Schüleranleitung und Haftung

Odin

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Hallo,
ich hab da mal ne frage. ich leite schüler auf unserer station an.
nun würde ich mich gerne informieren wie das mit der haftung funktioniert. sprich... durchführungsverantwortung und dem ganzen.
wäre nett wenn mir da jemand helfen kann, denn wenn ich im internet suche dann ist es meisten nur auf ärzte bezogen... aber weniger auf schwester - schüler.

danke
odin
 
Hallo Odin,
Du als Krankenschwester trägst die Verantwortung für alles, mit dem du den Schüler beauftragst / anordnest: "Mach mal....." ist dabei als Anordnung zu verstehen.
Du hast dabei auch abzuwägen, ob du dem Schüler diese Aufgabe anvertrauen kannst, trägst also indirekt auch die Durchführungsverantwortung.

Bei www.wernerschell.de findest du einen Artikel zu dieser Thematik unter
*(Defekter) Link entfernt*
 
Meines Erachtens bleibt die Durchführungsverantwortung beim Schüler. Du wirst insofern belangt, dass du die Delegierungsverantwortung hast. Du musst dich von den Fähigkeiten des Schülers im Vorfeld überzeugen. Nur dann darfst du etwas delegieren. Der Schüler hat die Verpflichtung, Tätigkeiten in denen er unsicher ist, abzulehnen.

Sehr schön wird dieses Problem immer beim täglichen Tabletten austeilen sichtbar: Schwester hat (angeblich) die Tabletten kontrolliert. Schüler wird beauftragt die Tabletten auszuteilen. Kommt es hierbei zu schwerwiegenden Verwechslungen sind beide in der Pflicht: Schwester und Schüler. Dieser Kasus wird sehr gern verdrängt.

Elisabeth
 
Hallo KollegInnen!
Meines Erachtens liegt die Verantwortung bei der examinierten Kraft, welche die Tätigkeit deligiert hat. Sie muß sich überzeugen, daß die mit der Tätigkeit betraute Person auch zu jeder Zeit in der Lage ist, die ihr aufgetragene Tätigkeit korrekt auszuführen.
Irgendwelche Verantwortung beim Schüler zu suchen, jedenfalls allein bei ihm, halte ich für fragwürdig, zumal ja derzeit bereits Kinder in die Ausbildung dürfen, die gerade mal eingeschränkt strafmündig sind.
Der von Flexi empfohlene Artikel ist m.E. ein gutes Instrument zur Differenzierung.
 
Hallo,

während meiner Ausbildung wurde es so gehandhabt, dass die Stationen schriftlich über den aktuellen Lernstand der Schüler von der KPS informiert wurden. Es wurden also Infoblätter verteilt, auf denen die bereits erlernten Tätigkeiten des jeweiligen Kurses aufgeführt waren. So wussten die Praxisanleiter der Stationen genau Bescheid - trotzdem trägt ein Schüler keine Verantwortung, begeht er während der Durchführung einen Fehler. Bei unseren Schülerinnen überzeuge ich mich mehrmals von ihrem Können und leite sie lieber noch 100x an, als dass ich sie alleine losschicke. Mir ist das zu delikat...
LG
Trisha
 
Hallo zusammen,
die Mitteilung über den Lernstand hat nur informationscharakter, er charakterisiert nie Verantwortlichkeit für eine bestimmte Tätigkeit.
Im Falle des Falles wird sich auch ein Richter an anderen vergleichbaren Richtlinien orientieren wie dieser hier in Bezug auf Injektionen:
Grundsätzlich soll die Anordnung schriftlich erfolgen. Auszubildende dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines Arztes oder einer anderen medizinisch ausgebildeten Fachperson subkutane oder intramuskuläre Injektionen durchfuhren.

in: *(Defekter) Link entfernt* wird ausgeführt:
Auf Auszubildende dürfen ärztliche Tätigkeiten nur dann übertragen werden, wenn die Ausführung zunächst unter Aufsicht (in Anwesenheit) des Arztes oder (bei einfachen Verrichtungen) einer besonders instruierten Pflegekraft erfolgt und später (im 2. oder 3. Ausbildungsjahr) regelmäßig überprüft wird.

Leider beziehen sich alle Fundstellen immer nur auf die Delegation ärztlicher Tätigkeiten, Juristen werden sicher diese Auffassungen analog auf die Übertragung pflegerischer Tätigkeiten übertragen.
Aber haben wir einen Tätigkeitenschutz wie die Ärzte???
 
Hallo und guten Abend,

ich lasse jetzt diesen Thema nochmal zum Leben erwecken.
Ist die Rechtslage noch so wie vor 15 Jahren?
Wie sieht die Haftung in der Praxis tatsächlich aus? Abgesehen von den Vordrucken aus der Schule, wo wir gegenzeichnen als PA. Gibt es irgendwelche Vordrucke wo man zusätzlich Haargenau eintragen kann was angeleitet worden ist, nach welche Methode und mit welchen Ergebnis?
Ich hab echte Bauchschmerzen bei bestimmten Schüler die vieles nicht so genau nehmen.

Danke schönmal,
 
@Isidor
Da hat sich m. W. nichts geändert.
Es ist im Prinzip genauso, wie Elisabeth Dinse es damals geschrieben hatte:
Meines Erachtens bleibt die Durchführungsverantwortung beim Schüler. Du wirst insofern belangt, dass du die Delegierungsverantwortung hast. Du musst dich von den Fähigkeiten des Schülers im Vorfeld überzeugen. Nur dann darfst du etwas delegieren. Der Schüler hat die Verpflichtung, Tätigkeiten in denen er unsicher ist, abzulehnen.
Es kann also nicht sein, daß der Schüler jedwede Verantwortung ablehnt bzw. behauptet wird, es sei so, daß er null Verantwortung trage.
Auch der Schüler trägt die Durchführungsverantwortung für sein Handeln, aber das muß natürlich immer an seinen Ausbildungsstand angepaßt sein.
Wie Elisabeth schon schrieb, immer im Vorfeld abklären!
 
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Danke Martin H,

kennst du solche Vordrucke um die Anleitersituation genauestens festzuhalten?
Sonst überlege ich gerade sowas selber zu gestalten. Einfach um mich zu schützen, wenn der Schüler seine Kompetenz überschreiten sollte, bzw. Wenn er trotz bester Anleitung Fehler macht und mich in die Haftung nimmt.
Aber dann stellt sich die Frage ob ich das darf und ob es rechtlich auch was nützt. Eventuell muss ich meine Entwürfe Hausintern absegnen lassen.
Es wird schon so lange überall in der Pflege angeleitet, daher dachte ich das es sowas schon geben müsste.
 
Danke Martin H,

kennst du solche Vordrucke um die Anleitersituation genauestens festzuhalten?
Sonst überlege ich gerade sowas selber zu gestalten. Einfach um mich zu schützen, wenn der Schüler seine Kompetenz überschreiten sollte, bzw. Wenn er trotz bester Anleitung Fehler macht und mich in die Haftung nimmt.
Aber dann stellt sich die Frage ob ich das darf und ob es rechtlich auch was nützt. Eventuell muss ich meine Entwürfe Hausintern absegnen lassen.
Es wird schon so lange überall in der Pflege angeleitet, daher dachte ich das es sowas schon geben müsste.
Uff.
Also ich kenne halt die üblichen Lernzielkataloge, die die Schüler aus der Schule mitbringen und die dann von den MA der jeweiligen Station abzuzeichnen sind. I. d. R. sind dort die einzelnen Tätigkeiten aufgeführt und dahinter die Spalten "gesehen", "unter Aufsicht durchgeführt", "selbständig durchgeführt" (auch wenn dies nicht mehr dem modernen Stand der Pflegepädagogik entsprechen mag :mrgreen:). Hier unterschreiben dann die jeweiligen Anleiter, meist mit Datum.
Das ist zwar im Prinzip eine gute Übersicht, damit man sieht, was der Schüler alles schon kann; Problem ist aber, daß vielfach "aus Gefälligkeit" alles von Anleitern abgezeichnet wird (auch wenn sie es nicht persönlich gezeigt bzw. beigebracht haben) oder daß Schüler ihren Katalog die ganze Zeit sonstwo hatten und zwei Tage vor Ende ihres Einsatzes ankommen, um die PK der Station zum Abzeichnen "zu nötigen". Diese Unterschriften sind dann im Prinzip komplett wertlos. :roll: Kannst mir glauben, was wir schon Diskussionen hatten deswegen...

Daß Dich der Schüler "in Haftung nimmt", halte ich für Humbug. Es könnte allerdings sein, wenn ein Schüler etwas ausführt und sich herausstellt, daß er es noch nicht richtig konnte, und daß dann der Geschädigte (=Pat.) auf den Schüler und Dich zugreifen will. Daher würde ich mir, gerade wenn es um komplexere/gefährlichere Dinge geht, im Zweifelsfall immer erst vom Schüler die Tätigkeit nochmal genauestens beschreiben lassen und ggf. vorführen (d. h. er/sie soll es erst mal in Deinem Beisein ausführen, auch wenn er/sie behauptet, das ja "schon hundert mal" gemacht zu haben). Ich hatte nämlich so ´ne Kandidatin... :roll: Wollte unbedingt einem Pat. eine Infusion anhängen; ich gefragt "Hast Du das schon mal gemacht?", sie: "Ja klar, schon oft.". Zum Glück hab ich mir das dann von ihr zeigen lassen... und mußte sie stoppen, denn sie hätte dem Pat. die Infusion mit komplett unentlüftetem System (!! :eek1: ) angehängt. :wut:

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich mal Rücksprache mit der Schule halten, das wäre mein erster Ansprechpartner. Was sagt denn Deine Stationsleitung dazu?
 
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Danke nochmal für die ausführliche Antwort Martin H,

das was du da beschrieben hast mit der eine Schülerin habe ich auch schon erleben dürfen :roll: daher auch meine Fragerei diesbezüglich.
Meine Stationsleitung habe ich schon etwas länger nicht mehr persönlich gesprochen. Die Dame macht noch ein Studium nebenher und ist sehr beschäftigt. Ich selber bin ab und an auch Wochenweise weg wegen der PA Weiterbildung, oder leiste meine 6 Nächte am Stück.
Die Stellvertretung ist "offiziell" noch gar keine, aber eventuell kann sie mir da weiterhelfen. Die sehe ich öfters ;)
Wir haben uns die Woche lange mit dem Thema Haftung beschäftigt in der Weiterbildung, und wie wichtig zeitnahe und genauste Dokumentation ist. Ich lach mich tot: zeitnah und Doku in einem Satz ist eine echte Herausforderung.
Ich werde bei der Schule auch Nachfrage und versuchen mich abzusichern.
 
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