag), sowie den 2.1. ebenfalls eingetragenen und genehmigten Urlaub habe, ergäbe sich dann damit ja meiner Meinung nach automatisch ein Gesamturlaub vom 17.12. bis zum 2.1.
Liege ich da jez richtig? Natürlich sollte ich das Ganze mit der Praxisstation absprechen (obwohl unser Urlaub in Fremdeinsätzen komplett vom Schulleiter genehmigt wird), aber können die jez ersthaft darauf bestehen, dass ich meine geplanten Wochenende/Feiertage in dem Zeitraum (22. bis 24.12., 29./30.12.) arbeiten gehe?
Bin etwas verwirrt deshalb.
LG sani