SPK-Wechsel - rechtliche Frage - Durchführung durch Pflegekraft

Blackcat

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27.08.2006
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119
Ort
ruhrgebiet
Beruf
examinierte GuK
Akt. Einsatzbereich
ambulante pflege
Funktion
Intensiv- und Beatmungspflege
hey leute - ich hab mal ne frage bzgl. SPK-wechsel. ich arbeite in einem intensiv-PD für beatmete patienten. letztens hatte ich folgende situation: mein patient hat einen SPK, bei dem der cuff kaputt war und ich denn bei der spk-pflege (VW) auf einmal den SPK meines patienten in der hand hatte. sprich - er war komplett herausgerutscht. bin ganz "normale" KS, aber nie auf ner urologischen station bzw ITS gearbeitet. ist ein wechsel des SPK´s durch pflegepersonal, welches nicht speziell geschult wurde, überhaupt rechtens??? die ehefrau des patienten war der meinung, dass dies in jedem fall durch uns erledigt werden muss/kann, da wir schließlich auch "fachpersonal" sind.
ich habe dann einige tage später eine freundin von mir gefragt, die selbst anästhesistin ist und 10 jahre auf einer ITS als schwester gearbeitet hat, wie sie in meinem fall reagiert hätte. selbst sie als ärztin hätte den wechsel des SPK´s in der situation abgelehnt, da sie eben keine urologin ist und dies eindeutig in den fachärztlichen arbeitsbereich fallen würde.
meine chefin ist deswegen, wie ich von ner kollegin gehört habe, etwas sauer, dass ich mir selbst das nicht zugetraut habe, da wir selbstverständlich ihrer meinung nach in solchen notfallsituationen handeln müssten. allerdings - wie ich mich erinnere - st es rein rechtlich ja so, dass wir eigentlich nur in absolut lebensbedrohlichen situationen tätigkeiten übernehmen "dürfen", die nicht zum pflegerischen aufgabenbereich gehören. und ein dislokatisierter SPK gehört meiner ansicht nach, nicht dazu.
wäre bei der sache etwas schiefgegangen und die sache wäre vor gericht gelandet, hätte ich sicher den kürzeren gezogen, da ich(wie ich meine) eine sache getan habe, für die ich nicht ausgebildet bin.
oder wie seht ihr das?? gibt es dazu irgendwelche vorschriften/gesetze??
möchte, wenn ich morgen das gespräch mit meiner pdl suche, gerne fundiert dazu stellung beziehen, weswegen ich persönlich den wechsel abgelehnt habe.
den wechsel hat dann übrigens meine kollegin übernommen(altenpflegerin), die eine halbe stunde später zum schichtwechsel kam....

LG blackcat
 
Zunächst mal hast Du richtig gehandelt: insbesondere, da Du das noch nicht gesehen - geschweige denn gemacht hast, ist es keine Frage es abzulehnen sondern Deine Pflicht! Dazu kommt, dass es nicht im Handlungskatalog der Pflege ist und eventuell auftretende Komplikationen ambulant nicht sicher beherrscht werden können. Auch wenn andere das machen (in Deinem geschilderten Fall eine Altenpflegerin) ändert das nichts, vermutlich ist sich die Kollegin nicht mal über die Rechtslage im Klaren.
Wenn Deine PDL sauer ist, soll sie Dir die Rechtslage (wenn sie kann) auseinandersetzten. Am besten schriftlich, damit es nachvollziehbar und überprüfbar ist.
Aber das wird sie nicht können....
 
Remonstration im Pflegebereich. Bei so einem Sachverhalt kann der Themenstarter remonstrieren.Ich hätte die Massnahme auch nicht durchgeführt.

Remonstration
 
hey - heute kamdasgespräch nochmalauf die spk-wechsel-geschichte, die ja sich vor ca 2 wochen abgespielt hat. die ehefrau des pat.meinte,dass der urologe extra wechsel-spk´s dagelassen habe, damit wir vom pflegedienst imnotfall diesen auch wechseln können.das wäre mit ihm so abgeklärt. außerdem muss der spk so schnell wie möglich wieder in die blase "verfrachtet" werden, da ja ansonsten sich die blase verschließen würde und ne op unter narkse stattfinden sollte (patient hat ne mysthenia gravis und schon einiger male reanimiert worden). also seien wir verpflichtet, den wechsel im ntfall durchzuführen um einen KH-aufenthalt zu vermeiden. fühle mich echt unwohl mit dieser aussage, daich ja nu immer noch kein ärztliches fachpersonal bin, die ehefrau aber die unbedingte erwartung hat, dass wir diesen wechsel durchzuführen haben. ich vermute nur, dass, wenn dieses thema offiziell auf den tisch kommen würde, dass man mich einfach von seitern des pat und ehefrau als unfähig ansehen würde, da sie zzt eh immer wegen kleinigkeiten rummeckern und ich das gefühl habe,esihnen zur zeit nicht recht machen kann.....LG cat
 
Dann muss eure Leitung intervenieren und den Leuten klar machen das solche Aufgaben in die Hände eines Urologen gehören. Das hat auch mit zutrauen nichts zu tun, du willst ja schliesslich nicht irgendetwas ausprobieren sondern eine Tätigkeit fachlich korrekt ausführen. Wie sehen das die anderen Mitarbeiter in eurem Team.
 
eine kollegin )die ex.altenpflegerin)meinte, dass es bei ihm ja echt einfach sei und deswegen problemlos durchzuführen..... schön, wenn sie es sich zutraut.ich weißnur, dass wenn ich das ablehnen sollte, sprichwörtlich "polen offen" ist.....dann brauch ich da zu dem patienten, denke ich gar nicht mehr hinzukommen. heute wieder so nen ähnliches thema: insulin-gabe. da die ehefrau selbst langjährige diabetikerin ist, will sie immer vorgeben, wieviel insulin gespritzt werden soll, wenn die werte mal extrem abweichen. obwohl wir nen festes schema haben. bei werten über 200 runterspritzen mit actrapid, nicht mit basal-insulin. aber schon heute mittag(als noch ne kollegin im dienst war), gabs nicht (wie vorgesehen) bei zB nudeln mittags (worauf der patient sehr stark mit BZ-erhöhungen reagiert, nicht zum Essen 4 IE basal, sondern ich sollte nachmittags mit basal runterspritzen....der wert ist daraufhin noch höher gestiegen (277 um 17 uhr, um halb 3 205).....dann hatte ich übergabe mit meinem ND-kollegen und der meinte, dass wir uns in jedem fall an unser schema zu halten und nicht auf das hören, was die ehefrau will.....
 
Das sind schwierige Kunden, aber eine ärtzliche Anweisung zu ignorieren nur weil die Ehefrau denkt sie kann es besser auf so etwas würde ich mich auf keinen Fall einlassen. Warum soll da Polen offen sein wenn du es ablehnst. Lehnst du es nämlich nicht ab, und es kommt zu Komplikationen dann bist du verantwortlich.
 
Es ist nicht eine Recht Arbeit für die man nicht beruflich Qualifiziert ist zu verweigern, sondern Deine Pflicht! Der Arzt hat seinen Hintern im Notfall hinzubewegen und gut.....!
 
ich bin mal gespannt, wie es da weitergehen wird. heute und morgen tagdienst von 6-18 uhr, montag FD....ich hoffe einfach, die tage vergehen ohne irgendwelche komplikationen. den rest des monats bin ich dann eh bei meinem anderen patienten, der nicht weniger schwierig ist, weil der in der regel alles ablehnt (inhalationen oder ähnliches)^^.....und dermaßen laut immer musik hört, dass selbst unsere gehörschutz-"mickey-mäuse" ausm fachhandel nicht verhindern können, dass wir eine "MUsik" mit anhören müssen...aber mit dem diskutiere ich auch gar nicht erst - lehnt er irgendwas ab, dokumentiere ich es, gebe es an den nachfolgenden dienst weiter und gut ist die sache.....

gestern wurde ich dann auch noch angemoppert, weil ich mich, als es plötzlich anfing zu regnen, weiter um meinen patienten gekümmert habe, anstatt sofort zu seiner frau in den garten zu rennen um mit ihr die wäsche abzuhängen.....wäre ich zur wäsche gerannt, hätte er gemoppert, weil ich ihn stehen gelassen habe.....wenn man es will, kann man einem wirklich aus allem nen strick drehen.....^^ aber: patient hat vorrang - und gut ist die sache....dann kann man mir wenigstens das nicht vorwerfen....

LG cat, die hofft, dass es heute mittag nichts mit nudeln zu essen geben wird^^ und am liebesten wieder ins bett will.....3 h schlaf sind einfach zu weinig...blöde kurze wechsel.....
 
Es ist nicht eine Recht Arbeit für die man nicht beruflich Qualifiziert ist zu verweigern, sondern Deine Pflicht! Der Arzt hat seinen Hintern im Notfall hinzubewegen und gut.....!
Mein Beitrag bezog sich da auf die Insulingaben.
 
Mein Beitrag bezog sich da auf die Insulingaben.

Da ist es nicht anders, wenn der Blutzucker nicht stimmt bist Du nicht berechtigt eigenmächtig die Insulingaben anzupassen..... - oder Du haftest eben für eventuelle Probleme!!!
 
Da ist es nicht anders, wenn der Blutzucker nicht stimmt bist Du nicht berechtigt eigenmächtig die Insulingaben anzupassen..... - oder Du haftest eben für eventuelle Probleme!!!

Wobei der Arzt in dem Fall eine Bedarfsanordnung machen kann. Damit ist die eigenmächtige Handlung vom Tisch und der Arzt muss nicht anfahren, um zwei Einheiten Insulin zu spritzen, die jede Pflegekraft ebenso gut verabreichen kann.

Bei der Insulingabe geht es um die Anordnung der Medikamentengabe - die Injektion selbst ist delegierbar. Die Anlage eines Suprapubischen Blasenkatheter dagegen ist meines Wissen nicht an Pflegende delegierbar. Könnte aber auch sein, dass es eine von diesen "unter Umständen delegierbare" Geschichte ist.
 
Da ist es nicht anders, wenn der Blutzucker nicht stimmt bist Du nicht berechtigt eigenmächtig die Insulingaben anzupassen..... - oder Du haftest eben für eventuelle Probleme!!!
Deswegen bezog sich ja mein Kommentar darauf, sich in diesem konkreten Fall an die vom Arzt vorgegeben Dosen zu halten, sprich nach dem Schema zu spritzen und diese nicht zu ignorieren. Kleines Missverständniss, soll vorkommen.Die Ablehnung bezog sich auf den SPK Wechsel.
 

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