Rechtliche Fragen zu Arbeitsverweigerung bzw. Durchführungsverantwortung

joker16225

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Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo zusammen,

ich hab da mal 2 rechtliche Fragen:

1. Angenommen ein Arzt ordnet schriftlich eine Untersuchung an (beispielsweise ein Röntgen) und der Patient lehnt diese Untersuchung (mündlich) ab. Nun wird diese Untersuchung vom Arzt abgerufen und die Pflegekraft weigert sich, den Patienten zur Untersuchung zu fahren, gilt das dann als Arbeitsverweigerung? Welche Konsequenzen hätte das für die Pflegekraft?

2. Angenommen ein Arzt trifft eine schriftliche Anordnung mit deren Ausführung die Pflegekraft dem Patienten schaden würde (beispielsweise Insulininjektion bei Hypoglykämie). Die Pflegekraft sieht den Schaden des Patienten voraus (siehe Beispiel Hypogklykämie). Ist die Pflegekraft berechtigt, die Ausführung dieser Anordnung zu verweigern?
Sollte die Pflegekraft diese Anordnung doch ausführen und dem Patienten passiert etwas bzw. er kommt zu Schaden, wer haftet dann??

Mir wurde heute erklärt, wenn der Arzt eine solche Anordnung schriftlich fixiert, haftet er allein. ich kann das aber nicht so recht glauben. Ich habe doch eine Durchführungsverantwortung (und ein Gewissen!)...
 
... und eine Remonstrationspflicht.

Ordnet ein Arzt etwas an, z.B. 3 mal täglich 1000 ml Ergenylsaft über die Magensonde, dann weise ich den Arzt darauf hin, dass dies falsch ist.

Besteht er dennoch auf seine Anordnung, so lege ich ihm die Telefonnummer des Giftnotrufes vor, besorge im Haus die gewünschte Menge an Flaschen stelle ihm diese vor die Nase und sag: mach selbst wenn du meinst...

Sinnigerweise informiere ich auch noch den Oberarzt über seine für mich falsche Dosierung.

Was ich sicher nicht mache: seine Anordnung ausführen.
 
Zu 2 steht hier schon einiges im Forum

zu 1: Finde ich Blödsinn. Ist das real vorgekommen? Solld er Patient gezwungen werden? Oder wie wardas gedacht?? Sollte so garnicht vorkommen.

Arbeitsverweigerung ist es nicht direkt. Der Arzt ist in med. Dingen weisungsbefugt. Auch wenn wir den Transport idR organisieren sind wir nicht IHM unterstellt. Wenn er den Pat trotz Verweigerung röntgen will, soll er ihn sich auch selber holen...
 
1. Angenommen ein Arzt ordnet schriftlich eine Untersuchung an (beispielsweise ein Röntgen) und der Patient lehnt diese Untersuchung (mündlich) ab. Nun wird diese Untersuchung vom Arzt abgerufen und die Pflegekraft weigert sich, den Patienten zur Untersuchung zu fahren, gilt das dann als Arbeitsverweigerung? Welche Konsequenzen hätte das für die Pflegekraft?
Wenn der Patient abgerufen wird erläutere ich dem Arzt, dass dieser Patient die Untersuchung verweigert. Ich habe noch keinen Arzt erlebt, der daraufhin trotzdem verlangte, dass ich den Patienten bringe. Ich gehe hier vom Patienten aus, der geistig in der Lage ist zu entscheiden was er nicht möchte. Insofern wüsste ich keine SItuation wo die Fragestellung der Arbeitsverweigerung überhaupt aufkäme.

2. Angenommen ein Arzt trifft eine schriftliche Anordnung mit deren Ausführung die Pflegekraft dem Patienten schaden würde (beispielsweise Insulininjektion bei Hypoglykämie). ....
Mir wurde heute erklärt, wenn der Arzt eine solche Anordnung schriftlich fixiert, haftet er allein. ich kann das aber nicht so recht glauben. Ich habe doch eine Durchführungsverantwortung (und ein Gewissen!)...
Genau, Du hast die Durchführungsverantwortung UND die Remonstrationspflicht, wenn Du bei der Ausführung der AO siehst, dass es dem patienten schaden könnte. Sollte es ein unbelehrbarer Arzt sein würde ich handeln wir narde.
 

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