Urlaubsplanung

urmel

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Hallo,
wie jedes Jahr wird wieder Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen, so wie wahrscheinlich bei fast allen, schätze ich mal...
Unser Arbeitgeber meinte jetzt, daß Urlaub grundsätzlich nicht ins neue Jahr übertragen werden könne und behält sich vor die noch verbliebenen Tage (nach Rücksprache) noch dieses Jahr einzuteilen.

Meine Frage: wie weit kann der Arbeitgeber da in die Planung eingreifen? Wäre es rechtens den Urlaub einzuplanen, wenn daraus Überstunden entstehen?? Ich meine, Urlaub iss ja gut und schön, allerdings nicht, wenn ich ihn nehme und dann auf meinen Überstunden sitze, iss ja nicht Sinn der Sache, denke ich mal.

LG
urmel
 
Hallo urmel,
wie immer bei den rechtlichen Sachen kommt es konkret auf den Einzelfall an. Also gilt ein Tarifvertrag, wenn ja welcher? Gelten Arbeitsvertragsrichtlinien, wenn ja welche. Gibt es nur einen Individual Arbeitsvertrag ( der nicht auf kollektivem Arbeitsrecht aufsetzt, was ist dort vereinbart). Darüberhinaus gibt es natürlich noch die Rechtssprechung, durch die einzelne Regelungen ausgelegt und forgeschrieben werden.
Ganz allgemein und unter Vorbehalt:
1. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr
2. Einige Tarifverträge etc. sehen die Möglichkeit vor, Urlaubsanspruch ins folgende Jahr zu übertragen. Hier gibt es je nach AVR oder TV unterschiedliche Fristen- meistens aber bis zum 31.3 oder 30.4.
3. Dieser Übertrag ist aber in der Regel an Bedingungen geknüpft.
Eine ist in etwa so.. wenn der Urlaub aus dienstlichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht gewährt werden kann dann...
Daraus folgt, das der Arbeitgeberdurchaus darauf bestehen kann, das der Urlaub im entsprechenden Jahr angetreten wird.
4. Weil das alles häufig zu Streit führt, gibt es in vielen Häusern Betriebsvereinbarungen, in denen die Einzelheiten geregelt sind.

Die Frage der Mehrarbeit muss man getrennt davon betrachten. Hierbei spielen wiederum andere Dinge eine Rolle, insbesondere wenn angeordnete Mehrarbeit vorliegt und kein Freizeitausgleich möglich ist, das diese Stunden eigentlich zur Auszahlung anstehen. Darüber hinaus gibt es Verfallsfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und ( um es endgültig undurchschaubar zu machen ) Ausgleichszeiträume. Dies alles ( man ahnt es schon) ist aber primär von evtl. geltenden Tarifvertrag abhängig, bzw. analog AVR.

Es gibt ja die Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen, nicht der Moloch ver.di, die betreiben auch eine homepage www.gewerkschaft-big.de. Dort gibt es ein Forum, wo solche Fragen eingestellt werden können. Dabei ist aber folgendes zu beachten. a) unbedingt angeben ob Tarifvertrag ( und welcher) oder AVR ( gibt es auch verschiedene) oder was im Arbeitsvertrag steht., b) ist eine Rechtsberatung so im Einzelenen nicht zulässig, d.h. es werdn dann auch nur Grundsätze erläutert( die aber meistens scho erhellend sind).

Leider ist es so, um so mehr man sich als Pflegender in die Materie einarbeitet, um so undurchschaubarer wird es, weil auf jede Regelung noch Sonderfälle etc folgen. Mein Rat ist grundsätzlich sollten die Pflegenden sich organisieren, und dann die Fortbildungsmöglichkeiten gerade zu rechtlichen Themen in Anspruch nehmen. Soweit erstmal. Herzlichen Gruß
 
Vielen Dank Markus, ich werd mich mal schlau machen unter dem Link.

LG
urmel
 

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