Rechtsgrundlagen bei fahrlässigem Verhalten

pflegerd

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Hilfe, Fehler = Berufs-Aus!?

Hallo,

habe eine dringende Frage,
eine Kollegin von mir hat ein Medikament falsch gestellt (ich arbeite im Altenheim) es ist zu spät aufgefallen so das die Bewohnerin jetzt ins Krankenhaus musste, das Krankenhaus hat auch eindeutig angegeben das es an der Falschdosierung liegt.

Was kann ihr jetzt passieren, kann ihr die Bezeichnung Krankenschwester entzogen werden bzw. ihr die Arbeitserlaubnis entzogen werden, hat da jemand Ahnung von oder wo man sich umhören kann?
 
Hallo pflegerd,
auf den ersten Anschein handelt es sich wohl um fahrlässige Körperverletzung, für das die Kollegin bei schuldhaftem Verhalten straf- und haftungsrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Dieses hat jedoch ein Gericht zuklären. Die Kollegin ist sehr gut beraten, umgehend einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen.
Auch arbeitsrechtlich können sich Schwierigkeiten (mangelnde Sorgfaltspflichten) ergeben.
Entzug der Arbeitserlaubnis? Ist die Kollegin Ausländerin?
Entzug der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung? Möglich, eher unwahrscheinlich, allerdings so mangels detaillierter Kenntnis der Sachlage nicht beurteilbar. Ggf. wird der Richter es strafrechtlich mit abhandeln.

Summa summarum:
Die Kollegin soll dies alles umgehend mit ihrem Anwalt des Vertrauens besprechen.
 
Probleme im Altenheim

hallo,
habe folgende Sachlage in meinem WB im Altenheim;

eine Mitarbeiterin (examiniert) hat bei einer Bewohnerin ein Medikament falsch gestellt und auch falsch verabreicht was zur Folge hatte das die Bewohnerin ins Klinikum mußte.
Dieser Sachverhalt stellt nach meinem Wissensstand den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletztung sowie die Verletzung der Sorgfaltspflicht Schutzbefohlener und die allgemeine Sorgfaltspflicht in Zusammenhang mit der Medikamentengabe dar.
Liege ich damit richtig? Wenn ja, wo steht das geschrieben? Kann mir jemand Links zu diesem Thema angeben!?
Desweiteren, wie geht man mit dieser Mitarbeiterin um, beurlaubt man diese (geht das überhaupt?), behandelt man sie vorerst wie eine ungelernte Kraft d.h. sie arbeitet weiter ohne Behandlungspflege und Medikamentenvergabe zuzulassen? Wo gibt es diesbezüglich Grundlagen aller Gesetzestexte oder wer hat mit sowas schon einmal Erfahrung gesammelt und kann mir Tips geben?!?

Wäre für zahlreiche Antworten sehr dankbar da dies meiner Meinung nach ein sehr heikles Thema ist...
 
Hallo....

Ich denke das sie jetzt erst mal Gespräche mit PDL hat, um den Grund des Fehlers herauszufinden. Denke das sie schriftlich oder mündlich abgemahnt wird.
Glaube nicht das sie beurlaubt wird. Ich denke es kommt auch darauf an wie sie sich nach dem Zwischenfall verhalten hat. Hat sie PDL, Bewohner, Arzt und Angehörige informiert? Hat sie zu ihrem Fehler gestanden.
Ich glaube die "Strafe" liegt im Ermessen der PDL. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Liebe Grüße...
 
Vorgesetzter ??

Hallo pflegegerd,

die Anfrage ist ja schon am 12.02. von flexi hilfreich und so umfassend wie möglich beantwortet worden.

Wie ist denn Deine Motivation, sich so intensiv ( 3 postings) mit der Problematik zu beschäftigen ??

Wenn Du Zweifel daran hast, dass es sich um einen Irrtum handelt dann zeig Deine Kollegin bei der Staatsanwaltschaft an, da brauchst Du nicht selber den Juristen mimen. Du willst sie doch in die Pfanne hauen, oder hab ich das falsch verstanden ?
Wenn ja, dann entschuldige.
Bei Fehlern, die durch Fahrlässigkeit entstehen sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Fehleranalyse, Ursachenanalyse, Nachschulung, anderer Kontrollmechanismus (Kontrolle durch 2. Mitarbeiter). Vielleicht gibt es auch strukturell bedingte Fehlerquellen (Personalmangel).
 
Auch Ratschläge sind Schläge

Folgendes erlaube ich mir zu bedenken zu geben:
  • Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein. - Darf nicht - aber es kann jedem passieren und das betrifft nicht nur das verabreichen von Medis sondern auch einen Sturz auf dem Weg zum Klo und ähnliches.
  • Wir sind alle allzumal Menschen und machen zwangsläufig Fehler (auch du!)
  • Wenn jemandem soetwas passiert, kannst Du davon ausgehen, daß bei der Mehrheit eine Wiederholung ausgeschlossen ist, denn er wird peinlichst versuchen einen solchen Fehler ein zweites mal zu verhindern.
  • Wie extrem hoch man solch einen Zwischenfall - und du möchtest ja scheinbar gleich Gericht, Schmerzensgeld, Knast etc. - hängt von den Folgen für den Bewohner ab.
  • Sollte es sich tatsächlich um einen Fehler - sprich Unfall handeln, so versaut man einem Mitarbeiter nicht das Leben - sprich berufliche Zukunft, das ist hoffnungslos überzogen.
  • Ärzte hängen sich nach solchen Fehlern jedenfalls höchst selten gegenseitig an den öffentlichen Pranger, sonder suchen erst mal im engen Kreis untereinander nach Ursachen und Problemlösungen. Das mag Bild-lesern zwar nicht gefallen, ist aber eine faire Lösung solange sie im Ergebnis das Problem löst.
Da der Gesetzgeber das ähnlich sieht, gibt es die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung.
Der einzige, der Ansprüche stellen kann, ist der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

Du wirst ohne den Nachweis der groben Fahrlässigkeit (das dürfte in diesem Fall sehr schwierig sein) oder eines Vorsatzes (noch schwerer nachweisbar, da hoffentlich nicht vorhanden) keine Möglichkeit haben, strafrechtlich gegen die PP vorzugehen.

Zivilrechtlich wird das Eisen noch heißer. Da ist in der Regel die Vorgesetzten mit als Beklagte im Boot sitzen. (Einstellungsverantwortung, Kontrollverantwortung ect.). Vom Schaden am Ruf eurer Einrichtung ganz zu schweigen.

Du solltest Dir genau überlegen, was Du tust und ob es Dir um den Patienten oder um das Mobbing einer Mitarbeiterin geht. Heute schon kann Dir das Selbe passieren.


Gruß Frat.

(Die juristischen Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung im Sinnes des Gesetzgebers dar)
 
Hallo PflegerD,
ich kann markus wiederum auch nur beipflichten.
Du bist gerade dabei, deine Kollegin/Mitarbeiterin ohne jeden juristischen Sachverstand vorzuverurteilen. Dieses ist in Deutschland nach wie vor Sache eines Gerichtes. Solltest du deine Seele freimachen wollen, dann geh zur Polizei und zeige sie an. Dann wird sich der Staatsanwalt der Sache annehmen.
Eine Wertung, wie man mit der Mitarbeiterin in der Zwischenphase umgeht, wird sicher nicht hier geklärt werden können, ohne die Individualität der Miarbeiterin einzubeziehen. Ideenansätze hast du ja schon geschrieben.
Wenn ja, wo steht das geschrieben?
Im Strafgesetzbuch (StGB). Bücher findest du dazu in jedem Buchladen oder auch mit Hilfe der Suchfunktion im Internet.
Solltest du selbst der/die Betroffene sein, da suche umgehend einen Rechtsanwalt zur Beratung auf. Konkrete Rechtsberatung ist nur diesen erlaubt (Rechtsberatungsgesetz).
 
Hi Flexi!

Statt des Juristen kann man auch die Berufshaftpflicht einschalten, die ist nicht nur zum Zahlen, sondern auch zur Abwehr von Ansprüchen da.

liebe Grüße Frat.
 
Johannaes Evangelium Kapitel 8
http://www.bibel-online.net/buch/43.johannes/8.html#8,5


Vielleicht sollte man bevor man jemanden verurteilt erst mal schauen wie dieser Fehler entstehen konnte. Stress? Zuwenig Personal? Falsche Zeiteinteilung? Häufige Unterbrechungen bei Medikamente stellen? Ähnliche Schachteln? usw..

Uns wurde übrigens in der letzten Weiterbildung zum Thema Recht empfohlen: erst mal alles abstreiten.
Der andere muss den Beweis führen, dass das Medikament wirklich durch diese Pflegekraft verabfolgt wurde. Das dürfte schwierig sein, es sei denn jemand hat sie dabei beobachtet.
Derjenige wird sich aber dann kaum outen. Er hätte sich ebenfalls schuldig gemacht der unterlassenen Hilfeleistung.


Um nicht falsch verstanden zu werden, so ein Vorfall muss Konsequenzen haben. "Kopf ab" ist aber keine Lösung.

Elisabeth
 
Fraterculus schrieb:
Statt des Juristen kann man auch die Berufshaftpflicht einschalten, die ist nicht nur zum Zahlen, sondern auch zur Abwehr von Ansprüchen da.
wie du sagst, für Haftpflichtfragen, allerdings nicht für die strafrechtliche Frage. Wer allerdings hat schon eine solche Versicherung abgeschlossen.....
 
Das ist schlimm.
Die Berufshaftpflicht ist uns schon vor Jahren in der Klinik empfohlen worden und zahlreiche Einrichtungen haben eine solche Versicherung auch gleich für das gesamte Personal abgeschlossen.
(Bitte einfach mal in der Firma nachfragen)

Sie ist nicht sonderlich teuer (ich kann's Dir aber aus dem Hut jetzt nicht sagen). Nur wenn etwas passiert, kann es verdammt teuer werden, Du weißt doch was z.B. ein vernünftiger Rollstuhl oder noch schlimmer eine Dauerpflege kostet.
 
....
markus schrieb:
die Anfrage ist ja schon am 12.02. von flexi hilfreich und so umfassend wie möglich beantwortet worden.

Wie ist denn Deine Motivation, sich so intensiv ( 3 postings) mit der Problematik zu beschäftigen ??

Wenn Du Zweifel daran hast, dass es sich um einen Irrtum handelt dann zeig Deine Kollegin bei der Staatsanwaltschaft an, da brauchst Du nicht selber den Juristen mimen. Du willst sie doch in die Pfanne hauen, oder hab ich das falsch verstanden ?
Wenn ja, dann entschuldige.
Bei Fehlern, die durch Fahrlässigkeit entstehen sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Fehleranalyse, Ursachenanalyse, Nachschulung, anderer Kontrollmechanismus (Kontrolle durch 2. Mitarbeiter). Vielleicht gibt es auch strukturell bedingte Fehlerquellen (Personalmangel).

Hallo an Markus,
deine Art und Weise mir Dinge zu unterstellen verbiete ich mir weil dem nicht so ist (Mitarbeiter in die Pfanne hauen), wirklich traurig, das ich mich da auf diesem Niveau rechtfertigen muss. Die dreifacheinräge sind mit voller Absicht weil mir die Flexi eine gute Antwort auf mein erstes Posting gegeben hat aber die einzige war. Mir ging, geht es um Erfahrungspunkte von vielen, d.h.habe ich gedacht im falschen Forum gepostet zu haben und habe es dreifach getan.
So, hoffe deine in meinen Augen unqualifiziertes Posting beantwortet zu haben.

Vielen lieben Dank an alle die die mir Ernsthaft geantwortet haben...
 
Doch Vorgesetzter ??

Hallo pflegegerd,
ich schrieb:

....oder hab ich das falsch verstanden ?
Wenn ja, dann entschuldige.
....Womit ich die Möglichkeit eines Missverständnisses meinerseits einräumte und vorauseilend um Verzeihung bat. Ok ?

Einen fehlenden Ernst vermag ich in der Sache der Beantwortung nicht erkennen.
Noch zu beantworten wäre, warum Du Tipps brauchst, um die Du ja ausdrücklich bittest. Bist Du entscheidungsbefugt ? Suchst Du Hilfe für Deine Entscheidung hier im Forum? Bist Du nicht entscheidungsbefugt? Suchst Du Anregungen zur eigenen Meinungsbildung hier im Forum ?
Durch mein posting habe ich ja schon mögliche Vorgehensweisen skizziert (kurz). Natürlich muss so einer Verwechselung nachgegangen werden. Aber, wie auch Elisabeth schon schrieb, massvoll- dabei wünsche ich ein ruhiges Auge und eine sichere Hand.
 

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