Hallo,
wie jedes Jahr wird wieder Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen, so wie wahrscheinlich bei fast allen, schätze ich mal...
Unser Arbeitgeber meinte jetzt, daß Urlaub grundsätzlich nicht ins neue Jahr übertragen werden könne und behält sich vor die noch verbliebenen Tage (nach Rücksprache) noch dieses Jahr einzuteilen.
Meine Frage: wie weit kann der Arbeitgeber da in die Planung eingreifen? Wäre es rechtens den Urlaub einzuplanen, wenn daraus Überstunden entstehen?? Ich meine, Urlaub iss ja gut und schön, allerdings nicht, wenn ich ihn nehme und dann auf meinen Überstunden sitze, iss ja nicht Sinn der Sache, denke ich mal.
LG
urmel
wie jedes Jahr wird wieder Resturlaub ins neue Jahr mitgenommen, so wie wahrscheinlich bei fast allen, schätze ich mal...
Unser Arbeitgeber meinte jetzt, daß Urlaub grundsätzlich nicht ins neue Jahr übertragen werden könne und behält sich vor die noch verbliebenen Tage (nach Rücksprache) noch dieses Jahr einzuteilen.
Meine Frage: wie weit kann der Arbeitgeber da in die Planung eingreifen? Wäre es rechtens den Urlaub einzuplanen, wenn daraus Überstunden entstehen?? Ich meine, Urlaub iss ja gut und schön, allerdings nicht, wenn ich ihn nehme und dann auf meinen Überstunden sitze, iss ja nicht Sinn der Sache, denke ich mal.
LG
urmel