Stundenkürzung - wegen Minusstunden

Lieschen8

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Hallo, ich bin Pflegehelferin im ambulanten Pflegedienst und seit 10 Jahren beschäftigt für 6h. Ich habe ein Festgehalt.
Wir haben seit über einem Jahr einen Treo mit dem man meine Stunden überwacht. Die Stunden wurden mir seit dem nicht mehr gezeigt. Nun wurde mir gestern meine monatliche Stundenberechnung Soll und Ist vorgelegt. Hier steht nun dass ich innerhalb des letzten Jahres Minusstunden habe und zwar 110. Es wurde mir gleich ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt mit nur noch 4h und mir gesagt, dass ich die Minusstunden erstmal einarbeiten muss. Ich habe natürlich nicht unterschrieben. Für 4h lohnt sich es nicht dort zu arbeiten, da ich ja doch sieben Tage die Woche fahren muss. Betriebsauto darf auch nicht mit nach Hause und die Spritkosten sind ja eh wahnsinn.

Hatte jemand schon ein ähnliches Problem?
 
Macht man nicht nebenbei für sich eine Stundenabrechnung? Wieviel hats du real gearbeiet? Waren es täglich 6 Stunden?

Wenn nicht, dann denke ich, dass der Pfelgedient dir tatsächlich eine Änderungskündigung vorlegen kann mit der Option der Stundenreduzierung. Warum sollte sie etwas bezahlen für das es keinen Bedarf gibt- nachgewiesenermaßen.

Elisabeth
 
Da ich nicht weiss was mir an Fahrzeit auch angerechnet wird, kann ich die Arbeitszeit nicht ganz nachvollziehen und wie gesagt die Stundenzettel werden einem nicht gezeigt am Monatsende. Es ist so, dass ich im letzten Jahr 110 Minusstunden hatte, d.h. 10 Stunden weniger im Monat im Durchschnitt. Ich habe einen 120 Stundenvertrag aber auf dem jetzt vorgelegten Stundenzettel stehen immer 130 im Soll. D.h. ja dass ich eigentlich im Durchschnitt auf meine 120 Stunden komme.
Ich will mich da nicht drauf einlassen, einmal runtergegangen und schon bleibt man da.
 
Minusstunden

Hallo mir wurde mitgeteilt, dass ich im ganzen letzten Jahr 110 Minusstunden hatte. Monatliche Stundenzettel wurden bisher nicht rausgegeben.

Jetzt soll ich mit meinen Stunden runtergestuft werden, damit ich erstmal meine Minusstunden wieder abarbeite. Es ist aber auch so, dass alle anderen keine Minusstunden habe nur ich und es könnte anders aufgeteilt werden.

Hat da jemand Erfahrung?
 
Wenn dein AG dir nachweisen kann, dass du die vereinbarte, ausgewiesene Arbeitszeit nicht erreichst und auch kein Bedarf für die fehlenden Stunden besteht- warum soll etwas bezahlen, was er nicht braucht? Du kaufst ja auch nix teures, um es hinterher nicht zu nutzen.

Elisabeth
 
Hallo Lieschen,

hast du letztes Jahr nicht deine monatlichen Ist-Stunden am Dienstplan angeschaut oder beim Dienstplan überhaupt darauf geachtet, dass die Soll-Stunden korrekt geplant werden?

Wie sind die Minus-Stunden entstanden?

lg
Narde

Ich habe die beiden Threads zusammengeführt, da es wenig Sinn macht diese doppelt zu diskutieren.
 
Fragenden Menschen kann geholfen werden...

Lieschen, dir muss doch nach solanger Zeit in einem Pflegedienst auffallen ob du mehr oder weniger arbeitest als die letzten Jahre.

Wieso fragst du nicht im laufenden Jahr nach deiner Stundenabrechnung?
 
Sicher ist es mir aufgefallen, dass die Stunden nicht ausreichen würden. Es gibt Flauten und wieder Mehrarbeit, dachte es gleicht sich aus insgesamt. Und wie gesagt die Minusstunden machen im Durchschnitt 10 aus auf den Monat gerechnet. D.h. es würde ja ausreichen mich von 120 Stunden auf 110 runterzustufen und nicht gleich auf 80h.
 
Ein Pflegedienst muss wirtschaftlich arbeiten. Er kann dich als Pflegehelferin nur begrenzt einsetzen. Wenn er insgesamt weniger Arbeit hat, wird er erst bei den Hilfskräften reduzieren und dann bei den examnierten Fachkräften.

Ich kann dich durchaus verstehen. Aber genauso sehe ich das Bedürfnis des Pflegedienstes. Wenn man es ganz krass sehen würde: was wäre dir lieber- du reduzierst Stunden (wie übrigens derzeit viele AN) oder der Pflegediesnt wirtschaftet über seine Verhältnisse mit der Option Pleite zu gehen.

Die Wirtschaftskrise kommt überall an- auch in der Pflege.

Elisabeth
 
Hallo Lieschen,
zunächst gilt Dein Arbeitsvertrag. Wichtig ist zu wissen, ob in eurem Betrieb so etwas wie eine Mobilzeitvereinbarung existiert. Habt ihr einen Betriebsrat oder Interessenvertretung? Dann sofort dort nachfragen. Denn wenn Du Tag für Tag an der Arbeit warst und Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast, aber wegen mangels Aufträgen der Arbeitgeber keine Arbeit für Dich hatte, und keine Mobilzeitvereinbarung vorliegt, dann sind die Minusstunden verfallen. Denn der Arbeitgeber wäre in Annahmeverzug: Annahmeverzug im Arbeitsrecht
Und natürlich muß der AG die Buchführung über Deine Arbeitsstunden nachweisen.
Kann Dir nur empfehlen, Deine Stunden korrekt selbst zu notieren, am besten Ende des Monats gegenzeichnen lassen.

Du mußt natürlich keinen neuen Vertrag unterschreiben, wenn Du nicht willst. Der Arbeitgeber kann dir aber, wenn er keine Aufträge mehr hat, betriebsbedingt kündigen oder zumindest eine Änderungskündigung aussprechen: Die betriebsbedingte Änderungskündigung: Urteile & Tipps

Grundsätzlich würde ich eine Vertragsänderung einem Neuabschluß vorziehen.

Ich wünsch Dir alles Gute! :)
 
Hallo,

wie meine Vorrednerin schon richtig ausführte, falls ihr einen Betriebsrat habt, ihn sofort einschalten, jedoch vermute ich mal, ihr habt keinen.

Daher erstmal einige grundsätzliche Analysen deines Problems:

1.) du hast mit deinem Arbeitgeber einen seit Jahren bestehen Arbeitsvertrag über eine gewisse Stundenzahl. Dieser Vertrag kann nicht einfach mal so auf Wunsch des Arbeitgebers geändert werden, dazu bedarf es einer "Änderungskündigung", die auch nicht so einfach durchzusetzen ist. Denn es ist auch bei einer "Änderungskündigung" zu prüfen, warum es gerade nur dich treffen soll und nicht die "Anderen".

2.) Da du die Dienstpläne nicht selber machst, bist du auch nicht verantwortlich für entstehende "Minusstunden", sondern es liegt hier eigentlich ein Verstoß des Arbeitgebers gegen den Arbeitsvertrag vor. Deshalb kann er nicht unbedingt verlangen, daß du jetzt diese Minusstunden von einem Jahr mal einfach so nacharbeitest. Ferner wäre es ja auch unlogisch, wenn er gleichzeitig betriebsbedingt dir die Wochenstunden kürzen möchte.
Wir haben beispielweise eine Betriebsvereinbarung, nach der diese Minusstunden nach einer gewissen Zeit verfallen und nicht mehr mitgerechnet werden dürfen. Im Rahmen tariflicher Bindung wird sich hier oft begründungstechnisch an die 6 Monate Ausschlußfrist angelehnt.

3.) Wenn der Arbeitgeber "Arbeitszeitkonten" führt, hast du selbstverständlich auch einen Anspruch, regelmäßig den Stand deines Stundenkontos zu erfahren.

An deiner Stelle würde ich daher erst mal garnicht unterschreiben und "hart" bleiben.

Gruß

medsonet.1
 
Wenn keine Arbeitszeitkontenreglung besteht, dann bedeuten die vereinbahrten Stunden, daß Du diese vertraglich leisten mußt, daß Dein Arbeitgeber aber auch in der "Bringschuld" ist. Denn so ein Vertrag ist immer für beide Seiten gültig.
Du solltest Dir also anschauen, was in Deinem Vertrag steht und Dich nötigenfalls anwaltlich beraten lassen.
Sicherlich kann so ein privater Pflegedienst nicht wirtschaftlich arbeiten, wenn er mehr Personal angestellt hat, als er braucht.
Das ist aber nicht Dein Risiko.
Die Arbeitgeber müssen schon selbst rechnen und das rechtzeitig planen.
Sicherlich wird der Pflegedienst Dir sagen können: "Wir brauchen keine Vollzeitkraft mehr. Wir bieten Ihnen hiermit einen anderen Teilzeitvertrag an."
Das muß aber irgendwann passieren und sollte dann nicht so aussehen, daß man dem Arbeitnehmer anlastet nach dem man die Planung selbst verbrochen hat: "Sie arbeiten zu wenig Stunden."
:knockin:Sein betriebliches Risiko trägt der Selbstständige IMMER selbst, und das muß er auch immer wieder durchkalkulieren. So kann man doch gar nicht pennen als Selbstständiger!
Dann könnte ja jetzt jeder Betrieb mal eben den Mitarbeiter pro Woche 5 Stunden weniger einsetzen, schauen ob die auch ein bißchen fixer arbeiten können und dann mal eben 15 % Lohn bei allen einsparen, indem alle nur noch einen Teilzeitvertrag erhalten.
Bringt die Arbeitgeber bloß nicht auf dumme Gedanken!
Was man immer haben sollte ist ein Auge auf die Stundenzahl, die Vergütung , Überstunden usw. haben.- Damit man rasch: " Aber Hallo" sagen kann.
Hat der Arbeitgeber nicht genug Arbeit um seine Mitarbeiter zu beschäftigen weil die Auftragslage miserabel ist, so könnte er zb. Kurzarbeit anmelden. Dann erhielte die Arbeitnehmerin aber auch Kurzarbeitergeld.-
Wenn die Leute so einen Pflegedienst aufmachen, lernt man dabei vorher nichts ? Man kann doch nicht einfach meinen: Ich mach das jetzt mal eben so.
Liebe Grüße fearn
 
Zur Erinnerung, es handelt sich hier um einen Pflegedienst. Da gibt es mehr als selten einen BR oder eine MAV. Liegt wahrscheinlich auch daran, dass die MA-Anzahl eher gering ist.

Gegen das "Einarbeiten" der Fehlstunden kannst du dich wehren...du solltest dich ggf. an deine Gewerkschaft wenden bezüglich Unterstützung. Du bist doch sicher in einer solchen organisiert.

Den Änderungsvertrag wirst du wohl annehmen müssen. Wenn ich es richtig verstanden haben, zieht der Pflegedienst die Notbremse, weil er sieht, dass der Bedarf nicht mehr gegeben ist. Er kann den reduzierten Bedarf nachweisen. Ich denke, unter diesen Umständen ist es durchaus legitim einen Vertrag mit weniger Stunden anzubieten. Man kann wohl kaum von einem Unternehmer verlangen, dass er Arbeitskräfte beschäftigt ohne Arbeit für sie zu haben. Der Sozialismus ist vorbei.

Wenn es gelingt dir nachzuweisen, dass deine Tätigkeiten von niemand anderem erbracht werden können, hättest du ev. noch Chancen gegen deen Änderungsvertrag vorzugehen. Das dürfte aber sehr schwer fallen. Weil höherqualifizierte Fachkräfte zwar einfache Arbeiten übernehmen können- aber nicht umgekehrt.

Verzwickte Situation. Ich würde dir empfeheln: schau dich anch einem neuen Dienstherren um. Das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN dürfte hin sein. Da lässt sich selten was kitten.
Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Elisabeth
 
Den Änderungsvertrag wirst du wohl annehmen müssen.
Elisabeth

Hallo,

da melde ich aber Widerspruch an:

1.) wie die Kollegin schilderte, soll Sie den Änderungsvertrag nur abschließen, um ihre "Minusstunden" damit abzudecken --> dies halte ich für unzulässig!

2.) wie die Kollegin ebenfalls mitteilte, hat nur sie dieses Problem mit den Stunden, andere nicht. Dies spricht doch eindeutig dafür, daß nicht wirtschaftliche Gründe wegen Auftragsrückgang vorliegen, sondern schlicht und einfach "fehlerhafte Dienstplanung" vorgenommen wurde.

Gruß

medsonet.1
 
Ich sehe es anders. Der Pfelegedienst hat erkannt, dass der Bedarf sich reduziert hat und zieht, wie beschrieben die Notbremse... ich denke, er tut es bei weitem zu spät und kommt deshalb auf die dumme Idee mit dem rausarbeiten.

Wobei, wenn ich Minusstunden fahre, muss ich die im Rahmen des Arbeitszeitkontos auch ausgleichen. Wie verhält es sich bei nicht vorhandenem Konto? Überstunden müssen ja in einem bestimmten (?) Zeitraum ausgeglichen werden. Dieselbe Regelung dürfte wohl auch auf Minusstunden zutreffen. Die Gesamtzahl der 110 Stunden kann es aber wohl nicht betreffen.

Elisabeth
 
Wobei, wenn ich Minusstunden fahre, muss ich die im Rahmen des Arbeitszeitkontos auch ausgleichen. Wie verhält es sich bei nicht vorhandenem Konto? Überstunden müssen ja in einem bestimmten (?) Zeitraum ausgeglichen werden. Dieselbe Regelung dürfte wohl auch auf Minusstunden zutreffen. Die Gesamtzahl der 110 Stunden kann es aber wohl nicht betreffen.

Elisabeth

Wenn es keine Mobilzeitvereinbarung gibt, dann müssen auch keine unverschuldeten Minusstunden ausgeglichen werden, unabhängig von der Anzahl der Miesen. Solange die Kollegin zur Arbeit bereitsteht und ihre Arbeitsleistung anbietet, dann muß der Arbeitgeber diese annehmen. Tut er es nicht, dann muß die Kollegin diese Stunden auch nicht wieder reinarbeiten, aber die Vergütung steht ihr trotzdem zu, weil dies Vertragsinhalt ist. Auch dann, wenn aufgrund betrieblicher Gründe keine Arbeit da ist. Das Risiko trägt der Betrieb, nicht der Arbeitnehmer!

Und wie Medsonet schon sagte, eine betriebsbedingte Kündigung und auch Änderungskündigung müßte natürlich begründet werden. Wenn Lieschen nach Erhalt einer solchen Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage beim Arbeitsgericht erheben würde, dann müßte der Betrieb sehr genau Gründe für die soziale Rechtfertigung dieser (Änderungs-)Kündigung vorbringen. Wenn die anderen Kollegen dann genug Arbeit haben oder gar Neueinstellungen vorgenommen werden, dann kommt der AG in Erklärungsnot. Und selbst wenn das so wäre, muß er eine Sozialauswahl treffen und kann nicht einfach bei dem Mitarbeiter die Stunden abziehen, bei dem ihm die Nase nicht gefällt. :dudu: So geht´s nicht!
 
Ist interessant. Dann liegt hier der AN ja mal ausnahmesweise im Vorteil. *g*

Bleibt die Änderungskündigung wegen zu geringen Bedarf. Ich würd das Weite suchen, wenn ein Pflegedienst so schlecht kalkulieren kann, das ihm zu spät auffällt, dass die Zahlen net stimmen und er auf unseriöse Idee wie dem rausarbeiten kommt.

Elisabeth
 
besser wäre gewesen, du hättest selber auf deine stunden geachtet.
der arbeitgeber ist für deine dienstplangestaltung zuständig, wenn er dich dabei zu wenig einplant, kannst du nichts dafür.
ich würde den vertrag so nicht unterschreiben, schon gar nicht um stunden abzubauen, für die du nichts kannst.
ich meine auch gehört zu haben, das wenn es im arbeitsvertrag nicht klar geregelt ist, minusstunden über die zeit verfallen..erkundige dich doch mal.
 

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