- Registriert
- 23.03.2009
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Hallo,
ich habe einige Fragen bezgl. des SGB XI. Das SGB XI behandelt ja die soziale Pflegeversicherung, dort sind ja auch die Vorgaben für die Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beschrieben. Fallen Krankenhäuser also auch unter die stationären Pflegeeinrichtungen oder sind damit nur stationäre Einrichtungen der Altenpflege gemeint? Kommt der MDK auch zu Prüfungen ins Krankenhaus, sowie es im Altenheim gehandhabt wird? Ich weiß das im SGB V die Qualitätsrichtlinien für das Krankenhaus beschrieben sind, aber wie gesagt würde ich gerne wissen ob auch das SGB XI Anwendung im Krankenhaus findet.
Gruß lordofswort
ich habe einige Fragen bezgl. des SGB XI. Das SGB XI behandelt ja die soziale Pflegeversicherung, dort sind ja auch die Vorgaben für die Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beschrieben. Fallen Krankenhäuser also auch unter die stationären Pflegeeinrichtungen oder sind damit nur stationäre Einrichtungen der Altenpflege gemeint? Kommt der MDK auch zu Prüfungen ins Krankenhaus, sowie es im Altenheim gehandhabt wird? Ich weiß das im SGB V die Qualitätsrichtlinien für das Krankenhaus beschrieben sind, aber wie gesagt würde ich gerne wissen ob auch das SGB XI Anwendung im Krankenhaus findet.
Gruß lordofswort