Rechtliches zum Nachtdienst

aurinko

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München
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Kinderpfleger, Kinderkrankenpfleger, Rettungssanitäter
Akt. Einsatzbereich
Kinderchirurgie
Hallo an alle,
ich bin KKP-Schüler und muss einen Nachtdienstbericht schreiben. Neben persönlichen Erfahrungen muss der alle rechtlichen Grundlagen (KrPflG, AZ-Gesetze, Arbeitsrecht) enthalten. So manches hab ich über google schon gefunden, aber leider noch nicht alle Infos. Kann mir jemand helfen mit konkreten Infos oder zumindest mit Quellen wo ichs finden könnte?
Danke, Christian
 
Hallo,
was suchst Du denn noch genau?
 
Hallo,

neben den "normalen" Quellen sollten man sich durchaus mal mit den Personengruppen beschäftigen, die man zum Thema Nachtdienst gerne vergisst:

1.) Jugendliche - Jugendarbeitsschutzgesetz

2.) Schwangere - Mutterschutzgesetz

Evt. auch Schwerbehinderte in den entsprechenden Schwerbehindertengesetzen.

Gruß

medsonet.1
 
Mit den speziellen Personengruppen habe ich mich schon beschäftigt. Mehr Problem machen die "Basics". Darüber findet man keine bzw. widersprüchliche Infos. Was mir vor allem noch fehlt ist:
- Wie lange muss man vor und nach den Nächten frei bekommen?
- Stimmt es dass man nach einer bestimmten Anzahl von Nächten einen zusätzlichen freien Tag bekommt? Wie ist das mit finanziellen Ausgleich geregelt?...
 
Vor den Nächten muss man nicht frei bekommen.
Die Ruhezeit zwischen den Diensten ändert sich auch im Nachtdienst nicht.
Zusätzliche freie Tage bei regelmäßigen Nachtdiensten sind in den Tarifverträgen vereinbart.

Vergiss bei deinen recherchen die Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse nicht.

Arbeitszeitgesetz
§6 Nacht- und Schichtarbeit
Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
 
Außerdem ist es ja so, daß de Nachtschichten oft sehr lang sind und man so schneller auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit kommt. Somit sind auch Überstundenregelungen zu beachten und Ausgleichszeiten dafür. Weiß aber die entsprechenden Gesetze nicht. Vielleicht gibt´s auf der Verdi-Seite Hinweise?

Liebe Grüsse, Marion
 
Außerdem ist es ja so, daß de Nachtschichten oft sehr lang sind und man so schneller auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit kommt. Somit sind auch Überstundenregelungen zu beachten und Ausgleichszeiten dafür. Weiß aber die entsprechenden Gesetze nicht. Vielleicht gibt´s auf der Verdi-Seite Hinweise?

Liebe Grüsse, Marion

Hallo,

die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden (Rechtsprechung der EU), ansonsten sind Arbeitszeiten und Überstunden im jeweiligen Tarifvertrag geregelt.

Gruß

medsonet.1
 
Vor den Nächten muss man nicht frei bekommen.

Das kann man so nicht sagen, denn man darf ja z.B. nicht Frühdienst und dann am selben Tag Nachtdienst machen.
Ich hab von einer Quelle dass man vor dem Nachtdienst mindestens 12 Stunden frei haben muss, bin mir aber nicht sicher ob ich mich auf die Quelle verlassen kann.
 
die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden (Rechtsprechung der EU)

Hier fehlt eine ganz entscheidende Kleinigkeit. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört nähmlich zu den Punkten wo ich schon einiges gefunden habe ;-)
Die DURCHSCHNITTLICH wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Bei entsprechendem Freizeitausgleich darf man auch 70 und mehr Stunden in einer Woche arbeiten...
 
Hallo auriko,
du unterliegst da wohl einer kleinen Fehleinschätzung. So wie du schreibst kann das eine Art Teildienst sein.
Generell aber gilt: entscheidend ist nicht die Uhrzeit des Dienstbeginns dafür, dass an dem Tag ein Dienst stattgefunden hat. Wenn du an dem Tag in den ND gehst, hast du also schon einen Dienst. Es gibt wohl nur wenige Ausnahmesituationen, wo dein geschildertes Beispiel geht. Das "Frei" am Tage ist also kein "FREI" im eigentlichen Sinne. Ansonsten gilt das Arbeitszeitgesetz: In 24 h maximal 10 Stunden Dienst und zwischen den Diensten 11 h Pause. Damit lassen sich dann schon paar Sachen konstruieren: FD von 3h (7.00 - 10:00) und am selben Tag ND von 7 h (22:00 - 05:30[mit Pause])zum Beispiel.
Alles andere sind wahrscheinlich Interpretationen von "Quellen".
MfG
rudi09
 
Hier fehlt eine ganz entscheidende Kleinigkeit. Die wöchentliche Arbeitszeit gehört nähmlich zu den Punkten wo ich schon einiges gefunden habe ;-)
Die DURCHSCHNITTLICH wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Bei entsprechendem Freizeitausgleich darf man auch 70 und mehr Stunden in einer Woche arbeiten...

Hallo,

sorry, natürlich hast du recht, habe das Wort "durchschnittlich" vergessen.
Selbstverständlich gibt es viele Bereiche (auch bei uns), wo in einzelnen Wochen auch längere Schichten gefahren werden.

Gruß

medsonet.1
 

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