- Registriert
- 28.02.2003
- Beiträge
- 110
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Innere Medizin
Hallo zusammen,
ich bin Pflegedienstleitung in einem ambulanten Pflegedienst, und habe zur Zeit massive Probleme mit einer Krankenkasse im Rahmen der Bewilligung von SGB V Leistungen. Vielleicht hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht
Folgender Sachverhalt spielt sich immer wieder ab.
Der Hausarzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege über3x täglich Medikamentengabe aus, und die Krankenkasse ruft daraufhin die Patienten und deren Angehörige an, und terrorisiert diese die Medikamentengabe selber zu machen. Die Angehörigen werden massiv unter Druck gesetzt, dass dieses von Ihnen zu machen sei. Dabei spielt für die Krankenkasse keine Rolle, das die Angehörigen in einem anderen Haushalt leben oder berufstätig sind. Auch eine Überforderung der Angehörigen mit der medizinischen Versorgung interessiert die Krankenkasse nicht. Den Angehörigen wird unter anderem gedroht, dass das Pflegegeld gestrichen wird, wenn die Medikamentengabe nicht von den Angehörigen.
Zudem terrorisiert die Krankenkasse auch die Hausärzte und stellt deren Verordnungen in Frage, sodass die trotz Notwendigkeit für die Patienten lieber keine Verordnung ausstellen.
Als letztes leistet sich die Besagte Krankenkasse, dass die die Patienten unangekündigt zuhause besucht, um sich von der Notwendigkeit der Verordnung zu überzeugen und dort gegebenenfalls Angehörige erneut unter Druck zu setzen. Bis jetzt kamen die Sachbearbeiter der Kasse immer zu der Überzeugung, dass die Leistungen nicht nötig seien. (Ich frage mich immer, mit welchem medizinischen Fachwissen die Versicherungsfachangestellten ärztliche Diagnosen z.B. Demenz in Frage stellen können)
Die Verordnungen sind fachlich durch entsprechende medizinischen Diagnosen begründet! Gespräche mit den Sachbearbeitern und deren Teamleitern sind bereits erfolgt, und führten leider zu keinem Erfolg
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir praktische Tipps geben. Mir geht es darum, die Patienten zu schützen. Die Patienten sind zum Teil bereit die Ansprüche bis vor das Sozialgericht durchzufechten. Das Problem ist nur, das der Pflegedienst nicht bei all diesen Fällen in Vorleistung gehen kann.
Liebe Grüße
Lixtig
ich bin Pflegedienstleitung in einem ambulanten Pflegedienst, und habe zur Zeit massive Probleme mit einer Krankenkasse im Rahmen der Bewilligung von SGB V Leistungen. Vielleicht hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht
Folgender Sachverhalt spielt sich immer wieder ab.
Der Hausarzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege über3x täglich Medikamentengabe aus, und die Krankenkasse ruft daraufhin die Patienten und deren Angehörige an, und terrorisiert diese die Medikamentengabe selber zu machen. Die Angehörigen werden massiv unter Druck gesetzt, dass dieses von Ihnen zu machen sei. Dabei spielt für die Krankenkasse keine Rolle, das die Angehörigen in einem anderen Haushalt leben oder berufstätig sind. Auch eine Überforderung der Angehörigen mit der medizinischen Versorgung interessiert die Krankenkasse nicht. Den Angehörigen wird unter anderem gedroht, dass das Pflegegeld gestrichen wird, wenn die Medikamentengabe nicht von den Angehörigen.
Zudem terrorisiert die Krankenkasse auch die Hausärzte und stellt deren Verordnungen in Frage, sodass die trotz Notwendigkeit für die Patienten lieber keine Verordnung ausstellen.
Als letztes leistet sich die Besagte Krankenkasse, dass die die Patienten unangekündigt zuhause besucht, um sich von der Notwendigkeit der Verordnung zu überzeugen und dort gegebenenfalls Angehörige erneut unter Druck zu setzen. Bis jetzt kamen die Sachbearbeiter der Kasse immer zu der Überzeugung, dass die Leistungen nicht nötig seien. (Ich frage mich immer, mit welchem medizinischen Fachwissen die Versicherungsfachangestellten ärztliche Diagnosen z.B. Demenz in Frage stellen können)
Die Verordnungen sind fachlich durch entsprechende medizinischen Diagnosen begründet! Gespräche mit den Sachbearbeitern und deren Teamleitern sind bereits erfolgt, und führten leider zu keinem Erfolg
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir praktische Tipps geben. Mir geht es darum, die Patienten zu schützen. Die Patienten sind zum Teil bereit die Ansprüche bis vor das Sozialgericht durchzufechten. Das Problem ist nur, das der Pflegedienst nicht bei all diesen Fällen in Vorleistung gehen kann.
Liebe Grüße
Lixtig