Portversorgung durch Arzthelferin

KK7

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26.11.2004
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Kreis Unna
Beruf
Krankenpfleger
Hallo zusammen,
benötige dringende Information!
Wir haben zur Zeit, bei uns in der amb. Pflege, die Situation das eine ausgebildete Arzthelferin eine Portvesorgung durchführt. Was ja rechtlich nicht zulässig ist.
Kann mir jemand von euch zufällig sagen wo ich genau dieses schwarz auf weiß nachlesen kann????????????
Gerichtsurteil oder ähnliches!!!!!!!
Wäre echt nett von euch. Gegebennfalls auch Antwort an Email-Adresse.
MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmh, nicht so ganz das richtige. Suche direkte Gestzestexte, wo es strikt untersagt ist das eine Arzthelferin das durchführen darf, z. B in der amb Pflege wenn sie eine Weiterbildung nicht vorweisen darf.
 
Hallo KK7,

solch ein Gesetz gibt es nicht !

Du solltest dich ggf. mit dem Thema "Injektionen - Anordnungsverantwortung - Durchführungsverantwortung" auseinandersetzen. Wer ohne entsprechende Kenntnisse und Schulungen "durchführt", handelt ggf. grob fahrlässig oder auch mehr. Wenn der Arzt seine Arzthelferin damit beauftragt, trägt er auch die Anordnungsverantwortung.

Dazu findest du auch jede Menge an juristischen Informationen bei www.wernerschell.de
 

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