- Registriert
- 30.09.2013
- Beiträge
- 34
- Ort
- NRW
- Beruf
- FSJlerin, freizeitliche Fotografin
- Akt. Einsatzbereich
- Patientenbegleitdienst
- Funktion
- FSJlerin
Hallo liebe Forenuser,
aktuell bin ich noch nicht richtig im Pflegebereich tätig, denn mein FSJ findet aktuell im Patientenbegleitdienst statt ( ein Wechsel in der Pflege wird eventuell Anfang nächsten Jahres für die letzten drei FSJ-Monate erfolgen. Wünsche durfte ich bereist äussern ). Durch einen Arbeitsunfall und einer dadurch folgenden langen - aktuell immer noch andauernden - Arbeitsunfähigkeit kamen einige Probleme zusammen, bei denen ich mal euren Rat/ eure Erfahrung gebrauchen kann.
Ich habe durch die lange Arbeitsunfähigkeit bisher an 2 Seminaren ( Pflichtseminare ) gefehlt. Nun bekam ich einen Brief des Trägers, in dem stand, dass ich nun keine Anerkennung für das FSJ bekomme. Ich habe bereits ein anerkanntes, 7 Monatiges FSJ bei einem anderen Träger, daher ist dies ziemlich Wumpe. Dennoch interessiert mich: Was bedeutet "nicht anerkannt" welche Konsequenzen hat das für mich? Uns wurde gesagt, die Anerkennung ist nur im Falle eines Studiums wichtig. Uns wurde als Beispiel der Beruf Lehrer genannt.
Hat dies Auswirkungen auf meine angestrebte Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und meiner Zukunft nach der Ausbildung? Danach möchte ich gerne den - bis dahin nennt er sich so - Notfallssanitäter machen.
Ich hatte eine Woche vor dem letzten Seminar einen erneuten Termin im Krankenhaus und wurde dort nochmals zwei Wochen krankgeschrieben. Ich schickte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt nach dem Arzttermin ab ( an einem Mittwoch ) somit war sie Donnerstag, allerspätestens Freitag bei meinem Träger.
Nun habe ich gestern eine E-Mail gekriegt, dass ich mich ja nicht zum Seminar abgemeldet habe und nun darf ich die ganzen Kosten ( müssen zwischen 240€-330€ liegen..und das bei 370€ Lohn ) selber tragen! Ich antwortete darauf schriftlich ( ich tat dies bewusst nicht telefonisch, da ich gerne was in der Hand haben möchte ) dass ich die Kosten nicht tragen werde, da ich mich bereits zwei Tage vor dem Seminar in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abmeldete auf der eindeutig stand, dass ich über das Seminar krankgeschrieben bin. Da frage ich mich echt, wer dort die Briefe öffnet und ablegt. Die Putzfrau?
Bisher habe ich leider keine Antwort meiner Teamerin bekommen. Falls es so sein sollte, dass man es mir von meinem Gehalt abzieht, möchte mein Vater über einen Anwalt klagen, da ich mich ja rechtzeitig abgemeldet habe. Im Arbeitsvertrag steht auch nur, dass man sich rechtzeitig abmelden muss- laut Vertrag ist dies spätestens am Seminartag vor 09:00. Und da ich mich an diesem Tag nicht meldete, darf ich nun die Kosten zahlen. Trotz AU die ja bereits den Donnerstag davor eintraf.
Was meint ihr kann ich nun machen? Zahlen? Lassen? Klagen?
Ein persönliches Gespräch aufsuchen kann ich leider nicht. Der Träger hat seinen Sitz rund 100km entfernt, alle Teamer sind auch dort. Viele meiner Kollegen bemägelten dies schon beim Träger, da unser Haus alleine 25 FSJler des Trägers hat - in der ganzen Stadt sind es sicher noch mehr. Es fehlt einfach ein Ansprechpartner vor Ort, vor allem wenn es so große und schwerwiegenden Probleme gibt.
Noch etwas kleineres zu guter Letzt:
Wir haben ein sehr schönes Personalwohlheim, was aber mit 250€ für 30qm auch nicht gerade ( laut Träger ) günstig ist. Ich wollte dort gerne einziehen ( zusammen mit meinem Freund, war alles für meine Einsatzstelle kein Problem ) und teilte dies dem Träger mit. Dieser meint, dass die Heimplätze in der Regel 80€ kosten und NICHT vom Träger übernommen werden.
Aufgrund der aktuellen Umstände blätterte ich heute nochmal genauer durch meinen Vertrag und siehe da, folgender Satz zum Thema "Leistungen des Trägers"
Der Träger gewährt der Helferin gem. Absatz xyz..
a) monatlich 370€ Taschengeld/Verpflegungsgeld
b) Unterkunft, soweit diese vereinbarungsgemäß von der Einsatzstelle ermöglicht wird.
Die vorstehenden Leistungen werden von der Einsatzstelle erbracht und durch den Träger an die Helferin weitergeleitet. Gegenüber der Helferin haftet der Träger für diese Beträge selbstschuldnerisch. Geeignete Dienstkleidung, sofern diese für spezifischer Helfertätigkeit zwingend vorgeschrieben ist, wird seitens der Einsatzstelle gestellt.
Demnach muss mir ja doch ein Wohnheimplatz gestellt werden, oder etwa nicht? Ich werde meine Teamerin darauf definitiv nochmal schriftlich hinweisen und dann gucken, ob eventuell noch ein Platz zur Verfügung steht.
Damit wäre mir schon viel geholfen. Ich hätte keine fast 2 stündige Pendlerrei mehr zwischen Krankenhaus und Elternhaus ( derweil wohne ich aber auf engsten Raum mit meinem Freund zusammen, was auch nicht mehr lange gut gehen wird, da er eigentlich keine weiteren Personen in seinem Appartment wohnen haben darf und sich bereits Mieter beschwert haben, weil wir angeblich Unfug bauen, so ein Blödsinn. )
Ich bedanke mich schon mal dafür, dass ihr den Beitrag gelesen habt und würde mich freuen, wenn der ein oder andere einen guten Rat weiß.

Vielleicht habt ihr auch selbst solche Erfahrungen gemacht.
Liebe Grüße aus NRW.
aktuell bin ich noch nicht richtig im Pflegebereich tätig, denn mein FSJ findet aktuell im Patientenbegleitdienst statt ( ein Wechsel in der Pflege wird eventuell Anfang nächsten Jahres für die letzten drei FSJ-Monate erfolgen. Wünsche durfte ich bereist äussern ). Durch einen Arbeitsunfall und einer dadurch folgenden langen - aktuell immer noch andauernden - Arbeitsunfähigkeit kamen einige Probleme zusammen, bei denen ich mal euren Rat/ eure Erfahrung gebrauchen kann.
Ich habe durch die lange Arbeitsunfähigkeit bisher an 2 Seminaren ( Pflichtseminare ) gefehlt. Nun bekam ich einen Brief des Trägers, in dem stand, dass ich nun keine Anerkennung für das FSJ bekomme. Ich habe bereits ein anerkanntes, 7 Monatiges FSJ bei einem anderen Träger, daher ist dies ziemlich Wumpe. Dennoch interessiert mich: Was bedeutet "nicht anerkannt" welche Konsequenzen hat das für mich? Uns wurde gesagt, die Anerkennung ist nur im Falle eines Studiums wichtig. Uns wurde als Beispiel der Beruf Lehrer genannt.
Hat dies Auswirkungen auf meine angestrebte Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und meiner Zukunft nach der Ausbildung? Danach möchte ich gerne den - bis dahin nennt er sich so - Notfallssanitäter machen.
Ich hatte eine Woche vor dem letzten Seminar einen erneuten Termin im Krankenhaus und wurde dort nochmals zwei Wochen krankgeschrieben. Ich schickte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt nach dem Arzttermin ab ( an einem Mittwoch ) somit war sie Donnerstag, allerspätestens Freitag bei meinem Träger.
Nun habe ich gestern eine E-Mail gekriegt, dass ich mich ja nicht zum Seminar abgemeldet habe und nun darf ich die ganzen Kosten ( müssen zwischen 240€-330€ liegen..und das bei 370€ Lohn ) selber tragen! Ich antwortete darauf schriftlich ( ich tat dies bewusst nicht telefonisch, da ich gerne was in der Hand haben möchte ) dass ich die Kosten nicht tragen werde, da ich mich bereits zwei Tage vor dem Seminar in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abmeldete auf der eindeutig stand, dass ich über das Seminar krankgeschrieben bin. Da frage ich mich echt, wer dort die Briefe öffnet und ablegt. Die Putzfrau?
Bisher habe ich leider keine Antwort meiner Teamerin bekommen. Falls es so sein sollte, dass man es mir von meinem Gehalt abzieht, möchte mein Vater über einen Anwalt klagen, da ich mich ja rechtzeitig abgemeldet habe. Im Arbeitsvertrag steht auch nur, dass man sich rechtzeitig abmelden muss- laut Vertrag ist dies spätestens am Seminartag vor 09:00. Und da ich mich an diesem Tag nicht meldete, darf ich nun die Kosten zahlen. Trotz AU die ja bereits den Donnerstag davor eintraf.
Was meint ihr kann ich nun machen? Zahlen? Lassen? Klagen?
Ein persönliches Gespräch aufsuchen kann ich leider nicht. Der Träger hat seinen Sitz rund 100km entfernt, alle Teamer sind auch dort. Viele meiner Kollegen bemägelten dies schon beim Träger, da unser Haus alleine 25 FSJler des Trägers hat - in der ganzen Stadt sind es sicher noch mehr. Es fehlt einfach ein Ansprechpartner vor Ort, vor allem wenn es so große und schwerwiegenden Probleme gibt.
Noch etwas kleineres zu guter Letzt:
Wir haben ein sehr schönes Personalwohlheim, was aber mit 250€ für 30qm auch nicht gerade ( laut Träger ) günstig ist. Ich wollte dort gerne einziehen ( zusammen mit meinem Freund, war alles für meine Einsatzstelle kein Problem ) und teilte dies dem Träger mit. Dieser meint, dass die Heimplätze in der Regel 80€ kosten und NICHT vom Träger übernommen werden.
Aufgrund der aktuellen Umstände blätterte ich heute nochmal genauer durch meinen Vertrag und siehe da, folgender Satz zum Thema "Leistungen des Trägers"
Der Träger gewährt der Helferin gem. Absatz xyz..
a) monatlich 370€ Taschengeld/Verpflegungsgeld
b) Unterkunft, soweit diese vereinbarungsgemäß von der Einsatzstelle ermöglicht wird.
Die vorstehenden Leistungen werden von der Einsatzstelle erbracht und durch den Träger an die Helferin weitergeleitet. Gegenüber der Helferin haftet der Träger für diese Beträge selbstschuldnerisch. Geeignete Dienstkleidung, sofern diese für spezifischer Helfertätigkeit zwingend vorgeschrieben ist, wird seitens der Einsatzstelle gestellt.
Demnach muss mir ja doch ein Wohnheimplatz gestellt werden, oder etwa nicht? Ich werde meine Teamerin darauf definitiv nochmal schriftlich hinweisen und dann gucken, ob eventuell noch ein Platz zur Verfügung steht.
Damit wäre mir schon viel geholfen. Ich hätte keine fast 2 stündige Pendlerrei mehr zwischen Krankenhaus und Elternhaus ( derweil wohne ich aber auf engsten Raum mit meinem Freund zusammen, was auch nicht mehr lange gut gehen wird, da er eigentlich keine weiteren Personen in seinem Appartment wohnen haben darf und sich bereits Mieter beschwert haben, weil wir angeblich Unfug bauen, so ein Blödsinn. )
Ich bedanke mich schon mal dafür, dass ihr den Beitrag gelesen habt und würde mich freuen, wenn der ein oder andere einen guten Rat weiß.


Vielleicht habt ihr auch selbst solche Erfahrungen gemacht.
Liebe Grüße aus NRW.
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