- Registriert
- 22.04.2003
- Beiträge
- 75
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo zusammen,
ich hab da mal 2 rechtliche Fragen:
1. Angenommen ein Arzt ordnet schriftlich eine Untersuchung an (beispielsweise ein Röntgen) und der Patient lehnt diese Untersuchung (mündlich) ab. Nun wird diese Untersuchung vom Arzt abgerufen und die Pflegekraft weigert sich, den Patienten zur Untersuchung zu fahren, gilt das dann als Arbeitsverweigerung? Welche Konsequenzen hätte das für die Pflegekraft?
2. Angenommen ein Arzt trifft eine schriftliche Anordnung mit deren Ausführung die Pflegekraft dem Patienten schaden würde (beispielsweise Insulininjektion bei Hypoglykämie). Die Pflegekraft sieht den Schaden des Patienten voraus (siehe Beispiel Hypogklykämie). Ist die Pflegekraft berechtigt, die Ausführung dieser Anordnung zu verweigern?
Sollte die Pflegekraft diese Anordnung doch ausführen und dem Patienten passiert etwas bzw. er kommt zu Schaden, wer haftet dann??
Mir wurde heute erklärt, wenn der Arzt eine solche Anordnung schriftlich fixiert, haftet er allein. ich kann das aber nicht so recht glauben. Ich habe doch eine Durchführungsverantwortung (und ein Gewissen!)...
ich hab da mal 2 rechtliche Fragen:
1. Angenommen ein Arzt ordnet schriftlich eine Untersuchung an (beispielsweise ein Röntgen) und der Patient lehnt diese Untersuchung (mündlich) ab. Nun wird diese Untersuchung vom Arzt abgerufen und die Pflegekraft weigert sich, den Patienten zur Untersuchung zu fahren, gilt das dann als Arbeitsverweigerung? Welche Konsequenzen hätte das für die Pflegekraft?
2. Angenommen ein Arzt trifft eine schriftliche Anordnung mit deren Ausführung die Pflegekraft dem Patienten schaden würde (beispielsweise Insulininjektion bei Hypoglykämie). Die Pflegekraft sieht den Schaden des Patienten voraus (siehe Beispiel Hypogklykämie). Ist die Pflegekraft berechtigt, die Ausführung dieser Anordnung zu verweigern?
Sollte die Pflegekraft diese Anordnung doch ausführen und dem Patienten passiert etwas bzw. er kommt zu Schaden, wer haftet dann??
Mir wurde heute erklärt, wenn der Arzt eine solche Anordnung schriftlich fixiert, haftet er allein. ich kann das aber nicht so recht glauben. Ich habe doch eine Durchführungsverantwortung (und ein Gewissen!)...