- Registriert
- 08.09.2011
- Beiträge
- 12
Hallo,
ich bin eigentlich Bürofachkraft und wegen der Weltwirtschaftskrise in die Pflege gewechselt. Als ich wegen dem ständigen Wechsel von Spätdienst in den Frühdienst einen Kollaps bekommen habe, habe ich mich rechtlich darüber informiert, ob so was überhaupt sein darf.
Die Antwort: Grundsätzlich ist es VERBOTEN.
5-Tagewoche - Schichtplanfibel für Betroffene
Im Klartext:
Bei einem Schichtwechsel vom Spätdienst in den Frühdienst zählt die erste Arbeitsstunde des Spätdienstes.
Beispiel:
Am 09.09. um 13.00 Uhr beginnt der Spätdienst dann enden die 24 Stunden am 10.09. um 12.59 Uhr.
Ich arbeite also von 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Somit fallen schon mal 7,5 Stunden auf den 09.09.11
Beginne ich dann am 10.09. um 7.00 Uhr mit dem Frühdienst, wurde zwar die Mindestpause von 10 Stunden eingehalten. Allerdings darf ich dann höchstens noch 2,5 Stunden arbeiten (= 10 Stunden innerhalb von 24 Stunden) und alles, was darüber hinausgeht, verstößt gegen den Arbeitsschutz. Mit anderen Worten: Wenn also am 10.09. mein Frühdienst bis 14.00 Uhr geht, so habe ich innerhalb der letzten 24 Stunden nicht 10 Stunden gearbeitet, sondern 14 Stunden. Und 14 Stunden am Tag sind VERBOTEN!!!!!
Es wäre also nur dann rechtlich gesehen o.k.,
wenn 1. die 10 Stunden Pause zwischen den Schichten eingehalten werden
2. die beiden Schichten zusammen 10 Stunden nicht überschreiten, was
aber in der Regel nicht der Fall sein dürfte.
Also, laßt Euch nicht verarschen und Euch zerstören! Kämpft um Eure Rechte. Pflegepersonal wächst nicht einfach so auf den Bäumen.
ich bin eigentlich Bürofachkraft und wegen der Weltwirtschaftskrise in die Pflege gewechselt. Als ich wegen dem ständigen Wechsel von Spätdienst in den Frühdienst einen Kollaps bekommen habe, habe ich mich rechtlich darüber informiert, ob so was überhaupt sein darf.
Die Antwort: Grundsätzlich ist es VERBOTEN.
5-Tagewoche - Schichtplanfibel für Betroffene
Im Klartext:
Bei einem Schichtwechsel vom Spätdienst in den Frühdienst zählt die erste Arbeitsstunde des Spätdienstes.
Beispiel:
Am 09.09. um 13.00 Uhr beginnt der Spätdienst dann enden die 24 Stunden am 10.09. um 12.59 Uhr.
Ich arbeite also von 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Somit fallen schon mal 7,5 Stunden auf den 09.09.11
Beginne ich dann am 10.09. um 7.00 Uhr mit dem Frühdienst, wurde zwar die Mindestpause von 10 Stunden eingehalten. Allerdings darf ich dann höchstens noch 2,5 Stunden arbeiten (= 10 Stunden innerhalb von 24 Stunden) und alles, was darüber hinausgeht, verstößt gegen den Arbeitsschutz. Mit anderen Worten: Wenn also am 10.09. mein Frühdienst bis 14.00 Uhr geht, so habe ich innerhalb der letzten 24 Stunden nicht 10 Stunden gearbeitet, sondern 14 Stunden. Und 14 Stunden am Tag sind VERBOTEN!!!!!
Es wäre also nur dann rechtlich gesehen o.k.,
wenn 1. die 10 Stunden Pause zwischen den Schichten eingehalten werden
2. die beiden Schichten zusammen 10 Stunden nicht überschreiten, was
aber in der Regel nicht der Fall sein dürfte.
Also, laßt Euch nicht verarschen und Euch zerstören! Kämpft um Eure Rechte. Pflegepersonal wächst nicht einfach so auf den Bäumen.