Wer hier sarkastisch ist und ganz offensichtlich einiges nicht begriffen hat, darüber ließe sich streiten. Ich für meinen Teil kenne durchaus KrankenpflegerInnen, bei denen man sich fragt, wo sie ihr Examen gewonnen haben, und ebenso Altenpfleger oder KPHs, die sich weitergebildetet haben und auf ihrem Gebiet topfit sind.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Es geht mir nicht darum wer was kann oder nicht kann/weiß oder nicht weiß, sondern um geltendes Recht.
Natürlich auch andersherum. Ich wehre mich jedoch dagegen, von der Grundausbildung allein auf die Intelligenz des Mitarbeiters zu schließen
.Wo bitte habe ich das getan? Es ging um nicht vorhandenes Fachwissen, dies hat nichts mit Intelligenz zu tun. Ich könnte auch keinem Chirurgen im OP assistieren, weil mir das dazu nötige theoretische und praktische Wissen fehlt. Und allein darum geht es ja.
Wenn ich die vorrangegangenen Postings richtig interpretiere, dann drängt sich mir nun die Frage auf: Wenn ihr der Meinung seit, dass Behandlungspflegen von jedem ausgeführt werden dürfen, egal welche Qualifikatione er hat oder nicht, Wozu brauchen wir dann noch ein Kranken- oder Altenpflegeexamen? Wieso müssen in einem ambulanten PD mindestens drei examinierte arbeiten? Könnte man doch auch drei Pflegekräfte oder Arbeitskräfte aus anderen Berufen mit mindestens ... Jahren Berufserfahrung einstellen?
Zeigst Du mir bitte mal das Gesetz, in dem steht, was eine Pflegekraft und nur eine Pflegekraft darf?
Vorrausgeschickt:
Hilfskraft - alle ohne Kranken-, Alten-, KPhilfe, APhilfe-
Ausbildung
Pflegekraft - Alle ausgebildeten Kanken- und
Altenpflegehelfer
Pflegefachkraft - Exam. GuKP, Altenpfleger
Nachzulesen im Kranken- und Altenpflegegesetz bzw. Im Gesetz für Berufe der Kranken- und Altenpflegehilfe der jeweiligen Bundesländer bzw. in den Versorgungsverträgen der ambulanten Pflegedienste mit den Krankenkassen. Bei uns in Sachsen ist es so das laut § 72 SGB XI u. § 132 SGB V, Hilfskräfte überhaupt keine Behandlungspflegen durchführen dürfen.
ich verweigere übrigens das Austeilen von Medis, die nicht kontrollierbar sind. Zählen alleine reicht mir nicht.
Im Klartext würde das heißen wenn ich frei hatte und eine Kollegin die Medikamentendosierer gesetzt hat, dürfte ich kaum einem Patienten seine Medikamente verabreichen.
Im übrigen ging es mir nur darum aufzuzeigen warum mMn ein Laborassistent - der sich zweifellos mit sämtlichen Laborwerte auskennt und vllt besser Blutentnahmen durchführen kann als ich - ohne Weiterbildung oder ähnliches, keine Behandlungspflege ausführen sollte und schon garkeine Portversorgungen, wobei es bei dem aktuell diskutierten Fall ja nicht nur um die Versorgung des Ports an sich geht sondern auch um das Anhängen von Infusionen mit hochwirksamen Medikamenten.