- Registriert
- 20.12.2007
- Beiträge
- 33
- Beruf
- Krankenschwester, PDL, Wundexpertin ICW e.V., Sachverständige für Pflege- und Qualitätsprüfungen
- Akt. Einsatzbereich
- Pflegedienst
- Funktion
- Inhaberin/ Leitung PD
Hallo...
hab da mal eine Frage in Bezug auf die Haftung von Angehörigen ersten Grades in Bezug auf die Pflegekosten.
Angehörige ersten Grades sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn die Rente und die Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung nicht ausreichen um die Pflegekosten zu decken , z.B. Pflegeheim, dann entsteht eine Lücke. Regelmässig wird diese dann durch das Sozialamt gedeckt, welches dann Regress bei den Angehörigen ersten Grades nimmt. Frage : Wer kann in Anspruch genommen werden , z. B auch die geschiedenen Ehegatten und in welcher Höhe kann Einkommen und oder Vermögen zur Haftung herangezogen werden?
Das müsste eine every day Frage eines Pflegedienstes sein oder ?
Freu mich auf eine Antwort und Danke

hab da mal eine Frage in Bezug auf die Haftung von Angehörigen ersten Grades in Bezug auf die Pflegekosten.
Angehörige ersten Grades sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn die Rente und die Leistungen der Krankenkasse und der Pflegeversicherung nicht ausreichen um die Pflegekosten zu decken , z.B. Pflegeheim, dann entsteht eine Lücke. Regelmässig wird diese dann durch das Sozialamt gedeckt, welches dann Regress bei den Angehörigen ersten Grades nimmt. Frage : Wer kann in Anspruch genommen werden , z. B auch die geschiedenen Ehegatten und in welcher Höhe kann Einkommen und oder Vermögen zur Haftung herangezogen werden?
Das müsste eine every day Frage eines Pflegedienstes sein oder ?
Freu mich auf eine Antwort und Danke
, er stellte mir dann diese Frage. Leider konnte ich sie ihm nicht beantworten bzw. nur sehr wenig beantworten....da ich so einen Fall noch nicht hatte. Zumal diese Regelungen noch nicht sehr alt sind....