Urlaubsanspruch als Azubi

Hypokrates

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Guten Morgen allerseits,
habe bereits die Suchfunktion und das WWW strapaziert, komme aber zu keiner zu mir passenden Lösung.

Ich möchte gerne Wissen, welchen Urlaubsanspruch ich haben werde. Fange am 1.10. eine Ausbildung zum GUK an.
Nun sieht der TVÖD (dieser steht als Grundlage in meinem Azubivertrag) ja eine Altersstaffelung vor. Würde ich dann als
"alter Sack (46)" einen Anspruch von 30 Tagen haben? Oooooder gibt es für Azubis eine andere Regelung?

besten Dank schon mal

Hypo
 
Hallo ,
in deinem Ausbildungsvertrag steht üblicherweise auch dein Urlaubsanspruch vermerkt. Dein Urlaubsanspruch ist der gleiche wie für alle GUK`s.
Bezüglich der Lage des Urlaubes erkundige dich bitte bei deiner Schule, meist gibt es festgelegte Urlaubstermine für den größten Teil deines Anspruchs.
 
Danke für Deine schnelle Antwort.
Jaa im Vertrag steht es findet §26 TVÖD Anwendung (der mit der Staffelung nach Alter). Soweit klar. Ich weiß nun aber nicht ob es für AZUBIs noch was anderes gibt. Die Lage des Urlaubes ist mir erst mal wurscht, weiß aber bereits aus dem Vorstellungsgespräch, dass diese immer ausserhalb der Schulferien liegen wird (freu)

Hypo
 
Wenn es im Ausbildungsvertrag so steht, gilt es folglich auch für dich als Azubi! Ansonsten hätte es dort explizit anders stehen müssen.
 
TVAöD – Besonderer Teil Pflege - wird folgender § 9 neu eingefügt:
„§ 9
Urlaub
(1) 1Auszubildende erhalten Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Ausbildungsentgelts (§ acht) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentli-chen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 27 Ausbildungstage beträgt. 2Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im Schichtdienst pauschal einen Tag Zu-satzurlaub.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/D...12/einigungspapier.pdf?__blob=publicationFile

Btw.- du fängst deine Ausbiludng mit 55 Jahren an? Öffentlicher-Dienst.Info - TVöD - Tarifverhandlungen 2012

Elisabeth
 
Wenn es im Ausbildungsvertrag so steht, gilt es folglich auch für dich als Azubi! Ansonsten hätte es dort explizit anders stehen müssen.
Notfalls hilft natürlich konkretes Nachfragen beim Vertragspartner, empfehlsam uaf grund der vielfältigen Tarifvereinbarungen und -abwandlungen (Haustarif).
 
3. Urlaub
  • Änderung Jahresurlaub ab 2013 abhängig vom Alter:
    • bis 29 Jahre: Erhöhung von 26 auf 29 Tage
    • von 30 bis 39 Jahre: wie bisher 29 Tage
    • von 40 bis 54 Jahre: Verringerung von 30 auf 29 Tage
    • ab 55 Jahre: wie bisher 30 Tage
  • Besitzstandsschutz 30 Tage Jahresurlaub für die Jahrgänge 1958 bis 1972, sofern das Arbeitsverhältnis bereits zum 31.12.2011 bestand
4. Auszubildende
  • lineare Entgelterhöhung in 2 Stufen: 01.03.2012: +50 €, 01.08.2013: +40 €
  • Erhöhung des Jahresurlaubsanspruchs von 26 auf 27 Tage
  • Regelung der Übernahmemöglichkeiten für Auszubildende

Das ist ja das verwirrende..ich fange mit 46 an, demnach 29 Tage?
 
Für dich gilt nicht der TVöD sondern der TVAöD- besonderer Teil Pflege. Und danach hast du, wie alle anderen Azubis auch, einen Anspruch auf 27 Tage. Siehe obigen Link.

Nach Abschluss der Ausbildung bist 49 Jahre alt und bekommst bei deinem zukünftigen AG 29 Tage. Die 30 Tage werden erst ab dem 55. LJ zutreffen... vorausgesetzt, dass das Gleichbehandlungsgesetz diese nicht wieder kassiert.

Elisabeth

Elisabeth
 
. Und danach hast du, wie alle anderen Azubis auch, einen Anspruch auf 27 Tage.

genau so ist es.
Und ab dem 2. Ausbildungsjahr pauschal noch einen Tag Zusatzurlaub für Schichtarbeit, wenn Du in Schichtarbeit während der Ausbildung eingesetzt bist (wovon man in der Pflege ausgehen kann.)
 

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