Notebook absetzen

your_love

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14.01.2009
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Sachsen-Anhalt
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Abiturientin bis 17.06, Auszubildende ab 01.10.
Hallo,

das Thema wurde ja nebenbei in mehreren Threads angesprochen; ich habe dazu keinen einzelnen gefunden.

Hat hier jemand schonmal ein Notebook steuerlich absetzen lassen?


Wie stehen die Chancen während der Ausbildung dafür? :gruebel:
 
Müsste genau so gehen wie auch als nicht-Azubi.

Die 90%Regel gibts ja nicht mehr.
Alle 3 Jahre ist möglich.

Inwieweit du Unterlagen zur Ausstattung einreichen muss (um einschätzen zu können ob er wirklich für eineng roßen Teil beruflich gebraucht wird) ist ja irgendwie noch unterschiedlich.

Versuch macht kluch, sagt man ;)
 
Weißt du, wie viel ich nachweisen muss?
Und ich weiß doch gar nicht, was bzw wie viel % auf mich z.B. im dritten Jahr zukommt? Wegen Prüfungen und so.
 
Du brauchst eine Rechnung für das Notebook. Diese wird dann anteilig auf 3 Jahre anerkannt.
 
Achso ja, aber man muss ja schreiben, wofür man das Notebook nutzt. In diesem Punkt würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen. :mrgreen:
 
Nein, nicht dass ich wüsste. Wenn es das Finanzamt wissen will, wird es fragen. Wenn es es nicht anerkennt musst du mit Begründung Einspruch einlegen.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo

bis zu einem gewissen Wert kann das Notebook auch gleich abgeschrieben werden und läuft nicht über 3 Jahre. Erkundige dich beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, wenn es so etwas in deine Nähe gibt

Gruss Susy
 
Hallo,

unsere Schüler versuchen, dass Notebook bzw. den PC über das Kindergeld anzurechnen (damit sie dieses bekommen).
Das ist allerdings gar nicht so leicht, denn hierfür muss vom AG ein Formular ausgefüllt werden, aus dem Fragen zu Art und Umfang des Nutzens des PCs zu beantworten sind.
Hier beginnt das Problem, da die Schule natürlich nicht bescheinigen kann, dass der PC zwingend erforderlich ist und man quasi "ohne diesen die Ausildung nicht machen könnte".
Auch wird gefragt, ob der Schüler Daten des AG darauf speichert...auch hier muss natürlich ganz klar verneint werden!
Den PC für sKindergeld anzurechnen ist also schwer.

Für die Steuerérklärung kommt es auf das bearbeitende Finanzamt an.

Wenn Deine Schule z.B. einen PC-Raum vorhält, dann gibt es keinen zwingenden Grund, sich einen zu kaufen!
 
Hier beginnt das Problem, da die Schule natürlich nicht bescheinigen kann, dass der PC zwingend erforderlich ist und man quasi "ohne diesen die Ausildung nicht machen könnte".

Ganz schön kleinkariertes Denken in heutigen Zeiten. Oder ist es vielleicht die eigene Arroganz der Schule, die das wohlwollende Ausfüllen der Papiere verhindert.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
wenn der AG bescheinigt, dass ein PC zwingend notwendig ist (und genau dieses wollen die Behörden wissen), dann greift quasi das Ausbildungsgesetz: Dieses beinhaltet, dass nämlich "erforderlichen Arbeitsmittel, welche benötigt werden um das Ausbikldungsziel zu erreichen" von der Schule zu stellen sind!
Hiesse im Klartext: wenn der AG dem Schüler schriftlich bescheinigt, dass ein Notebook zwingend erforderlich ist, dann müsste der AG dieses auch bezahlen!

Hier kollidiert halt der Wunsch des Schülers mit den "großzügigen Leistungen" seitens des Ausbildungsträgers gegenüber dem Azubi! Gäbe es diese Vorschriften (und im Idealfall die Ausbildungsvergütung) nicht, dann sähe halt vieles anders aus...