Recht in der Altenpflege

Stephie91

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13.02.2014
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Hallo.
Ich bin altenpflegeazubi und hab ne aufgabe in rechtskunde bekommen. Ich hab aber leider null plan wie ich das lösen soll. vllt habt ihr ja ein paar ideen wie es sein könnte. Für mich ist es sehr wichtig eine gute note zu bekommen, da wir in recht nur 2 noten bekommen und ich keine schlechte will.

[FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe: [/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Im städtischen Pflegeheim „Zur Sonne“ arbeitet Pflegefachkraft K. [/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]In der letzten Nachtschicht ging sie zunächst, es im Heim seit Jahren üblich, ohne anzuklopfen in das Zimmer der Oma Erna. [/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Hieran störte sich Oma Erna bisher nicht.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Als K. das Zimmer von Erna verließ, stellte sie fest, dass aus dem Nachbarzimmer dichter, weißer Rauch hervor kam. Von Panik erfasst, stürzte sie in dieses Zimmer und schlug die Tür dabei so weit auf, dass die auf dem Tisch hinter der Tür liegende Brille kaputt ging. Auch wurde die Tür beschädigt.[/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Nun stellt K. fest, dass es nicht brannte sondern das Oma Edith eingeschlafen war und die Milch auf dem Herd überkochte. [/FONT]
[FONT=Times New Roman, serif]Edith erlitt auch einen Kreislaufzusammenbruch, sodass der Arzt gerufen werden musste.[/FONT]



  1. [FONT=Times New Roman, serif]Wurden Grundrechte verletzt?[/FONT]
  2. [FONT=Times New Roman, serif]Mit welchen haftungsrechtlichen Folgen muss K. rechnen? [/FONT]
 
Na komm, da muss mehr von dir kommen.

1. Geh die Grudnrechte durch, welches köntne verletzte sein, was spricht dafür, was dagegen?
2. Warum könnte es hier zu einer Haftung kommen. Was muss dafür vorliegen?
 
also ich mein haftungsrechtlich hat die pflegekraft mit keinen konsequenzen zu rechnen, weil es war gefahr im vollzug und es nur leichte fahrlässigkeit war.

aber mit den grundrecht ist es so ein ding wo ich mir ni schlüssig bin. auf einer art hat sie das recht auf privatsphäre verletzt aber was ist mit stillschweigendem einverständis. und außerdem sollen die ja auch nachts schlafen und wir sollen sie nicht stören. außerdem hat sie ja das recht auf unverletzlichkeit der wohnung aber es ist ja so mit der gefahr für leib und leben. wir als pflegekräfte haben ja die "sicherungspflicht"

ich bin einfach nur verwirrt
 
Ich finde die Titulierung der genannten Personen in dieser Aufgabe sehr anmaßend: Oma Erna und Oma Edith!

Die Schule gibt so einen Text vor? Haben alte Menschen nicht mehr das Recht mit Nachnamen und Frau angesprochen zu werden?

LG opjutti
 
Ich finde die Titulierung der genannten Personen in dieser Aufgabe sehr anmaßend: Oma Erna und Oma Edith!
Die Schule gibt so einen Text vor? Haben alte Menschen nicht mehr das Recht mit Nachnamen und Frau angesprochen zu werden?
LG opjutti
Vielleicht - ist das absichtlich so formuliert worden? Geht ja um Rechte...
 
also ich mein haftungsrechtlich hat die pflegekraft mit keinen konsequenzen zu rechnen, weil es war gefahr im vollzug und es nur leichte fahrlässigkeit war.

aber mit den grundrecht ist es so ein ding wo ich mir ni schlüssig bin. auf einer art hat sie das recht auf privatsphäre verletzt aber was ist mit stillschweigendem einverständis. und außerdem sollen die ja auch nachts schlafen und wir sollen sie nicht stören. außerdem hat sie ja das recht auf unverletzlichkeit der wohnung aber es ist ja so mit der gefahr für leib und leben. wir als pflegekräfte haben ja die "sicherungspflicht"

ich bin einfach nur verwirrt
Haftung würde ich genau so sehen, musst du nur aufdröseln und begründen ... und lass den Vollzug weg ^^

Bzgl der Grundrechte würd ich genauer auf ein wirkliches Grundrecht eingehen. "Privatsphäre" ist da nicht genannt.
Also ins Grundgesetz schauen.
 
Die Haftung ist klar vom Tisch.
Was das betreten der Wohnung betrifft, ist es ja auch eindeutig, sie hat zwar das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, aber es war wie du ja schon sagtest Gefahr im Verzug. Im Rahmen der Gefahrenabwehr völlig Legitim. Abzuklären ist dennoch ob die Bewohnerin mit dem Heim nicht sowieso dem Eindringen oder einer sonstigen Maßnahme i.S.d. Art. 13 GG zugestimmt hat.
 
Ich denke hier ging es eher um das nicht anklopfen im 1. Zimmer.
 
3.)Betreten des Zimmers/der Wohnung
Entsprechendes gilt für unbefugtes Eindringen in die Wohnung/das Zimmer. Niemand darf die Zimmer ohne Zustimmung ihrer Bewohner betreten. Selbstverständlich müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heims die Zimmer betreten, um zum Beispiel Betreuungsleistungen zu erbringen und Reinigungsarbeiten
vorzunehmen. Die Erlaubnis zum Betreten der Räume holt man sich – wie gesellschaftlich
üblich – durch Anklopfen und höfliches Abwarten des Rückrufs „Herein" ein. Auch für Personen, die sich nicht mehr äußern können, ist das Anklopfen ein wichtiges Signal, dass eine andere Person den Raum betreten wird

Quelle

http://www.bagso.de/fileadmin/Aktue...te-als-Heimbewohnerinnen-und-Heimbewohner.pdf
 
Kann es auch ein rechtferitgungsgrund sein? Weil einer ist ja einwilligung, in dem eine handlung gewährt wird aber jederzeit widerrufen werden kann (bezug auf nicht anklopfen in zimmer 1)
 
zunächst wird in jedem Heimvertrag in etwa so oder so ähnlich stehen

Betreten des Zimmers
Die Leitung der Einrichtung oder von ihr Beauftragte dürfen nach Ankündigung das Zimmer
betreten, insbesondere um die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen oder erforderliche
Reparaturen vornehmen zu lassen. Bei Gefahr in Verzug ist ein Betreten auch
ohne Vorankündigung zulässig.
Ankündigen: Klopfen oder Klingeln.

In Heimen:
Tagsüber
ich klopfe an, niemand Antwortet - Gefahr in Verzug - eintreten
Nachts
ich klopfe an, Pat. anwortet, ich betrete um ihm zu erklären, dass ich nur schauen wollte ob er schläft :-?
anwortet nicht - Gefahr im Verzug - also rin

Das Recht auf Nachtruhe basiert auf dem grundgesetzlich garantierten Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
und da gehört auch dazu, dass ich im Heim nicht solange krach mache, bis der Pat./Bewohner aufwacht um ihn Fragen zu können ob er schläft.
2te Situation - eindeutig Gefahr im Verzug, da kann schon mal jemand Verletzt werden oder was kaputt gehen um ein höherwertiges Gut - das Leben - zu retten.

Macht Feuerwehr und Rettdienst jeden Tag vielfach.
 
zunächst wird in jedem Heimvertrag in etwa so oder so ähnlich stehen

Ankündigen: Klopfen oder Klingeln.

In Heimen:
Tagsüber
ich klopfe an, niemand Antwortet - Gefahr in Verzug - eintreten
Nachts
ich klopfe an, Pat. anwortet, ich betrete um ihm zu erklären, dass ich nur schauen wollte ob er schläft :-?
anwortet nicht - Gefahr im Verzug - also rin

und da gehört auch dazu, dass ich im Heim nicht solange krach mache, bis der Pat./Bewohner aufwacht um ihn Fragen zu können ob er schläft.
2te Situation - eindeutig Gefahr im Verzug, da kann schon mal jemand Verletzt werden oder was kaputt gehen um ein höherwertiges Gut - das Leben - zu retten.

Macht Feuerwehr und Rettdienst jeden Tag vielfach.

und was ist, wenn sich niemand dran störte das man nicht anklopft. ich würde ja da zum rechtfertigungsgrund einwilligung tendieren.
 
wenn ein Vorankündigung vereinbart ist, dann verstößt du rein rechtlich gegen den Vertrag.
 

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