Wieviel Urlaubsanspruch habe ich?

elfe1972

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hallo,
ich, 40 Jahre, verheiratet, exam. Krankenschwester arbeite nach meiner Elternzeit 6 Dienste im Monat, meistens am Wochenende im Krankenhaus. Jetzt habe ich in der Verwaltung wegen Urlaub 2013 gefragt und da sagte man mir 8 Tage Urlaub.
Ist das überhaupt richtig, kann mir da jemand Auskunft geben?
 
Welcher Tarifvertrag gilt denn?
 
Da man ca. 6 Wochen Urlaub im Jahr bekommt, müsste das mit den 8 Urlaubstagen bei 6 Diensten pro Monat doch in etwa stimmen.
 
Da man ca. 6 Wochen Urlaub im Jahr bekommt, müsste das mit den 8 Urlaubstagen bei 6 Diensten pro Monat doch in etwa stimmen.

Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem mind. 24 Tage pro Jahr zu. Je nach Tarifvertrag kann es jedoch mehr sein.
 
AVR caritas.bei 8tagen urlaub kann ich ja noch nicht mal 2Wochen mit familie in urlaub fahren.
 
Hast 2 Tage Urlaub arbeitest 4 Tage - 2 Wochenenden. Ein Monat hat 4-5 WE
Bei 4 Tagen Urlaub arbeitest nur 2 Tage. 1 Wochenende komplett oder 2 Tage an unterschiedlichen Wochenenden.
Die kann man zwar auch blöde verteilen - aber 2 Wochen frei am Stück sind doch dabei auf alle Fälle drin.
Verwirrend - warum das ein Problem ist.

6 Tage im Monat - in Prozent, etwa 30? Urlaubstage prozentual berechnet - dann stimmt die Berechnung doch
 
Bei 6 Diensten im Monat beträgt die Sollzeit pro Woche sage wir 12h?
Dann benötigst du 1,5 urlaubstage = 12 h um eine Woche Urlaub zu bekommen.
Das Problem bei dieser Berechnung ist und bleibt, dass man sich darauf verlassen muß, dass man nicht am Donnerstag schon wieder erscheinen muß, weil da ja kein Urlaub im Dienstplan steht.
Alternativ hätte man dir 30 urlaubstage a 2,4h geben können. Ist für die "meisten" Mitarbeiter leichter nachvollziehbar.
 
Bei 6 Diensten im Monat beträgt die Sollzeit pro Woche sage wir 12h?
Dann benötigst du 1,5 urlaubstage = 12 h um eine Woche Urlaub zu bekommen.
Das Problem bei dieser Berechnung ist und bleibt, dass man sich darauf verlassen muß, dass man nicht am Donnerstag schon wieder erscheinen muß, weil da ja kein Urlaub im Dienstplan steht.
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Lässt sich aber leicht regeln, indem das "Frei" um den Urlaub eingetragen wird.
 
Und wenn bei euch frei im Dienstplan steht, wird man auch nicht angerufen, wenn jemand ausfällt?
 
Wir arbeiten mit Rahmendienstplänen. Wenn ich z.B. vom 1. - 14. eines Monats Urlaub haben will, schaue ich, wieviele Tage ich laut Rahmendienstplan in dem Zeitraum arbeiten müsste. Das sind meine Urlaubstage; die freien Tage dazwischen und drumherum werden aber im Dienstplan entsprechend hinterlegt. Auf die Art bekomme ich genug Frei am Stück. Teilzeitkräfte können so, wenn sie geschickt planen, mit wenigen Urlaubstagen drei Wochen Ferien machen.

Anrufen darf man mich immer, ist ein freies Land, einspringen muss ich nie, ob nun im "normalen" oder im "Urlaubsfrei". Und wenn die TE, wie gewünscht, 14 Tage mit der Familie wegfährt, wäre sie ja ohnehin nicht erreichbar.
 
Anrufen darf man mich immer, ist ein freies Land, einspringen muss ich nie, ob nun im "normalen" oder im "Urlaubsfrei".

Das ist richtig, scheint mir aber nach den vielen Beiträgen auch in diesem Forum nicht der Normalfall zu sein. Irgendjemand muß doch einspringen, wenn die Patientenversorgung nicht gesichert ist. Da wäre dann doch ein U statt einem F die sichere Lösung.
Und soweit ich weiss arbeiten gerade nach Rahmendienstplänen nicht die einen regelmäßig nur 7-8 Tage am Stück und die Azubis dafür 10.
 
Das ist richtig, scheint mir aber nach den vielen Beiträgen auch in diesem Forum nicht der Normalfall zu sein. Irgendjemand muß doch einspringen, wenn die Patientenversorgung nicht gesichert ist. Da wäre dann doch ein U statt einem F die sichere Lösung.
Die einzelne Stationsleitung hat aber keinen Einfluss darauf, ob die Urlaubsplanung jetzt nach Rahmendienstplan oder nicht geschrieben wird, bzw. ob Teilzeitkräfte 30 Urlaubstage mit reduzierter Stundenzahl oder weniger Urlaubstage à eine ganze Schicht haben. Das haben die Häuser in der Regel mal so mit dem Betriebsrat ausgehandelt - die einzelne Leitung kann dagegen genauso wenig unternehmen wie der Mitarbeiter selbst. Auf meiner Station klappt es jedenfalls gut so.
Und soweit ich weiss arbeiten gerade nach Rahmendienstplänen nicht die einen regelmäßig nur 7-8 Tage am Stück und die Azubis dafür 10.
Sei so freundlich und vermisch nicht zwei Themen in einem Thread, das stiftet nur Verwirrung.
 
Du warst so freundlich auf deinen Rahmendienstplan hinzuweisen. Warum? Kam doch in der Ausgangsfrage gar nicht vor. Und verwirrt bin ich noch lange nicht, die Antwort hätte mich interessiert. Führt ein Rahmendienstplan dazu, dass Azubis benachteiligt werden? Ich kenne nämlich keine Rahmendienstpläne, kommen in der Altenpflege wohl nur selten vor. Und wenn du Begriffe einführst, darf ich doch nachfragen.
 
Den Rahmendienstplan habe ich erwähnt, um die Urlaub und Frei-Geschichte bei uns zu veranschaulichen. Er muss nicht mit dem tatsächlichen Dienstplan außerhalb des Urlaubs zu tun haben, im Gegenteil: Wenn die vielen Dienstplanwünsche berücksichtigt werden wollen, und daran haben die Mitarbeiter reges Interesse, dann muss ich fast zwangsläufig vom Rahmendienstplan abweichen.

Off-topic, da es hier um den Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften geht, aber: Die Urlaubstage der Azubis legt die Schule fest. Die Station plant lediglich den Einsatzzeitraum. Das geschieht Monate vor Einsatzbeginn; der Schüler kommt in der Regel ein paar Tage vorm Einsatz auf Station, um den Dienstplan abzuholen - für ihre Wünsche ist dann keine Gelegenheit mehr. Es wird allerdings darauf geachtet, dass Schüler mit einer festen Bezugsperson eingeteilt sind - von daher ist eine Benachteiligung schwer möglich.
 
Ich hab gerade zwei Themen verwechselt.Sorry.
 
werden dann auch nur die tage als urlaubstage gezählt an denen ich arbeite?bei mir wäre dass ja freitag,samstag,sonntag(wird der sonntag mitgezählt?).also kann ich doch 6tage für 3wochen urlaub nehmen und dann noch die 2tage für 1Woche Urlaub,richtig?
also meine Sollzeit im monat beträgt so 58Std.,wir arbeiten 9,5std.nachts.
 
Jepp. Du hast im Prinzip genauso viele Wochen Urlaub wie eine Vollzeitkraft, weil Du ja weniger Arbeitstage in der Woche hast.

Bei ca. 30% Arbeitszeit könnten die acht Tage hinkommen, je nach Tarifvertrag wären auch noch ein, zwei Tage mehr drin.
 
....also kann ich doch 6tage für 3wochen urlaub nehmen und dann noch die 2tage für 1Woche Urlaub,richtig?
also meine Sollzeit im monat beträgt so 58Std.,wir arbeiten 9,5std.nachts.

Du arbeitest 6 Tage in einem Monat.
Du möchtest 6 Tage Urlaub, z.B. im Monat Mai 2013. Wieviele Arbeitstage bleiben -? Keiner. Du hast Dein Monatssoll bereits erfüllt.
Die Anzahl der benötigten Urlaubstage berechnen sich anhand deiner wöchentliche Sollarbeitszeit, nicht der pro Monat.
Monat ist ungenau, Woche immer gleich.
Dein Arbeitsvertrag enthält dieses Wochensoll und den Prozentsatz der Teilzeitarbeit - bei mir steht dieses Wochensoll auch noch auf jeder Gehaltsabrechnung mit drauf.
Ebenfalls sollte Dir bekannt sein, was das Wochensoll einer Vollzeitkraft ist. Bzw. wieviel Arbeitstage eine reguläre Arbeitswoche in Vollzeit bei Dir hat.
Dann hast eigentlich sämtliche Komponenten beieinander.
Schau doch bitte mal nach, was bei Dir gilt. Was steht in Deinem Arbeitsvertrag, auf Deinem Gehaltszettel.
Dann musst nicht - so etwa - schreiben - sondern kannst genaue Angaben machen und auch exakt berechnen.
 
Du möchtest 6 Tage Urlaub, z.B. im Monat Mai 2013. Wieviele Arbeitstage bleiben -? Keiner.
Genau so ist es.

...Wochensoll .... Arbeitstage eine reguläre Arbeitswoche...

Ja, das ist tatsächlich die Formel für die Urlaubsberechnung.
durchschnittl. wöchentl. Arbeitszeit / durchschnittliche tägliche Arbeitszeit = Tagewoche
Urlaubsanspruch pro Jahr in der 5-Tage-Woche / 5 * Tagewoche.

Mit 6 Arbeitstagen in 4 Wochen (wenn Du immer Fr-So jedes zweite Wochenende hast) bist Du in der 1,5-Tage-Woche.

8 Tage Urlaubsanspruch kommen hin, wenn Dein Grundurlaub laut Vertrag zwischen 25 und 28 Tagen in der 5-Tage-Woche liegt (aufgrund der Rundung). Wäre der Grundurlaub 29 oder 30 Tage, hättest Du einen Tag mehr.
 
Ich frag mich immer wieder, wie man als Teilzeitkraft solche Probs mit der Berechnung des eigenen Urlaubs haben kann? Um es mal extrem auszudrücken... wenn die TE einen Anspruch auf 24 Tage Urlaub á 8 Stunden- weil ja sonst auch 8 Stunden gearbeitet werden- dann würde sie 3 Monate net arbeiten müssen. Das muss doch jedem einleuchten, dass das so net stimmen kann.

Elisabeth
 

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