Ja aber was denn begründen? Gibt es da ein Fallbeispiel?
Elisabeth
Hier ein Fallbeispiel Tag 1
Frau S ist 29 Jahre alt und wurde heute Vormittag nach einem Verkehrsunfall mit dem Rettungshubschrauber in die chirurgische Klinik geflogen. Ihr 5 jähriger Sohn Paul der im Kindersitz gesichert war ebenfalls im Auto saß, wurde mit dem Rettungswagen in die Kinderklinik gebracht.
Die Erstversorgung von Frau S erfolgte im Schockraum. Dort wurden eine Beckenringfraktur, eine Weichteilverletzung am linken Oberarm, ein Schleudertrauma und diverse Schnittverletzungen im Gesichtsbereich durch die beim Unfall zerbrochene Brille diagnostiziert. Die Verletzung am Oberarm wurde in der Notaufnahme genäht und eine Redondrainage eingelegt. Die Schnittverletzungen wurden gereinigt und mit Klammerpflaster versehen.
Über eine periphere Venenverweilkanüle erhält Frau S eine Elektrolytlösung. Sie hat zusätzlich einen Perfusor zur Patienten kontrollierten Analgesie (PCA). Frau S soll aufgrund der Beckenringfraktur Bettruhe einhalten.
Frau S wird am frühen Nachmittag auf die chirurgische Station übernommen. Sie ist schmerzfrei und ansprechbar und fragt sofort nach ihrem Sohn. Die betreuende PP nimmt Kontakt mit den Pflegenden der Kinderklinik auf und bringt in Erfahrung, dass Paul außer Hämatomen im Thoraxbereich keine weiteren Verletzungen erlitten hat. Er soll zunächst 24 Stunden zur Beobachtung in der Kinderklinik bleiben.
Frau S möchte ihren Sohn gerne sehen. Sie macht sich große Sorgen, da sie allein erziehend ist ,keine Angehörigen in der Nähe wohnen hat und Paul nicht versorgt werden kann.
D-Teil
Begründen Sie das Vorgehen der Pflegeperson in der Situation mit
a) pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen einer Theorie bzw eines Konzeptes
b) pflegerelevanten Erkenntnissen einer Bezugswissenschaft.