Truxal - Überdosierung

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Mausie

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15.11.2010
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248
Ort
Potsdam
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Neonatologie
Ich hab da eine ganz ganz dringende Frage zu einem Fallbeispiel aus der Schule an euch.

Ein vierjähriges Kind, rund 20 kg, mit bekannter Retadierung und daraus resultierender starker Abwehr soll für ein EEG 30 mg Truxal - Saft erhalten. Aufgrund verschiedener Missverständnisse, die natürlich niemals auftreten sollten, erhält das Kind 600 mg, da 30 ml statt 30 mg (entspricht 1,5 ml) gegeben wurden. Nach einer halben Stunde ist das Kind schläfrig, erbricht sich und kurz danach nicht erweckbar. Der Fehler wird sofort erkannt und 40 Minuten nach Gabe erfolgt einer Magenspülung, Gabe von Aktivkohle, Blutentnahme, BGA (die unauffällig ist) und Urinkontrolle (die auch unauffällig ist). Das Kind ist zu Beginn tachykard bei 174, die O2 - Sättigung aber unauffällig (dauerhaft und ohne Sauerstoffgabe bei 97 %). Das Kind wird auf die Kinderintensiv verlegt.

Meine Frage:

1. Habt ihr bereits Erfahrungen dieser Art gemacht?
2. Wie stehen die Chancen, dass das Kind keine bleibenden Schäden davon trägt?
3. Nachdem der Fehler rechtzeitig erkannt und behoben wurde, besteht zum jetzigen Zeitpunkt trotzdem noch die Chance von lebensbedrohlichen Komplikationen?
4. Wer haftet? Dafür unten eine nähere Beschreibung:

- der Saft wurde durch eine Auszubildende vorbereitet, die sonst niemals einfach so etwas verabreicht, sonst immer kontrolliert, sich diesmal aber ganz blauäugig auf die examinierte Kraft verlassen hat
- der Saft wurde von einer anderen Station geliehen, deren Examinierte die Information bekam, 30 mg abzufüllen, 30 ml abgefüllt hat und jetzt alles bestreitet und behauptet, die Auszubildende hätte ihr 30 ml gesagt
- vor Verabreichen wurde die Menge von einer examinierten Kraft gesehen (die Auszubildende zeigte ihr die Menge ausdrücklich), die sich zwar wunderte, aber nichts sagte
- vor Verabreichen wurde die Menge auch von der behandelnden Ärztin gesehen und abgesegnet, die sich ebenfalls wunderte, aber nichts sagte
- die Verabreichung erfolgte im letzten Schritt durch die Mutter
- die Menge wurde von einer Assistenzärztin angeordnet
- die Auszubildende ist mega verzweifelt und versicht wirklich nicht, sich selbst zu schützen, sondern hat ausdrücklich 30 mg gesagt

Wir haben uns heute totdiskutiert und so richtig einig sind wir uns nicht.
 
Für ein schulisches Fallbeispiel aber sehr ungewöhnliche Fragen?

Habt ihr euch den Beipackzettel angesehen? Dort gibt es eigentlich die Antworten auf eure Fragen. Folgendes müsste recherchiert werden: Nebenwirkungen, Aufnahme durch welches Organ, Anfluten, Halbwertzeit, Antidot.

Elisabeth
 
klassisches beispiel von wenns hart auf hart kommt hält keiner den kopf für den anderen hin. Ich würd sagen die Auszubildene haftet nicht sondern die exam. kollegin bzw. die Ärztin. Die Frage wäre auch ob es sonstige Zeugen gibt die z.b. bezeugen können das die Ärztin das ganze gesehen hat. Letztendlich hat sich die Schwester auch strafbar gemacht da die schülerin das medikament nicht eigenmächtig ohne beobachtung vorbereiten darf.Über mögliche Folgen für das Kind kann ich leider nichts sagen, allerdings wird die Mutter falls sie den wahren grund für die zustandsverschlechterung kennt eventuell rechtliche schritte gegen das kh einleiten..
 
[TABLE="class: hintergrundfarbe1 rahmenfarbe1 float-right, width: 350"]
[TR]
[TD]LD[SUB]50[/SUB][/TD]
[TD]
  • 200 mg·kg[SUP]−1[/SUP] (Ratte p.o.)[SUP][1][/SUP]
  • 56,2 mg·kg[SUP]−1[/SUP] (Maus i.p.)[SUP][1][/SUP]
[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
 
Beide sitzen im Boot.
Pflegekraft- weil sie etwas delegiert udn net kontrolliert hat.
Azubi- weil er die 5-er Regel net beachtet hat.

Nicht releavnt ist
- das der Azubi noch nie das Medikament gegeben hat- man darf davon ausgehen, dass er weiß, dass er im Rahmen der Durchführungsverantwortung stets vorher kontrollieren muss. Dazu gehört auch, zu schauen, wieviel mg in einem ml sind.
- das die Mutter das Medikament schlussendlich dem Kind gegeben hat- sie darf davon ausgehen, dass vorher alles korrekt lief.
- das die andere Station nichts unternommen hat und die Meneg einfach abgegeben hat- sie muss net die 5er Regel anwenden, weil ihr die konkrete schriftliche Info Pat. und Ansetzung fehlt.
- das die Ärztin die Menge gesehen und nix unternommen hat- sie hat deio Aufgabe an die PK delegiert, deren Fachkompetenz sie per Examen kennt. Sie darf davon ausgehen, dass diese die Ansetzung korrekt ausführt bzw. die Tätigkeit bei einem Azubi überwacht.
- was der Azubi gesagt hat- dafür gibt es keinen Beweis.

Strafmaß? Keine Ahnung.

Elisabeth

PS Menge nochmal nachgeschlagen in der Fachinfo: 1ml Suspension zum Einnehmen enthält 20mg Chlorprothixen. Therapeutische Dosis bei Kindern läge bei 0,5 – 1 mg /kg KG pro Tag in zwei geteilten Dosen. Macht bei dem Kind max. 20mg. Bei Kindern liegt dei letale Dosis bei 4mg pro kg KG.
 
Ist die Assistenzärztin, die die Menge angeordnet hat, mit der, die das Medikament gesehen hat, identisch oder nicht?

Wenn nicht, würde die anordnende Ärztin möglicherweise nicht haften. Wäre die Sache des Richters, aber wenn sie eine richtige Dosis anordnet und davon ausgehen kann, dass kompetente Leute (nämlich die examinierten Pflegekräfte) für die Verabreichung sorgen, dann ist sie aus dem Schneider. Die Fehler geschahen erst, nachdem sie delegiert hat. Sie hat sich korrekt verhalten.

Wenn sie nicht bemerkt hätte, dass die Dosis ein Vielfaches ihrer Anordnung ist, mag die Sache anders aussehen. Käme darauf an, ob sie die Konzentration des Medikaments im Kopf haben muss oder nicht. Da es sich offensichtlich nicht um ein im Bereich gebräuchliches Medikament handelt - sonst hätte man's ja nicht von der anderen Station holen müssen - könnte sie aber auch dann aus dem Schneider sein. Man kann nicht davon ausgehen, dass sie die Konzentrationsraten aller Medikamente im Kopf hat.
 
Hallo alle zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge. Ich hatte gerade eine Antwort für euch formuliert, aber aus Gründen des Datenschutzes (auf den ich freundlicherweise hingewiesen wurde) habe ich diese leider editiert, da ich mir nicht sicher bin, inwieweit ich dagegen verstoße. Wenn trotzdem jemand Interesse hat, was es mit meinem Beitrag auf sich hat, dürft ihr mich gerne anschreiben.
 
Bist du sicher, dass du mit dem doch sehr ausführlichen Bericht net gegen den Datenschutz verstößt? Zumal hier ja auch eine Klage in Erwägung gezogen wird. So manches Detail könnte sich für den Anwalt zusammen fügen.

Btw.- Google führt über den Begriff Truxal-Überdosierung hierher.

Elisabeth
 
Du hast doch aber geschrieben, dass es ein Fallbeispiel aus der Schule ist und Namen sind ja auch nicht erkennbar.
Ich sehe da kein Problem mit dem Datenschutz
 
@mausie:

Frage zu einem Fallbeispiel aus der Schule an euch.

hä??:gruebel:

Datenschutz ??:gruebel:

bei einem Fallbeispiel ??:gruebel:

was läuft denn hier ??:gruebel:

bitte mal aufklären - Danke!
 
Hat sie dich beantwortet verbunden mit der Bitte sich bei Bedarf per PN mit ihr in Verbindung zu setzen.

Elisabeth
 
@elisabeth:

was soll jetzt das schon wieder?

Bist du ihre Mutti, Pressesprecherin oder ist dir nur langweilig?

Mehr Kreativität beim Lügen!
Gegen die Schweigepflicht dürfte beim ersten Post schon verstossen worden sein.

Dass es sich um kein Fallbeispiel der Schule handelt das habe mit meinem begrenzten IQ auch mittlerweile kapiert, dazu brauche ich kein PN mehr.
 
@Renje- es tut mir ganz furchtbar leid, dass du deine Neugier nun nicht mehr befriedigen kannst. Aber so ist das nun mal im Leben. Wer zu spät kommt, hat das Nachsehen.

Elisabeth
 
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