Schelle wird entfernt - Rechtssicherheit?

Hypertone_Krise

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PDL, GuK, Palliative Care
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Folgende Situation: Eine Patienten , die aus einem Altenpflegheim kommt und in derem Pflegeüberleitungsbogen unter anderem HOPS steht, befindet sich derzeit bei uns in stationärer Behandlung. Ihr AZ ist stabil, sie ist körprlich noch recht fit , nur kognitiv ist sie halt stark beeinträchtigt. Seitdem sie bei uns und sobald sie im Zimmer ist- also vor allem nachts- betätigt sie im 5 Minutentakt die Schelle, was sowohl den jeweiligen Nachtdienst, als auch die Mitpatienten im Zimmer extrem stört.
Ihr Sohn erzählte uns, dass man ihr in dem Pflegeheim die Schelle schon längst weggenommen hat, weil sie dort auch ununterbrochen Grundlos schellen würde. Meine Frage weil ich bisher im Internet nicht fündig geworden bin: Ist es rein rechtlich in Ordnung, einer Patientin, bzw. Bewohnerin die Schelle vorzuenthalten, wenn sie diese nicht mehr adäquat zu nutzen weiß?
 
Ich kenne natürlich die Situation, wer nicht ;)


Grundsätzlich halte ich das für schwierig, aber:
Es gibt ja nun kein "Recht auf eine Schelle".

Wir müssen im KH die Pat überwachen. Die Schelle ist ein Hilfsmittel, damit sich Pat bemerkbar machen können, wenn es ihnen schlechter geht. Wenn ein Pat dieses Hilfsmittel nicht nutzen kann (eben weil er kognitiv nicht dazu in der Lage ist), dann ist das Hilfsmittel wertlos und über und man muss sich etwas anderes überlegen. Theoretisch.
Somit könnte die Schelle entfernt werden.
Denn der Pat ist eben nicht in der Lage sie wie gedacht zu benutzen. Ob durch Nichtbeutzung oder Dauerbenutzung kommt aufs Selbe raus.

So meine Sicht der Dinge.
 
Das klingt absolut plausibel- aber wie kann ich mich als Pflegekraft dabei rechtlich absichern? Und wahrscheinlich muss der Sohn, der zugleich die Betreuung hat, dem zustimmen, oder? - Im Altenheim hat er das ja bereits getan...
 
Was ist der Grund für KH-Aufenthalt? In welchen Bereichen ist sie nicht orienitiert? Erkennt sie die Schelle als solche? Gibt es bei euch im KH einen zentralen Ruf? Ist es möglich über ein DECT Telefon mit der Patientin zu kommunizieren und den Ruf abzustellen?

Wie oft kann dann die Patientin beobatchtet werden? Sie ist offensichtlich dann nicht in der Lage eigenständig zu kommunizieren, wenn es ihr schlecht geht(also Fürsorgepflicht). Habt ihr vielleicht eine Kontaktmatte?

Weiß sie, dass sie jetzt im KH ist?

Ich finde, es ist abgesichert, wenn alle diesen Fragen geklärt sind und das im Pflegebericht auch dokumentiert ist. Ich bin aber leider nur Azubi(zwar kurz vorm Examen), daher alle Angaben ohne Gewähr.

LG

Kräuterfrau
 
Sie ist offensichtlich dann nicht in der Lage eigenständig zu kommunizieren, wenn es ihr schlecht geht(also Fürsorgepflicht).
Nein, das stimmt so nicht . Simple Befindlichkeiten und Bedürfnisse kann sie adäquat äußern. Dass sie im Krankenhaus ist, weiß sie- sie fragt oft, wann sie wieder nach Hause darf. Der Grund für den Krankenhausaufenthalt ist eine onkologische Erkrankung. Sie geht auf auf die Pflegekräfte oder Ärzte zu und spricht sie an- manchmal nur um Hallo zu sagen oder nach 'nem Bobnbon zu fragen. Die Schelle benutzt sie einfach nur , weil ihr langweilig ist und sie nicht nachvollziehen kann, wie sehr sie damit stört.
Ich denke immer noch über Maniacs Beitrag nach: Wenn jemand die Schelle nicht nutzen kann oder kontiunierlich inadäquat nutzt, dann hat die Schelle als solche für denjenegigen keinen Sinn und es gilt wohl dann eher, durch Kontrollgänge und entsprechende Dokumentation eine gewisse Beobachtung und Fürsorge zu gewährleisten...Ich hatte halt nur die Hoffnung, dass es diesbezüglich klare, gesetzlich gestützte Verfahrensweisen gibt.
 
Ich hab solche Patienten schon öfter mitsamt Bett zu mir in den Stützpunkt oder in die Nähe geholt (je nachdem, was baulich möglich war). Da hatte ich sie im Blick und sie mich. Die Mitpatienten hat's nicht gestört und dass im Stützpunkt natürlich keine Patientenklingel ist, dürfte auch kein Problem sein, wenn ich daneben sitze. Und den Patienten scheint es weniger langweilig zu sein, wenn sie mir beim Schaffen zugucken können (auch wenn sie mir schon erklärt, ich müsse jetzt keine Infusionen aufziehen und keine Pflegeberichte schreiben, ich solle lieber mit ihnen erzählen).

Wir haben auch ein Babyphon, mit dem wir manche Patienten überwachen, wenn sie nicht wissen, was eine Klingel ist.
 
Die Schelle darf entfernt werden.
Aber wenn man bei der Patientin davon ausgeht, dass irgendetwas bei ihr passieren kann, muss man auf anderem Wege gewährleisten, dass die Patientin in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird.

Ansonsten nennt man man dies nach Paragraph 221 Aussetzung.

MfG
Tool
 
Ist zwar oT, aber als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich, es ginge hier um eine Art Fixierung....
Schelle sagt man bei uns gar nicht und habe ich hier auch noch nie gehört....bei uns heißt das Teil
schlichtweg: Klingel. :mrgreen:
 
Also in meinem Haus wird es so gehandhabt,daß mobile Pat. mit ihren Wünschen zu uns kommen,da is die Klingel wirklich nur im Notfall zu gebrauchen. Wenn besagte Dame mobil ist und eh rumläuft,dann denke ich,kann man ihr durchaus die Klingel wegnehmen. Im KH sieht man seine Pappenheimer ja doch öfter,etwa bei den Routinedurchgängen,da ist dann der "Fürorgepflicht" Genüge getan.
 
Ist zwar oT, aber als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich, es ginge hier um eine Art Fixierung....
Schelle sagt man bei uns gar nicht und habe ich hier auch noch nie gehört....bei uns heißt das Teil
schlichtweg: Klingel. :mrgreen:

In manchen Region Süddeutschlands heißen Klingeln "Schellen". Auch Türklingeln o.ä.

Onkel Google versteht mich aber offensichtlich nicht, wenn ich diesem Gedicht aus meinem Lesebuch suche:

Sie, der Herr, wenn Sie schelle welle: Schellet Se net an sellerer Schelle. Selle Schelle schellt net.
Wenn Sie also schelle welle, schellet Se an sellerer Schelle. Selle Schelle schellt.

 
@ toolkit, gibt es da was schriftliches?
 
Die Schelle darf entfernt werden.
Aber wenn man bei der Patientin davon ausgeht, dass irgendetwas bei ihr passieren kann, muss man auf anderem Wege gewährleisten, dass die Patientin in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird.

Ansonsten nennt man man dies nach Paragraph 221 Aussetzung.

MfG
Tool

@schlitzkompresse:


ja, gibt es -> § 221 StGB Aussetzung - dejure.org




@toolkit:

mE nicht in regelmäßigen abständen, sondern vielmehr in 'angemessenen' abständen.
 

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