Selbständig - was hab ich vergessen?

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Hallo,

Ich bin Krankenschwester, und möchte mich gerne selbständig machen. Mein Ziel ist eine Dienstleistung an Senioren, keine richtige Pflege. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Dienstleistungen etc.

Ich habe bereits einige Interessenten, frage mich aber, ob es Möglichkeiten gibt, sich vermitteln zu lassen?

Weiterhin würde ich gerne wissen - kann ich mit den Krankenkassen, vielleicht als Einzelpflegekraft abrechnen?

Hoffe auf einige Erfahrungen, wenn Ihr Fragen habt, immer her damit :)

lg.

Biene
 
Du hast folgendes vielleicht nicht dabei bedacht: Die Umsatzsteuerpflichtigkeit aufgrund der Haushaltstätigkeit, Grundpflegerische Maßnahmen. Dazu benötigst du eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, die das für dich zuständige Finanzamt oder dein Steuerberater für dich in Saarlouis anfordert.

Das musst ganz klar du entscheiden, was du nun willst. Eine Umsatzsteuerbefreiung, eine Mischform oder eben die Umsatzsteuerpflicht.

Dies ist allerdings ganz klar abhängig von den Leistungen, die du anbietest.

Über die Krankenkasse als Einzelpflegekraft bzw. über die Pflegekasse. Diese müssen mit dir einen Vertrag machen. Allerdings sehe ich die Aussicht darauf eher schlecht. Zudem du dann auch ein Kriterium der Scheinselbständigkeit erfüllen könntest.
An deiner Stelle würde ich mir das Alles gut überlegen und vielleicht über eine Mischform (wie weiter oben schon genannt) nachdenken.

Vermittlung: Das weiß ich nicht, ob es soetwas überhaupt gibt. Einfach mal bei diversen Agenturen nachfragen. Ich glaube auch in diesem Punkt wirst du einen Marktnachteil haben.
 
Es spricht ja nicht dagegen sonst eine UG und ein Gewerbe anzumelden.
Ob eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, hängt dann auch von deinem tatsächlich generierten Umsatz ab.

Auf jeden Fall gilt: guten Steuerberater suchen und nutzen!

Wenn du nämlich eine Gewerbe und eine UG anmeldest, könntest du eventuell auch einige Gründerförderungen bekommen. Da hat man die Steuerberaterkosten dann ganz schnell wieder raus (wenn er denn gut ist)!
 
Es spricht ja nicht dagegen sonst eine UG und ein Gewerbe anzumelden.
Ob eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, hängt dann auch von deinem tatsächlich generierten Umsatz ab.

Auf jeden Fall gilt: guten Steuerberater suchen und nutzen!

Wenn du nämlich eine Gewerbe und eine UG anmeldest, könntest du eventuell auch einige Gründerförderungen bekommen. Da hat man die Steuerberaterkosten dann ganz schnell wieder raus (wenn er denn gut ist)!

Das stimmt so nicht ganz.

1. ) Ein Gewerbe muss man nicht anmelden. Natürlich sind dem keine Grenzen gesetzt, aber macht dies ernsthaft Sinn? Nein!
2. ) durchaus gibt es die Kleinunternehmerregelung (von dieser rate ich dringend ab, da man in der Pflege leicht über die 17500 Euro pro Jahr verdienen wird und zudem noch 5 Jahre gebunden sein kann.
3. ) Die Umsatzsteuerbefreiung ist immer abhängig von der einzelnen Tätigkeit.
Die Berufsbezeichnung und die Einstufung in die Katalogberufe (Freie Berufe) alleine reicht dazu nicht aus. Auch ist es abhängig davon, ob der Auftraggeber umsatzsteuerbefreit ist z.B. ist dies wichtig, wenn man eine umsatzsteuerbefreite Dozentenstelle annehmen möchte. Dort sollte dazwischen niemals ein Mittelsmann liegen, weil dann wird es keinerlei Umsatzsteuerbefreiung mehr geben. In diesem Falle kann es auch bei einer privaten Einrichtung passieren, dass die Befreiung hinfällig ist.
4.) Eine Umsatzsteuerpflicht kann vorliegen, wenn man hauptsächlich hauswirtschaftliche- und/ oder grundpflegerische Leistungen anbietet. Auch kleine Besorgungen/Begleitungen gehören schon dazu.
5.) Ohne Steuerberater sehe ich recht wenig Chancen auf verlängerte Fristen für die Abgabe z.B. Umsatzsteuervoranmeldung und ebenso bei der Einkommensteuererklärung.
6.) Ein Vertrag zwischen Steuerberater und Mandanten sollte immer schriftlich vorliegen einschließlich genauer Versicherungssumme.
7.) Gründerförderung: Als 1-Mann - Unternehmen in der Freiberuflichkeit eher als Existenzgründungszuschuss über die Bank oder Agentur für Arbeit zu beantragen mit Businessplan und Rentabilitätsvorschau. Die Vorraussetzungen die man dafür genau erfüllen muss, sind grundsätzlich bei den entsprechenden Stellen nachzufragen.
8. ) Nicht vergessen: Gesetzliche Rentenversicherungspflicht, Gesetzliche Unfallversicherungspflicht (Berufsgenossenschaft), Berufshaftpflichtversicherung, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, beim Finanzamt, Gesundheitsamt u.v.m.
9.) Brutto ist nicht gleich Netto
10.) Das unternehmerische Risiko haftet man immer mit dem Privatvermögen
11.) Auch das Thema Scheinselbständigkeit sollte man niemals aus den Augen verlieren.
 
Es ist halt die Frage: Will man es richtig machen? Oder eher nebenbei?

Wenn man es richtig/vollzeit als Lebensunterhalt machen will, dann würde ich schon eine Gewerbeanmeldung ins Auge fassen.
Muss man halt selber sehen, was genau man möchte.
Ansonsten kann ich pericardinchen nur zustimmen. ;)
 
Es ist halt die Frage: Will man es richtig machen? Oder eher nebenbei?

Wenn man es richtig/vollzeit als Lebensunterhalt machen will, dann würde ich schon eine Gewerbeanmeldung ins Auge fassen.
Muss man halt selber sehen, was genau man möchte.
Ansonsten kann ich pericardinchen nur zustimmen. ;)

Leider ist das so nicht richtig!

Also ein Selbständiger kann entweder Gewerbetreibender oder eben Freiberufler sein. Dies ist abhängig von den Zugangsvorraussetzungen für ein Gewerbe oder eben die Zugehörigkeit zu den Katalogberufen der Freien Berufe.

Ein ambulanter Pflegedienst ist z.B. verpflichtet dazu ein Gewerbe anzumelden.
Eine einzelne Pflegekraft, die Dienstleistungen anbietet z.B. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Grundpflege, Behandlungspflege, Fortbildungen, Gutachterliche Tätigkeiten, Dozententätigkeit u.s.w. zählt zu den Freien Berufen.

Dabei kann es je nach Tätigkeit allerdings vorkommen, dass dennoch eine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Dies ist allerdings unabhängig von der Gewerbesteuerpflicht zu betrachten.

Eine Anzeigenpflicht zum Gewerbe besteht übrigens auch nebenberuflich!

Gewerbeanmeldung: Kostenpunkt ca. 21 Euro
hinzukommt die Bemessungsgrundlage nachdem die Steuer berechnet wird (auch Vorsteuer).

Um einen ambulanten Pflegedienst zu eröffnen reicht allerdings nur eine Gewerbeanmeldung nicht aus. Die Zugangsvorraussetzungen sind umfangreicher und ebenso ist die Erfüllung der Vorraussetzungen dadurch natürlich auch aufwendiger.

Hier mal ein Link:
Planung Pflegedienst grnden, Hinweise Existenzgrndung Pflegedienst,selbstndig

Nochetwas: Das Eingangsposting sagt allerdings nichts darüber aus, dass hier ein eigener Pflegedienst (also ein Gewerbe) angestrebt wird. Zumal es sich finanziell überhaupt nicht lohnen würde.

Später ist es möglich z.B. ein Gewerbe anzumelden, wenn man z.B. als Freiberufler plant andere Pflegekräfte zu beschäftigen o.ä. Dies allerdings oft in Form einer GmbH. Dies erfordert wiederum ein Startkapital.
 

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