Überstunden bei geringfügig Beschäftigten / Urlaubsanspruch und bezahlte Krankheitstage

helga 59

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fragt mich- passt nicht alles in die lücke
hallo,
ich arbeite seit 2008 in unserer pflegeeinrichtung mit 50 std. im monat a 8€. bis jetzt habe ich , wenn der dienstplan so bleibt etwas über 500 überstunden angesammelt. da ich eu rentnerin bin, kann ich 2x im jahr die doppelten stunden abrechnen. wie wird das bei euch mit den überstunden oder auch mehrarbeitsstunden gehandhabt? im letzten dienstplan wurde ich mit 41 mehrarbeits oder überstunden eingeplant. inwischen sind es über 50 und der monat ist erst zu einem drittel um.

dazu muß ich sagen, das ich verantwortliche dienste (schichtleitung) mache, lt. arbeitsvertrag keine zuschläge für feiertage und wochenende bekomme die sollen angeblich in den 8 € eingerechnet sein. eine pflegehelferin verdient das gleiche, bekommt mindestens 24 tage urlaub, schichtzulagen, wochenende und feiertagszuschläge. außerdem bekomme ich keinen urlaub, und wenn ich krangeschrieben werden würde, werden die eingetragenenen tage auch nicht bezahlt. es geht alles auf meine rechnung.

irgendwie fühle ich mich total ausgenutzt und bin langsam ziemlich ziemlich sauer. allerdings haben wir seit anfang des monats eine neue heim- und pflegedienstleitung. muß ihr wohl eine chance geben ob sie den dienstplan besser in griff bekommt.


im moment würde das ja so aussehen das ich 10 monate überhaupt nicht arbeiten müßte und jeden monat meine 400 talerchen bekommen müßte.
wa passiert wenn ich kündige, oder auf grund meiner motzerei gekündigt werde, kann ich meine überstunden einklagen? wie sieht da die rechtslage aus, denn ich darf ja als eu rentner nicht mehr als 400€ verdienen, bzw nicht mehr als 50 std arbeiten.
vielleicht hat jemand erfahrungen mit diesem problem.:angry:
 
Kein Urlaub und keine Krankheitstage ist meines Wissens bei geringfügig Beschäftigten von vornherein so geregelt. Das passt also (und wenn Du das beim Vertragsabschluss überlesen hast, hast Du Pecht gehabt).

Dürfen 400-Euro-Kräfte überhaupt Mehrarbeitsstunden erbringen? Ich dachte, das ist nicht gesetzeskonform? Kommt aber wahrscheinlich auf den vertraglich festgelegten Ausgleichszeitraum an.
 
Selbstverständlich erhältst du auch als geringfügig Beschäftigter Anteilsmäßig Urlaub und wenn du Krank bist auch die Stunden. Wäre ansonsten eine eindeutige Benachteiligung.

Mehrarbeitstunden 2x im Jahr darf überschritten werden. Wennd das dauerhaft geschieht wirst du Steuer und Sozalabgabenpflichtig, dann heißt es Nachzahlen.
 
Kannst du nicht jetzt schon mal die Mehrarbeit verweigern? Es scheint ja keinen Ausgleich innerhalb geltenden Fristen zu geben. Das würde ich garnicht mit mir machen lassen o_O
 
Hallo Helga,

was mich dazu noch interessieren würde:
bezieht sich Dein Arbeitsvertrag auf irgendein Tarifwerk? Auch für einen Minijob gelten Ausführungen zu Zeitzuschlägen, Urlaub usw. aus einem Tarifvertrag.

Daß jedem Arbeitnehmer Urlaub zusteht, ist ja schon mal geklärt. Das würde ich auf jeden Fall schon einmal schriftlich geltend machen. Der Anspruch für letztes Jahr ist leider schon verjährt. Probieren kannst Du das natürlich auch. Du hast ein Minimum von 4 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr. Arbeitest Du 2 Tage in der Woche, dann sind es dementsprechend 8 Tage mit so vielen Stunden, wie Du durchschnittlich eingeplant bist - also, Deiner Sollzeit für den Tag. Je nach Tarifvertrag kann sich der Urlaubsanspruch natürlich noch erhöhen.

Bei Krank ist es im Übrigen auch so. Bist Du mit Arbeitsvertrag eingestellt und an einem Tag geplant, aber krank, bekommst Du diesen als Arbeitszeit gewertet. (Soweit die herkömmliche Regelung, ob eine EU-Rente das etwas anderes vorsieht, weiß ich nicht.)

Bei allen Minijobs kann man 2mal im Jahr die 400 EUR überschreiten, wenn man mal einen Monat mehr gearbeitet hat. Der Arbeitgeber muß die aber begründen. In der Pflege meist kein Problem. Was NICHT geht, ist sich angehäufte Mehrarbeitsstunden ausbezahlen zu lassen.
Außerdem gibt es bei Minijobs neben dem max. Verdienst auch eine maximale Stundenzahl, die man im Jahr arbeiten DARF. Leider habe ich dazu jetzt keine Angaben im Netz gefunden. Ich hab was von 300 STunden im Jahr im Kopf - bin mir da aber nicht ganz sicher.

Aber wie gesagt.. ich spreche von "normalen" Minijobs. Ob hier die EU-Rente irgendetwas anderes sagt, kann ich nicht sagen. Kann mir aber nicht vorstellen, daß man auf der einen Seite nicht erwerbsfähig sein soll, dann aber solche Stundenumfänge arbeitet.

Wenn Du ausscheidest kannst Du natürlich Deine Mehrarbeit einfordern - und müßtest sie auch bekommen. Allerdings wie würde sich das für die steuerlich ("rentnerisch") auswirken, wenn Du plötzlich steuerpflichtig dadurch würdest?

Bist Du eine Fachkraft?

Warum arbeitet man für so wenig?
 
o.k. helga 59, 59 J. -?
Einerseits Rentnerin - andererseits eine - Angestellte in einer Position mit Verantwortung, ca. 90h im Monat wie passt das eigentlich zusammen
Diesen Monat...sind es bereits über 50h zuviel....der Monat erst zu einem Drittel um. Richtig so?
Du machst das... seit 2008 hast....aktuell etwas über 500 h zuviel aufm Konto - im Schnitt..mal durchrechnen, macht...umgerechnet etwa jeden 10h pro Monat zuviel-?

Ist das eine bewusste Täuschung der Rentenversicherung?
Wer immer wieder 90 bis 100h Stunden u.a. als Schichtleitung arbeiten kann und es auch macht - wie ist das vereinbar mit dem Gedanken der Rente - ohne dass jetzt definiert wurde warum Rente bezogen wird....
Dir ist ganz klar bewusst, dass Du eigentlich nicht mehr als 50h im Monat arbeiten, bzw. 400€ im Monat verdienen darfst - außer 2x im Jahr das Doppelte.
Wie würdest Du das nennen, bitte sei da mal ganz ehrlich und geh nicht an die Decke...
Wer täuscht wen....
An sich wäre es dringend nötig, sich bei der Rentenversicherung einen Termin geben zu lassen und sich dort beraten zu lassen.
Sobald Du Dir mehr ausbezahlen lassen möchtest, wäre eine Minderung der Rente - die Folge.
Ich darf annehmen, dass das nicht gewünscht ist, richtig?
Von Deinen vielen Stunden kommst nicht runter
...weilst ständig gebraucht wirst, überplant wirst, einspringst - obwohl nicht rechtens (nach dem was ich bisher gelesen hab)
....ausbezahlen lassen kannst sie auch nicht, außer 2x im Jahr, in einem geringen Ausmaß.
Diese...2x im Jahr....arbeitest Da doppelt so viel, oder werden da tatsächlich die zuviel geleisteten Std. abgebaut?
Werden Std. abgebaut, o.k., arbeitest da doppelt so viel, schlecht.
 

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