Es spricht ja nicht dagegen sonst eine UG und ein Gewerbe anzumelden.
Ob eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, hängt dann auch von deinem tatsächlich generierten Umsatz ab.
Auf jeden Fall gilt: guten Steuerberater suchen und nutzen!
Wenn du nämlich eine Gewerbe und eine UG anmeldest, könntest du eventuell auch einige Gründerförderungen bekommen. Da hat man die Steuerberaterkosten dann ganz schnell wieder raus (wenn er denn gut ist)!
Das stimmt so nicht ganz.
1. ) Ein Gewerbe muss man nicht anmelden. Natürlich sind dem keine Grenzen gesetzt, aber macht dies ernsthaft Sinn? Nein!
2. ) durchaus gibt es die Kleinunternehmerregelung (von dieser rate ich dringend ab, da man in der Pflege leicht über die 17500 Euro pro Jahr verdienen wird und zudem noch 5 Jahre gebunden sein kann.
3. ) Die Umsatzsteuerbefreiung ist immer abhängig von der einzelnen Tätigkeit.
Die Berufsbezeichnung und die Einstufung in die Katalogberufe (Freie Berufe) alleine reicht dazu nicht aus. Auch ist es abhängig davon, ob der Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist z.B. ist dies wichtig, wenn man eine umsatzsteuerbefreite Dozentenstelle annehmen möchte. Dort sollte dazwischen niemals ein Mittelsmann liegen, weil dann wird es keinerlei Umsatzsteuerbefreiung mehr geben. In diesem Falle kann es auch bei einer privaten Einrichtung passieren, dass die Befreiung hinfällig ist.
4.) Eine Umsatzsteuerpflicht kann vorliegen, wenn man hauptsächlich hauswirtschaftliche- und/ oder grundpflegerische Leistungen anbietet. Auch kleine Besorgungen/Begleitungen gehören schon dazu.
5.) Ohne Steuerberater sehe ich recht wenig Chancen auf verlängerte Fristen für die Abgabe z.B. Umsatzsteuervoranmeldung und ebenso bei der Einkommensteuererklärung.
6.) Ein Vertrag zwischen Steuerberater und Mandanten sollte immer schriftlich vorliegen einschließlich genauer Versicherungssumme.
7.)
Gründerförderung: Als 1-Mann - Unternehmen in der Freiberuflichkeit eher als Existenzgründungszuschuss über die Bank oder Agentur für Arbeit zu beantragen mit Businessplan und Rentabilitätsvorschau. Die Vorraussetzungen die man dafür genau erfüllen muss, sind grundsätzlich bei den entsprechenden Stellen nachzufragen.
8. )
Nicht vergessen: Gesetzliche Rentenversicherungspflicht, Gesetzliche Unfallversicherungspflicht (Berufsgenossenschaft), Berufshaftpflichtversicherung, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, beim Finanzamt, Gesundheitsamt u.v.m.
9.) Brutto ist nicht gleich Netto
10.) Das unternehmerische Risiko haftet man immer mit dem Privatvermögen
11.) Auch das Thema Scheinselbständigkeit sollte man niemals aus den Augen verlieren.