Urlaubsanspruch bei Stundenkürzung

Bubenmama

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15.11.2008
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137
Ort
Niederbayern
Beruf
Fachkrankenschwester für außerklinische Intensivpflege
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Hallo!

ich reduziere meine Stelle.
Bei uns ist das so, das eine Vollzeitkraft 8 Stunden pro Tag angerechnet bekommt, eine TZkraft 4 Stunden.
Wie sieht das aus, wenn ich meine Stunden reduziere, so wie ich das nun mache.
Vermutlich ab 1.11. dann habe ich aber noch Urlaub aus der Zeit davor.
Ich habe sozusagen noch 7 Tage Resturlaub.
Zählt der Urlaub immer gleich?
Das wär ja dann unfair, weil ich danach ja wenigen Stunden arbeite, weil ich den Urlaub bestimmt nicht mehr vorher nehmen kann.


Ist das zu kompliziert geschrieben?
 
was hat ne Stundenkürzung mit dem Urlaub zu tun? mir nicht bekannt ich bekomme als 6h Kraft genausoviel Urlaub wie eine 8h Kraft es hängt ausschließlich vom Alter ab und mir ist auch nix anderes bekannt....

mfg Akhran
 
7 Tage Urlaub sind 7 Tage Urlaub. Egal ob du voll oder halb arbeitest.
 
Es geht auch anders.

Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5h und einer Fünf-Tage-Woche hat eine Vollzeitkraft einen Anspruch auf z.B. 30 Urlaubstage à 7,7h. Als 50%-Kraft hätte dieselbe Person entweder 30 Tage à 3,85h (hoffentlich hab ich jetzt 7,7 korrekt durch zwei geteilt :lol1:) oder 15 Tage à 7,7h. Beides ist möglich und beides ist legitim.

Natürlich ist es nicht möglich, die Urlaubstage aus den Monaten, in denen Vollzeit gearbeitet wurde, beim Wechsel in die Teilzeitarbeit zu reduzieren. Wenn Du also dieses Jahr nur zwei Monate in Teilzeit arbeitest, kannst Du auch nur für ein Sechstel (also zwei Zwölftel) Teilzeit-Urlaubstage angerechnet bekommen.
 
Hallo,

wenn du die Arbeitszeit reduzierst, hast du den gleichen Urlaubsanspruch in Tagen wie vorher, allerdings ändert sich der Stundenwert:

Beispiel:

bei Vollzeit hast du einen Jahresurlaub von 30 Tagen mit 8 Stunden
bei Teilzeit (50%) hast du einen Jahresurlaub von 30 Tagen mit 4 Stunden

Bei einen Wechsel innerhalb des Jahres solltest du möglichst deinen Urlaub nehmen, solange er noch 8 Stunden wert ist, den ab dem Zeitpunkt des Wechsels in Teilzeit ist der Resturlaubsanspruch für dieses Jahr "nur noch" 4 Stunden wert, also rein theoretisch verlierst du rechnerisch Stunden. Wenn du deine restlichen 7 Tage nicht mehr vor der Änderung nehmen kannst, werden diese daher nur noch 4 Stunden wert sein, dies ist rechtens.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo Medsonet,

es gibt auch noch die Alternative, dass der Urlaubstag mit der Vollzeitstundenzahl gezählt wird, sich die Anzahl der Urlaubstage aber reduziert.

Schönen Tag
Narde
 

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