Suizid durch Erhängen

Lin

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28.12.2007
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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Urologie
Auf einer Nachbarstation hat sich vor kurzem ein Pat. im Bad erhängt. Nun habe ich eine Frage dazu. Konnte darüber nichts im Forum finden, und auch die Meinungen auf meiner Station gehen darüber auseinander.

Wenn man einen Menschen findet (muss ja jetzt gar nicht im Krankenhaus sein) und es sind Todesmerkmale ersichtlich, darf oder muss man den Menschen herunternehmen um ihn zu reanimieren oder muss man ihn so belassen - wegen polizeilichen Untersuchungen?
Mir ist schon klar, dass ich im Zweifel, wenn der Pat. noch leben könnte (was sicher sehr unwahrscheinlich ist), reanimieren muss. Aber wie verhält sich das, wenn eben die Leichenstarre schon eingesetzt hat oder Leichenflecke sichtbar sind?

Ich hoffe, ich wirke nicht pietätslos. Mir hat sich diese Frage aus gegebenen Anlass gestellt (und ehrlich gesagt, will ich auf der betroffenen Station nicht nachfragen), leider konnte mir bis jetzt niemand wirklich weiterhelfen.

Vielen Dank und Gruß,
Lin
 
Rein rechtlich gesehen (in Deutschland) ist es so, dass Du immer reanimieren musst. Den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wenn jedoch mit "dem Leben unvereinbare Verletzungen" bestehen, kannst Du auf eine Reanimation verzichten - was alles nicht mit dem Leben unvereinbare Verletzungen sind ist jedoch meines Wissens nach nirgendswo festgeschrieben (aber da sollte einem der eigene gesunde Menschenverstand weiterhelfen können).
 
Reanimation

HI,

ich hab mal eine allgemeine Frage, die mich aber hin und wieder beschäftigt: Ist es in Deutschland wirklich so, das man jeden reanimieren muss? Ich mein wenn schon sichtbare Zeichen vorhanden sind, das es "nichts mehr werden kann"...
Hoffe, meine Frage ist nicht irgendwie "geschmacklos", aber ich denke damit beschäftigen sich auch einige hier im Forum...

Steffi
 
Hallo
Vor Jahren habe ich während meines Nachtdienstes in der Toilette einen Menschen erhängt vorgefunden. Um feststellen zu können ob er noch lebt mußte ich ihn abschneiden. Da er bekleidet war konnte ich so auf die schnelle nicht überprüfen ob er schon Leichenflecke hat. Am Boden liegend war dann offensichtlich daß er schon einige Zeit tot war. Die gerufene Polizei hat nicht bemängelt daß der Mann abgenommen wurde. Ich mußte lediglich zu Protokoll geben was ich wie und wo angefaßt habe. Da ich Handschuhe anhatte habe ich dann auch keine Fingerabdrücke hinterlassen.Er war der Mann einer am selben Tag verstorbenen Patientin.
Ein alter Sanitäter hat das mit der Reanimation so ausgedrückt- Ist der Kopf ab,oder es liegen Körperteile in der Gegend und es sprudelt nichts mehr oder du kannst nicht mehr klar erkennen was ist Körper und was Fahrezug, dann kannst Du Dir das Wiederbeleben sparen. Nachdem ich ein Jahr lang mit ihm mitgefahren bin (hauptsächlich Einsätze an der Autobahn) wußte ich wovon er spricht.
Alesig
 
@alesig:
So etwas meinte ich mit "mit dem Leben unvereinbare Verletzungen" - wollte es aber nicht so ausdrücken :mrgreen:
 

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