Rechtliche Absicherung als Schüler

Erdbeerfrosch

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22.06.2011
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Hey,
ich habe eine Frage. Fahre im nächsten Einsatz in der Ambulanten Pflege als Krankenpflegeschüler mit.
Nun hat man mich im vornherein gefragt, ob ich mit einer examinierten Pflegekraft ohne Führerschein fahren könnte. Zuvor hat man mich aber angerufen und mich "lediglich" gefragt, ob ich einen Führerschein, ein eigenes Auto besäße etc.
Im Nachhinein hätte ich wahrscheinlich zurückhaltender mit meinen Antworten sein sollen oder einfach gar nicht antworten. Nun ist es aber zu spät, als man mich fragte, ob ich fahren könne, hab ich also gefragt, ob das denn überhaupt von Versicherungsseite abgedeckt ist. Die Antwort war ja, als ich dann aber fragte, ob ich das im Zweifel schriftlich haben könne, bekam ich als Antwort, dass ich über meinen Arbeitsvertrag mit der Klinik versichert bin. Für mich ziemlich schwammig.
Dazu sollte man wissen, dass die Ambulante Pflege eine Tochterfirma der Klinik ist.

Darf denn ein Schüler überhaupt (vorausgesetzt er/sie hat einen Führerschein) fahren?
Bin ein bisschen überrumpelt heut.

Vielen Dank im voraus und Entschuldigung sollte es eine Dopplung des Themas geben.
 
Es ist Arbeitszeit, also wäre im Falle eines Unfalls die Berufsgenossenschaft zuständig. Aber zahlt die auch für Materialschäden, also z.B., wenn Du beim Zurücksetzen das Rücklicht zerdepperst?

Frag mal in der Schule nach, die müsste Dir über die Versicherungsfrage Auskunft geben können.
 
Ich glaube(!) nicht, dass das ein Problem gibt. Warum auch? Sehe dort kein Hindernis...
 
Bei einem Unfall könnte der Beifahrer den Fahrer auf Schadensersatz verklagen - wobei es gut sein kann, dass dann auch die BG greift und das Ganze nur eine Pro Forma Sache ist.

Meine Kollegin fuhr einmal - allerdings als Mitglied im DRK - mit dem Krankenwagen mit, als dieser auf nassem Laub ins Rutschen geriet und gegen einen Baum prallte. Die Kollegen vom DRK durften also einen Einsatz bei ihrem eigenen Wagen machen und den Fahrer und meine Kollegin in die Notaufnahme kutschieren. Dort hat man sie dann auch gefragt, ob sie den Fahrer verklagen wollte. Sie fragte zurück, ob das so eine gute Idee sei - schließlich habe sie den Mann erst vor sechs Wochen geheiratet...
 
@claudia:

:rofl::rofl::klatschspring: Pointe ist supergut!!

LG opjutti
 
hallo Erdbeerfrosch

sollst du mit deinem eigenen Wagen fahren oder mit einem Dienstwagen?

Bei dem eigenen Wagen könnte deine KFZ Versicherung Probleme machen, wenn ein Schadensfall eintritt. Da dein Fahrzeug ja privat versichert ist und dann plötzlich gewerblich genutzt wird.
Ausserdem solltest du darauf achten, das du die gefahrenen KM auch bezahlt bekommst.

Bei einem Dienstwagen bist du tatsächlich über die Firma versichert. Es gibt zwar einige ganz wenige Versicherungen die fordern, das der Fahrer mindestens 2 jahre im Besitz eines Führerschein ist aber das ist wirklich äusserst selten.


silverlady
 
Was ist das denn für ein Pflegedienst, in dem exam. Personal ohne Führerschein zum Einsatz kommt?:kloppen:

@erdbeerfrosch:

Ich würde mein Angebot zurückziehen. Sag ihnen, dass du dir über die rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall nicht bewußt warst.

Hat eure Klinik eine Rechtsabteilung?

Lass dir alles, aber auch alles schriftlich geben, damit du was in den Händen hast.
Nicht dass du der/die "Lackierte" bist.

LG opjutti
 
Es gibt Pflegedienste, die richten Touren für Radfahrer oder Fußgänger ein.

Andere Möglichkeit: der Examinierte hat im Prinzip zwar einen Führerschein, aber dieser liegt in der fraglichen Zeit in Flensburg :razz1:

Wenn es versicherungsrechtlich möglich ist (und der Dienstwagen gestellt wird) fände ich das Arrangement akzeptabel.
 
Die Frage von Erdbeerfrosch hat durchaus seine Berechtigung. Auch die berufsgenossenschaftliche Absicherung schützt nicht vor materiellen Schäden! Auch eventuelle Schäden von Beifahrern sind nicht unbedingt abgesichert. Auch wollen manche Versicherer wissen, ob das Fahrzeug dienstlich genutzt wird....
Lass Dir von der Ausbildungseinrichtung verbindlich (schriftlich) zusichern, dass der Einsatz mit dem eigenen Fahrzeug abgesichert ist. Alles andere hilft im Zweifelsfall (Unfall) nicht!

Matras
 
Meine Schule hat unterschiedliche Kooperationspartner in der ambulanten Pflege. Wir Schüler sind aber bei allen nur als Insassen im Fahrzeug versichert, nicht als Fahrer. Fahrradtouren dürfen wir auch nicht übernehemen, bloß Fußgängertouren. Ich würde direkt an der Einsatzstelle fragen und nochmal direkt mit den die Versicherung kontaktiren.
 

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