@mellimaus
Du bist ja unter einer bestimmten Einkommensgrenze auch gar nicht dazu verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich/Einkommenssteuererklärung zu machen. Es kann aber nur von Vorteil sein. Wie oben erwähnt, kann man ja Berufskleidung, Schuhe und sämtliche Fachliteratur absetzen. So bekomme trotz relativ geringer Fahrtkosten (1 Strecke sind bei mir 7 Kilometer) ca. 150,- im Jahr zurück (Krankenschwester, ledig, Steuerklasse 1).
Die Zettel hat man schnell ausgefüllt.
Ich werde wohl demnächst mehr absetzen können (verheiratet, wahrscheinlich Hausbau oder -kauf). Dann hab ich mich schonmal mit sowas auseinandergesetzt.
Gruß,
Trine