Recht auf adäquate Versorgung

lexi

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Krankenhaus
Kann mir jemand Auskunft darüber geben,wo ich im SGB die Aussage

finde,das der Patient ein Recht auf eine adäquate Versorgung nach dem

neuesten Stand der Wissenschaft hat!

Benötige den Paragraphen

Danke
 
Lieber Ulrich!

:gruebel: Bin etwas verwirrt :mrgreen:
 
P.S. Mist, der Link funktioniert nicht. Der Smiley muss durch einen doppelpunkt gefolgt von einem großen P ersetzt werden.


OT-Tipp: Wenn du ein post erstellst, kannst du unten die Smileys deaktivieren...
 
Hallo,

das ist lediglich ein Urteil des BGH gewesen, was nichts anderes aussagt, dass wenn ein Arzt die Wahl hat zwischen unterschiedlichen Therapeutika, er das mit den wenigsten Risiken auszuwählen hat.

Da es aber nur ein Urteil ist und kein Gesetz, muss man es ja nicht so genau nehmen...:knockin:...

Habe kein Link hierzu, aber ich weiß dass das Urteil auf dieser Seite einst zu finden war: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.. Die unternehmen ganz viel in Bezug auf moderne Wundtherapie, Ihr müßt nur oben rechts auf der Seite in der Suche das Stichwort "Wundversorgung" eingeben, und schon tun sich viele interessante Reports, Pressemeldungen, Studien etc. zum Thema chronologisch geordnet auf.
Also unabhängig von diesem Thema, sehr interessant. Viel Spass beim stöbern wünscht Euch

Trisha
 
Danke Euch,

hatte den Satz gelesen:

"Laut SGB hat jeder Pat. das Recht auf eine adäquate Wundversorgung nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse."

Hatte hier das Problem,das ich einen Pat. habe bei dem wir einen tägl. VW durchführen sollen lt.HA.
Wunde wird mit Hydrogel,Gaze versorgt und mit sterilen Kompressen abgedeckt.
Ich hätte gerne einen anderen Sekundärverband gehabt,weil Kompressen mir das ganze Gel einsaugen und eintrocknen,außerdem könnte ich VW reduzieren.

Da kam dann das Thema Budget,HA sei gehalten wirtschaftlich zu arbeiten und moderne Produkte seien teuer und belasten das Budget.

Manchmal denke ich ich kämpfe hier einen zwecklosen Kampf!
 
(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.


Hm,die Krankenkassen sagen mir das sie alles bezahlen,aber es käme auf den Arzt und seine KV an.

Der Arzt stellt sich quer,da höre ich nur mein Budget.
 
Danke Euch,

ich kann aber wohl nichts mehr tun,da die HÄ mir sagt er müsse wirtschaftlich arbeiten und sie entscheidet,was medizinisch notwendig ist.

So steht es ja auch in den Paragraphen.
Der Pat.hat zwar das Recht,aber der Arzt entscheidet.
Entscheidet über eine Wunde die sie sich alle 6-8 Wochen mal anschaut.

SUPER!!!

Ich muß einen tägl.VW mit einfachen Kompressen machen,obwohl sie für den Wundzustand vollkommen ungeeignet sind.

Im Moment darf ich zuschauen wie Wunde sich weiter verschlimmert.
 
Hallo,

leider gibt es diese Fälle bundesweit.
In diesen Fällen versuche ich den Pat. oder die Angehörigen zu überzeugen, damit diese sich selbst an den Arzt wenden.
Das funktioniert natürlich nicht immer.
Die Ärzte wissen wenig über Wundbehandlung, ihnen fehlte während ihres Studiums der Praxisbezug. Wundbehandlung ist ein kleiner Teil.
In einer Fortbildung zum Thema Wundmanagement für Hausärzte fragte eine niedergelassene Ärztin nach dem Referat den Dozenten:"Ähm, muss man bei einem venösen Ulcus cruris einen Kompressionsverband über der Wunde anlegen?":eek1: :eek1: :eek1: :knockin:.

Außerdem fand ich diese interne Meldung bei der KVN (Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen) - das ist noch die Krönung:

Verordnung von Verbänden in Alten- und Pflegeheimen

In Alten- und Pflegeheimen werden zunehmend so genannte Wundmanager etabliert, die versuchen, Einfluss auf die Verordnung von Verbänden, Decubitus-Artikeln etc. zu nehmen. Nicht selten werden von diesen so genannten Wundmanagern auch Verordnungswünsche vorgebracht, die im Hinblick auf Zulässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Vertragsärzten nicht erfüllt werden können.

In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass die Verordnungsentscheidung ausdrücklich beim behandelnden Arzt liegt und dass durchaus Vorsicht geboten ist, wenn das Wundmanagement insbesondere durch Hersteller entsprechender Produkte forciert wird.

Also.Sagt doch schon alles.

LG
Trisha
 
Muss ich ja lachen

Hatte auch bei KV angerufen (hauptsächlich wegen Bugdetierung) und da

sagte mir doch ein äußerst netter Mann:"Wissen sie,mit ihnen muß ich mich nicht unterhalten!"

Problem mit den Angehörigen ist nur das,sie vertrauen einem Arzt mehr als einem Wundtherapeut.
 
Problem mit den Angehörigen ist nur das,sie vertrauen einem Arzt mehr als einem Wundtherapeut.

Hallo Lexi,
meine Erfahrung ist da genau anders herum. In der Regel vertrauen die Patienten bei chron. Wunden eher dem Wundtherapeuten als dem Arzt. Wenn Du meinen Kommentar eine Spalte weiter unten ließt, dann weißt Du auch warum...

Viele Grüße, Susanne
 
Außerdem fand ich diese interne Meldung bei der KVN (Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen) - das ist noch die Krönung:



Also.Sagt doch schon alles.
Hallo Trisha,
ein Beispiel gefällig?
Patientin, Ulcus cruris seit Monaten. VW lt. Hausarzt mit Mullkompressen und Mullbinde. Belastet das Budget .... gar nicht.
Dem Patienten wird nämlich erzählt, er müsse das Verbandmaterial selber in der Apotheke kaufen, könne nicht verordnet werden.

Wir schreiben das Jahr 2008...

Viele Grüße Susanne
 
Hallo,

bekanntlich bin ich im Wundmanagement nicht so sehr bewandert, dennoch merke selbst ich, wenn wo was ziemlich falsch läuft.

In einem Krankenhaus (nicht in meinem oder unseren Schwesterhäusern) wurde eine Wunde mit einer Mischung aus Braunovidonsalbe, Zucker und Honig behandelt. Nein, es ging mich leider nix an, dennoch habe ich die Schwester gefragt, warum sie diese für mich nicht sinnvolle Mischung benutzt. Ihre Antwort war: Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht, empfielt auch unsere Wundmanagerin:eek1::knockin::gruebel::knockin::knockin::knockin::knockin::knockin::knockin:

Ich war sprachlos, das kommt sehr selten vor.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo Narde, da fällt mir nur ein:

... es sollen auch Wunden schon mit Kuhmist zugegangen sein...


viele Grüße Susanne
 
Hallo Leute,

habe eine Frage; obwohl ich nicht weiß, ob sie hier so richtig reinpasst....

Stellt ein niedergelassener Arzt eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege aus, steht als fett gedruckter Merksatz : " Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nicht, soweit der Versicherte die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann"

Jetzt stellt sich mir die Frage: Angenommen ich bin examinierte Pflegekraft und lebe mit meinen Eltern usw. in einem Mehrgenerationenhaus und der Arzt verordnet einen täglichen Verwandswechsel für meine Mutter. Besteht dann kein Anspruch auf häusliche Krankenversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, weil man davon ausgeht, das ich das als examinierte Pflegekraft genauso gut alleine machen kann???

Viellicht kennt sich ja einer mit solchen Sachen aus....

Danke.
 

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